Die 16. Sitzung des Ständigen
Ausschusses des 10. chinesischen Nationalen Volkskongresses (NVK)
hat den Entwurf des Eigentumsgesetzes in 3. Lesung geprüft. Das
Gesetz soll das Eigentum des Staates, des Kollektives und des
Individuums gleichberechtigt schützen.
Der Entwurf soll in drei Bereichen
revidiert werden, sagte der Leiter des Rechtsausschusses des
Ständigen Ausschusses des NVK, Hu Kangsheng.
"Erstens, die realen Probleme, die
zur Zeit dringend standardisiert werden müssen, werden durch das
Gesetz schwerpunktmäßig gelöst. Zweitens, über manche wichtige
Fragen im Entwurf werden betreffende Bestimmungen erlassen, wie zum
Beispiel, ob die Gebrauchsrechte des Wohngrundstücks in ländlichen
Gebieten überlassen werden könnten. Drittens, die Inhalte des
Entwurfes werden kurz und bündig beziehungsweise so einfach wie
möglich ausgedrückt," sagte Hu.
Der Entwurf berücksichtigt bei
Grundstücken in ländlichen Gebieten die staatlichen, kollektiven
und individuellen Interessen. Ein Grundstück wird vom Staat
kostenlos an die Bauern zugeteilt. Die Bauern dürfen darauf ihre
Häuser bauen. Die Besitzrechte des Bodens gehören nach wie vor dem
Kollektiv, die Gebrauchsrechte den Bauern. Städtischen Bürgern ist
es verboten, auf dem Land Wohnungsboden zu kaufen. Einige
Mitglieder des Ständigen Ausschusses des NVK vertreten die Ansicht,
dass diese Vorschrift sowohl die Interessen des Staates und
Kollektivs schützt als auch die Wünsche der Bauern befriedigt,
durch Überlassung von Grundstücken Kapital zu gewinnen.
Zudem sind im Entwurf Vorschriften
in bezug auf Interessen der Bürger wie Probleme bei der Auszahlung
der Kompensationen für Bodenerhebung sowie Widersprüche zwischen
Hausbesitzern und Immobilienunternehmern vorgesehen.
Im letzten März ist die chinesische
Verfassung revidiert worden, wobei der Schutz des privaten
Eigentums hinzugefügt wurde.
(China.org.cn, 29. Juni 2005)
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