China könnte schon bald sein erstes
Gesetz zum Eigentumsrecht bekommen. Ein entsprechender
Gesetzesentwurf wird dem Ständigen Ausschuss des chinesischen
Nationalen Volkskongress in der Sitzung am 26. Juni zur dritten
Lesung vorgelegt und kann danach in Kraft treten.
In dem Gesetzesentwurf sind die
Eigentumsrechte von Staat, Kollektiv und Bürger deutlich von
einander abgegrenzt.