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Unternehmer heißen neues Steuergesetz willkommen

An der fünften Sitzung des 10. Nationalen Volkskongresses (NVK) in Beijing als Abgeordnete teilnehmende Unternehmer, haben die Änderungen in dem Entwurf des neuen Körperschaftssteuergesetzes willkommen geheißen. Sie betonten aber auch die Notwendigkeit für eine detailliertere inhaltliche Umsetzung des Gesetzes. Dies gelte besonders für Bestimmungen in Hinsicht auf steuerliche Anreize und die Gleichbehandlung aller Unternehmen sowie die Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes.

Der Entwurf zum neuen Körperschaftssteuergesetz wird in der gegenwärtigen Sitzung des Nationalen Volkskongresses (NVK) diskutiert und wird am 16. März zur Abstimmung vorgelegt. In dem Gesetz wird die Vereinheitlichung oder Standardisierung der Besteuerung für in- und ausländische Unternehmen auf 25 Prozent festgesetzt.

Der Entwurf wurde dem NVK am 8. März zur Beratung übergeben. Zu seinen Hauptinhalten gehören neben der einheitlichen Besteuerung in Höhe von 25 Prozent für in- und ausländische Unternehmen, eine Vorzugsbesteuerung von 20 Prozent für kleine Unternehmen mit geringen Gewinnen und von 15 Prozent für bestimmte Unternehmen der Hochtechnologie sowie eine fünfjährige Übergangsphase für einige ausländische Unternehmen zur Einführung der neuen Steuersätze.

"Dieses Gesetz ist notwendig und kommt rechtzeitig", sagte Fang Yixin, Vorstandsvorsitzender von Tayoi Cosmetics, während einer Podiumsdiskussion der Jiangsuer Delegation der NVK-Abgeordneten.

Mit den größten Devisenreserven der Welt und wachsender fiskalischer Stärke, werde China die substantielle Senkung der Steuereinnahmen verkraften, zu der es kommen werde, wenn das Gesetz verabschiedet wird. Die verbesserte Investitionsumgebung des Landes und sein gewaltiger Markt werde auch trotz steigender Betriebskosten weiterhin ausländische Investoren anziehen, meint Fang.

Fang empfiehlt, ein wenig Raum für weitere Steuersenkungen zu lassen und schlägt einen Steuersatz zwischen 22 und 24 Prozent vor.

Der stellvertretende Geschäftsführer des Unternehmens Beijing Sanan Agricultural Science and Technology, Ju Zangwang, lobt besonders die Vorzugssteuern für Unternehmen aus weniger stabilen Industriezweigen wie zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft, Infrastrukturaufbau oder Umweltschutz. Sein Unternehmen werde von den Änderungen profitieren. Die angekündigten Vorzugssteuern würden die Kernkompetenzen der Unternehmen stärken und die Investitionsbereitschaft erhöhen.

"Eine bevorzugende Steuerpolitik für landwirtschaftliche Unternehmen stimmt mit den gegenwärtigen Bedingungen in China überein und wird dabei helfen, einige alte Probleme in den ländlichen Gebieten zu lösen. Die Unterstützung für kleinere Unternehmen und Unternehmen der Hochtechnologie wird einen positiven Einfluss auf Firmenneugründungen und die Beschäftigung haben", sagt Ju.

Auch Xu Changjiang, Vorstandsvorsitzender der Jiangsuer Wenfeng Gruppe, erwartet das neue Körperschaftssteuergesetz schon seit geraumer Zeit. "Das neue Gesetz wird zur Sicherung eines gleichberechtigten Konkurrenzkampfes auf dem Markt beitragen", erklärte Xu gegenüber China.org.cn in einem Interview.

Die Wenfeng Gruppe gehört zu den 500 größten Unternehmen Chinas, aber die hohen steuerlichen Belastungen haben der Gruppe den Wettbewerb mit ausländischen Unternehmen erschwert, ganz besonders im Einzelhandel.

"Die Absenkung der Körperschaftssteuer von 33 Prozent auf 25 Prozent bedeutet höhere Gewinne für die inländischen Unternehmen", sagt Xu.

Nach seinen Berechnungen führt die Steuersenkung bei einem Vorsteuergewinn von 300 Millionen Yuan (30 Millionen Euro), dies entspricht dem Vorsteuergewinn seines Unternehmens im Vorjahr, zu einem Mehrgewinn von Netto 20 Millionen Yuan (2 Millionen Euro).

Der chinesische Finanzminister Jin Renqing schätzt, dass die Körperschaftssteuereinnahmen, wenn sie 2008 eingeführt werden, um 134 Milliarden Yuan (13 Milliarden Euro) sinken.

Neben den rein steuerlichen Fragen fordern die Unternehmer klarere Bestimmungen zur Umsetzung des Gesetzes. Im Paragraph 59 des Entwurfs heißt es, der Staatsrat sei für die Ausarbeitung detaillierter Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes verantwortlich.

Die Abstimmung über den Entwurf zum Körperschaftssteuergesetz ist für den 16. März vorgesehen. Wird er angenommen, tritt das Gesetz vermutlich am 1. Januar 2008 in Kraft.

Einige Unternehmer versuchen nun Druck auszuüben, in der Hoffnung, dass das Gesetz schon zu einem früheren Zeitpunkt eingeführt wird.

(China.org.cn, 15. März 2007)

 



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