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Staatliches, kollektives und privates Eigentum erfährt gleichen Schutz

Heute Vormittag ist der Entwurf des Eigentumsrechts von Wang Zhaoguo, dem Vizevorsitzenden des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses (NVK), bei einer Plenarsitzung der 5. Tagung des 10. NVK dargelegt worden.

Die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs wurde bereits im Jahr 1993 begonnen und ihr wurde große Aufmerksamkeit geschenkt. Im Dezember 2002 diskutierte und überprüfte der Ständige Ausschuss des 9. NVK den Teil über Eigentum im Zivilgesetz. Der Ständige Ausschuss des 10. NVK setzte schließlich das Eigentumsgesetz auf seine Tagesordnung.

Im Juli 2005 wurde der Entwurf in der Öffentlichkeit vorgestellt und über 10.000 Vorschläge der Bevölkerung wurden gesammelt. Mehr als 100 Besprechungen wurden organisiert, und die Meinungen der Fachleute und Behörden wurden angehört. Der Ständige Ausschuss überarbeitete den Entwurf insgesamt sechs Mal, was nur selten in der Geschichte der chinesischen Gesetzgebung vorgekommen ist.

Nach den Grundprinzipien des Entwurfs soll entsprechend den chinesischen Gegebenheiten am grundlegenden sozialistischen Wirtschaftssystem festgehalten werden. Das staatliche, kollektive und private Eigentum soll gleichberechtigt geschützt werden. Vor dem Hintergrund des Verlusts von Staatseigentum soll der Schutz des staatseigenen Vermögens verstärkt werden. Außerdem müssen die Interessen der Bauern gewahrt werden.

(China.org.cn, 8. März 2007)



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