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Abänderungen der gegenwärtigen Verfassung

Die gegenwärtige Verfassung der VR China wurde vom V. NVK auf seiner Fünften Sitzung im Dezember 1982 verabschiedet und verkündet. Später, im Licht der sich verändernden Situation, verabschiedeten die Erste Sitzung des VII. NVK im April 1988, die Erste Sitzung des VIII. NVK im März 1993 und die Zweite Sitzung des IX. NVK im März 1999 einige Abänderungen der Verfassung. Insgesamt wurden 17 Revisionen vorgenommen, wobei jedes Mal ein neuer Fokus gewählt wurde.

1988: Der private Sektor der Wirtschaft

Die Erste Sitzung des VII. NVK verabschiedete die erste Abänderung der Verfassung von 1982, wobei zwei Revisionen involviert waren.

Ein neuer Paragraf wurde dem Artikel 11 hinzugefügt: „Der Staat erlaubt dem privaten Sektor der Wirtschaft zu existieren und sich innerhalb des vom Gesetzes vorgeschriebenen Rahmens zu entwickeln. Der private Sektor der Wirtschaft ist eine Ergänzung der sozialistischen Staatswirtschaft. Der Staat schützt die gesetzlichen Rechte und Interessen des privaten Sektors der Wirtschaft und übt Anleitung aus und beaufsichtigt den privaten Sektor der Wirtschaft durch administrative Kontrolle.“

Die Abänderung bestätigte die positive Rolle des privaten Sektors der Wirtschaft, indem ausdrücklich dessen Status in der Struktur der sozialistischen Staatswirtschaft definiert wird, womit ein enormer Einfluss auf die Voranbringung der intakten Entwicklung des Sektors ausgeübt wird.

1993: Prosperität

Die Erste Sitzung des VIII. NVK verabschiedete die zweite Abänderung der Verfassung, wobei neun Revisionen involviert waren.

Die herausragendste Revision war die Veränderung in der Beschreibung der grundlegenden Aufgabe der Nation. Es wurde klar definiert, dass China „sich in der Anfangsphase des Sozialismus befindet“ und festgelegt: „Die grundlegende Aufgabe der Nation ist, ihre Bemühung auf die sozialistische Modernisierung im Einklang mit der Theorie des Aufbaus eines Sozialismus chinesischer Prägung zu konzentrieren.“

Als die Zielsetzung der Nation definiert wurde, nutzte die Abänderung die Erklärung „China in ein sozialistisches Land, welches prosperiert, mächtig, demokratisch und kulturell fortschrittlich ist, aufzubauen“, um die ehemalige Formulierung „China in ein sozialistisches Land mit hochentwickelter Zivilisation und hochentwickelter Demokratie aufzubauen“ zu ersetzen.

Eine weitere Abänderung zu dieser Zeit war die Ersetzung von „Planwirtschaft“ mit „Marktwirtschaft“ in Artikel 15.

1999: Die Rechtstaatlichkeit

Die Zweite Sitzung des IX. NVK verabschiedete die dritte Abänderung der Verfassung, wobei sechs Revisionen involviert waren. Die Einfügung der Benennung der Rechtstaatlichkeit löste eine starke Reaktion in der Öffentlichkeit aus.

Die revidierte Verfassung legt ausdrücklich fest: „Die Volksrepublik China regiert das Land in Übereinstimmung mit dem Gesetz und macht aus ihm einen sozialistischen Rechtstaat.“

Indem die Rechtstaatlichkeit zu einem Willen der Nation gemacht worden ist, war die Abänderung von epochemachender Bedeutung.

(Beijing Rundschau, 26. Februar 2004)



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