Der Ständige Ausschuss des
chinesischen Nationalen Volkskongresses (NVK) hat auf seiner 14.
Sitzung den Entwurf eines Gesetzes über Gutachten juristischer
Sachverständiger verabschiedet. Dieses Gesetz soll zur Lösung
zahlreicher Probleme bezüglich der Gutachten von juristischen
Sachverständigen beitragen. Zu diesen Problemen gehört die
undurchschaubare Anzahl von Sachverständigen, die derartige
Gutachten anbieten.
In dem Gesetz ist die Form der
Gutachten von Sachverständigen genau definiert und geregelt. Dazu
der Vize-Vorsitzende des juristischen Ausschusses des NVK, Wang
Yiming:
"In Gerichtsprozessen aller Arten
werden sehr häufig Gutachten von Sachverständigen angefordert. Zu
den häufigsten Gutachten zählen medizinische Gutachten, Gutachten
zur Prüfung von Dokumenten sowie Gutachten zur Spurenfeststellung,
zu Audio- und Videomaterial und zu anderen Beweismitteln in
Gerichtsverfahren."
Im neuen Gesetz ist genau geregelt,
wie juristische Gutachten von Sachverständigen oder Institutionen
von Sachverständigen erstellt werden müssen. Dazu gibt es genaue
Vorschriften über die Qualifikation der Gutachter sowie den Inhalt
und die technischen Normen von Gutachten. Zudem finden sich
Klauseln zur Vorbeugung und Bekämpfung rechtswidriger
Sachverständigengutachten. Im Gesetz ist zudem geregelt, dass
Gutachter und Institutionen für ihre Gutachten verantwortlich sind
und bei bewussten oder fahrlässigen Fehlern rechtliche Konsequenzen
tragen müssen.
Ferner sieht das Gesetz vor, dass
Gutachter in Gerichtsprozessen auch als Zeugen vor Gericht geladen
werden können, wenn ein Mandant Einsprüche gegen Gutachten erhebt.
Damit soll die Beweiskraft von Sachverständigengutachten gestärkt
werden.
In der Vergangenheit bot eine
unüberschaubare Anzahl von Institutionen juristische
Sachverständigengutachten an. Damit war die juristische
Gerechtigkeit nicht gewährleistet. Deshalb sieht das Gesetz vor,
dass nur noch von juristischen Behörden unabhängige Sachverständige
Gutachten zu Gerichtsverfahren erstellen dürfen. Sachverständige
von Gerichtshöfen und administrativen Justizbehörden dürfen nicht
mehr zur Erstellung von Gutachten für Gerichtsverfahren
herangezogen werden. Stattdessen sind Sachverständige von
Kriminalämtern und anderen unabhängigen Untersuchungsbehörden zu
beauftragen. Zudem dürfen Sachverständige ihre Gutachten für die
Bevölkerung nicht mit Gewinnzielen erstellen. Damit soll die
Gerechtigkeit von Sachverständigengutachten gewahrt bleiben.
Das Gesetz über Gutachten
juristischer Sachverständiger tritt am 1. Oktober diesen Jahres in
Kraft. Nach Auffassung von Experten dient das Gesetz dem
reibungslosen Ablauf von Gerichtsverfahren und wird zudem die
Reform des Justizsystems in China vorantreiben.
(CRI, 2. März 2005)
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