Gesetz zur Normierung von Gutachten juristischer Sachverständiger gefasst

Der Ständige Ausschuss des chinesischen Nationalen Volkskongresses (NVK) hat auf seiner 14. Sitzung den Entwurf eines Gesetzes über Gutachten juristischer Sachverständiger verabschiedet. Dieses Gesetz soll zur Lösung zahlreicher Probleme bezüglich der Gutachten von juristischen Sachverständigen beitragen. Zu diesen Problemen gehört die undurchschaubare Anzahl von Sachverständigen, die derartige Gutachten anbieten.

In dem Gesetz ist die Form der Gutachten von Sachverständigen genau definiert und geregelt. Dazu der Vize-Vorsitzende des juristischen Ausschusses des NVK, Wang Yiming:

"In Gerichtsprozessen aller Arten werden sehr häufig Gutachten von Sachverständigen angefordert. Zu den häufigsten Gutachten zählen medizinische Gutachten, Gutachten zur Prüfung von Dokumenten sowie Gutachten zur Spurenfeststellung, zu Audio- und Videomaterial und zu anderen Beweismitteln in Gerichtsverfahren."

Im neuen Gesetz ist genau geregelt, wie juristische Gutachten von Sachverständigen oder Institutionen von Sachverständigen erstellt werden müssen. Dazu gibt es genaue Vorschriften über die Qualifikation der Gutachter sowie den Inhalt und die technischen Normen von Gutachten. Zudem finden sich Klauseln zur Vorbeugung und Bekämpfung rechtswidriger Sachverständigengutachten. Im Gesetz ist zudem geregelt, dass Gutachter und Institutionen für ihre Gutachten verantwortlich sind und bei bewussten oder fahrlässigen Fehlern rechtliche Konsequenzen tragen müssen.

Ferner sieht das Gesetz vor, dass Gutachter in Gerichtsprozessen auch als Zeugen vor Gericht geladen werden können, wenn ein Mandant Einsprüche gegen Gutachten erhebt. Damit soll die Beweiskraft von Sachverständigengutachten gestärkt werden.

In der Vergangenheit bot eine unüberschaubare Anzahl von Institutionen juristische Sachverständigengutachten an. Damit war die juristische Gerechtigkeit nicht gewährleistet. Deshalb sieht das Gesetz vor, dass nur noch von juristischen Behörden unabhängige Sachverständige Gutachten zu Gerichtsverfahren erstellen dürfen. Sachverständige von Gerichtshöfen und administrativen Justizbehörden dürfen nicht mehr zur Erstellung von Gutachten für Gerichtsverfahren herangezogen werden. Stattdessen sind Sachverständige von Kriminalämtern und anderen unabhängigen Untersuchungsbehörden zu beauftragen. Zudem dürfen Sachverständige ihre Gutachten für die Bevölkerung nicht mit Gewinnzielen erstellen. Damit soll die Gerechtigkeit von Sachverständigengutachten gewahrt bleiben.

Das Gesetz über Gutachten juristischer Sachverständiger tritt am 1. Oktober diesen Jahres in Kraft. Nach Auffassung von Experten dient das Gesetz dem reibungslosen Ablauf von Gerichtsverfahren und wird zudem die Reform des Justizsystems in China vorantreiben.

(CRI, 2. März 2005)


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