Die Garantie des Schutzes von legal
erworbenem Privateigentum in der Verfassung festzuschreiben sei ein
historischer Durchbruch. Diese Auffassung vertraten Mitglieder der
Politischen Konsultativkonferenz des chinesischem Volkes auf einer
Pressekonferenz am Dienstag in Beijing.
Einem entsprechenden Antrag zur
Abänderung der Verfassung zufolge soll legaler Privatbesitz vom
Staat geschützt werden. Dies sei ein Meilenstein in der Entwicklung
der Privatwirtschaft in China. Nachdem nichtstaatliches Eigentum in
China lange Zeit als kapitalistisch gegolten habe, werde nunmehr
die Privatwirtschaft als wichtiger Bestandteil der sozialistischen
Marktwirtschaft definiert. Darüber hinaus enthalte der Antrag zur
Verfassungsänderung einen deutlichen Hinweis auf die Förderung der
nichtstaatlichen Wirtschaft und die Pflicht des Staates zum Schutz
privater Produktionsmittel.
Seit Beginn der Reform- und
Öffnungspolitik vor 20 Jahren hat sich der nichtstaatliche und der
private Wirtschaftssektor in China schnell entwickelt. Er hat
inzwischen einen Anteil von über einem Drittel am
Bruttoinlandsprodukt und mehr als 200 Millionen Beschäftigte.
(CRI/China.org.cn, 10. März
2004)
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