Entwurf des "Antisezessionsgesetzes" zur Überprüfung vorgelegt

Der Entwurf des chinesischen "Antisezessionsgesetzes" ist am Dienstag auf der 3. Tagung des 10. Nationalen Volkskongresses (NVK) in Beijing zur Überprüfung vorgelegt worden.

Der stellvertretende Vorsitzende des Ständigen Ausschusses des NVK, Wang Zhaoguo, erläuterte den Abgeordneten die Notwendigkeit, Durchführbarkeit und die Prinzipien der Ausarbeitung dieses Gesetzes. Er stellte auch dessen Entstehungsprozess und Hauptinhalte vor. Dabei betonte er, dass das Festhalten am Ein-China-Prinzip den Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechend die Grundlage für die Verwirklichung der friedlichen Wiedervereinigung des Landes sei. Diese werde der Staat mit größter Aufrichtigkeit und größten Bemühungen realisieren. Wang sagte dabei gleichzeitig, dass der Staat zu nichtfriedlichen Mitteln greifen und andere notwendige Maßnahmen treffen müsse, um die Souveränität und die territoriale Integrität des Staates zu verteidigen. Dies werde geschehen, falls Separationskräfte für eine sogenannte "Unabhängigkeit" Taiwans unter irgendwelchem Vorwand und auf irgendwelche Art und Weise eine tatsächliche Abspaltung Taiwans von China zustande brächten, falls sich wichtige Zwischenfälle ereigneten, die zur Abspaltung Taiwans von China führen würden, oder falls die Bedingungen für eine friedliche Wiedervereinigung völlig verloren gegangen seien, so der stellvertretende Vorsitzende des Ständigen Ausschusses des NVK.

Über den Entwurf zum "Antisezessionsgesetz" wird am kommenden Montag abgestimmt.

(CRI, 8. März 2005)


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