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Legislativbehörde überprüft Entwurf zum Eigentumsgesetz

Die 16. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 10. chinesischen Nationalen Volkskongresses (NVK) hat den Entwurf des Eigentumsgesetzes in 3. Lesung geprüft. Das Gesetz soll das Eigentum des Staates, des Kollektives und des Individuums gleichberechtigt schützen.

Der Entwurf soll in drei Bereichen revidiert werden, sagte der Leiter des Rechtsausschusses des Ständigen Ausschusses des NVK, Hu Kangsheng.

"Erstens, die realen Probleme, die zur Zeit dringend standardisiert werden müssen, werden durch das Gesetz schwerpunktmäßig gelöst. Zweitens, über manche wichtige Fragen im Entwurf werden betreffende Bestimmungen erlassen, wie zum Beispiel, ob die Gebrauchsrechte des Wohngrundstücks in ländlichen Gebieten überlassen werden könnten. Drittens, die Inhalte des Entwurfes werden kurz und bündig beziehungsweise so einfach wie möglich ausgedrückt," sagte Hu.

Der Entwurf berücksichtigt bei Grundstücken in ländlichen Gebieten die staatlichen, kollektiven und individuellen Interessen. Ein Grundstück wird vom Staat kostenlos an die Bauern zugeteilt. Die Bauern dürfen darauf ihre Häuser bauen. Die Besitzrechte des Bodens gehören nach wie vor dem Kollektiv, die Gebrauchsrechte den Bauern. Städtischen Bürgern ist es verboten, auf dem Land Wohnungsboden zu kaufen. Einige Mitglieder des Ständigen Ausschusses des NVK vertreten die Ansicht, dass diese Vorschrift sowohl die Interessen des Staates und Kollektivs schützt als auch die Wünsche der Bauern befriedigt, durch Überlassung von Grundstücken Kapital zu gewinnen.

Zudem sind im Entwurf Vorschriften in bezug auf Interessen der Bürger wie Probleme bei der Auszahlung der Kompensationen für Bodenerhebung sowie Widersprüche zwischen Hausbesitzern und Immobilienunternehmern vorgesehen.

Im letzten März ist die chinesische Verfassung revidiert worden, wobei der Schutz des privaten Eigentums hinzugefügt wurde.

(China.org.cn, 29. Juni 2005)



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