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Gesetzesentwurf des Eigentumsrechts zum siebten Mal überprüft

Der Ständige Ausschuss des chinesischen Nationalen Volkskongresses (NVK) hat am Sonntag begonnen, den Gesetzesentwurf des Eigentumsrechts zum siebten Mal zu überprüfen. Wie zu erfahren war, soll dieser Gesetzesentwurf der Plenartagung des NVK im kommenden März zur Abstimmung vorgelegt werden.

Das Eigentumsrecht ist ein Grundgesetz, das eine stützende Rolle im chinesischen Rechtssystem spielen wird. Der Entwurf verkörpert sowohl das grundlegende Wirtschaftssystem Chinas, als auch das Prinzip des gleichberechtigten Schutzes des staatlichen und privaten Sachenrechts.

Am gleichen Tag hat der Ständige Ausschuss des NVK begonnen, das revidierte Konzept des Gesetzes zum Schutz der Minderjährigen zum dritten Mal zu überprüfen. Es ist zu erwarten, in fünf Tagen darüber abzustimmen. Es wird angestrebt, durch die Abänderung des Gesetzes die gravierenden Probleme beim Schutz von Minderjährigen in China zu lösen und die gesellschaftliche Umgebung für Minderjährige zu verbessern.

Zudem ist ein Gesetz über Einkommenssteuer der Unternehmen am selben Tag in das legislative Verfahren eingetreten. Nach dem Gesetzesentwurf wird der Einkommenssteuersatz für einheimische Unternehmen und Unternehmen mit auswärtigem Kapital vereinheitlicht, der vorläufig 25 Prozent beträgt. Für Klein- und Hightech-Unternehmen wird ein niedrigerer Steuersatz gelten.

(CRI, 25. Dezember 2006)



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