Der Entwurf des Gesetzes über die Körperschaftssteuer ist entsprechend den Vorschlägen der rund 3000 Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses (NVK) revidiert worden. 15 Änderungen wurden vorgenommen. Der revidierte Gesetzesentwurf wird nun der Jahrestagung des NVK zur Überprüfung vorgelegt.
Nach dem Gesetz wird der Körperschaftssteuersatz für in- und ausländische Unternehmen einheitlich mit 25 Prozent festgelegt. Kleinbetriebe mit geringen Profiten, die den einschlägigen Voraussetzungen entsprechen, und vom Staat schwerpunktmäßig unterstützte Hightech-Unternehmen erhalten besondere Steuervergünstigungen. Auswärtige Unternehmen, denen eigentlich ein niedrigerer Steuersatz zusteht, können innerhalb der nächsten fünf Jahre trotz des neuen Gesetzes Steuervergünstigungen beanspruchen.
(China.org.cn, 14. März 2007)
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