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Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen II

 

Im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit hat die chinesische Regierung ununterbrochen das Rechtssystem zur Kontrolle atomarer Exporte gestärkt und verbessert, um eine effektive Umsetzung der Politik der Nichtweiterverbreitung sicherzustellen. Chinas Exportkontrollen im atomaren Bereich entsprechen der internationalen Praxis.

  • China übt über atomare Exporte eine strenge Kontrolle und Verwaltung aus und hält sich dabei unbeirrbar an die drei Prinzipien der atomaren Kontrolle: Garantie einer ausschließlich friedlichen Nutzung, Akzeptanz der Sicherheitsrichtlinien der IAEA und Nichtweitergabe an dritte Parteien ohne vorherige Genehmigung der chinesischen Seite.
  • 1997 und 1998 hat die chinesische Regierung "Regelungen über die Kontrolle atomarer Exporte" beziehungsweise "Regelungen über die Kontrolle der Exporte doppeltverwendbarer Ausrüstungsgegenstände und verwandter Technologien" erlassen. Nach den Regelungen unterliegen atomare Exporte aus China der Kontrolle der Staatlichen Atomenergiebehörde der Volksrepublik China (CAEA = China Atomic Energy Authority) und anderer zuständigen Regierungsabteilungen. Ausschließlich vom Staatsrat geschaffene Körperschaften können atomare Exporte durchführen, während jede andere Körperschaft und Personengruppe sich nicht an derartigen Aktivitäten beteiligen darf. Doppeltverwendbare Ausrüstungsgegenstände unterliegen der Kontrolle des Handelsministeriums und der CAEA. Chinas System zur Kontrolle atomarer Exporte umfasst internationale Praktiken wie die Registrierung des Exporteurs, die Zertifizierung des Endabnehmers und der endgültigen Verwendung, ein Lizensierungssystem, das Prinzip einer auf Nichtweiterverbreitung orientierten Überprüfung und Genehmigung, die Exportlistenkontrolle und das "Catch-All" Prinzip. Die Prinzipien, die Praxis und der Umfang der Exportkontrollen stimmen mit der internationalen Praxis überein.
  • Im Hinblick auf neue Situationen und Herausforderungen überprüft China gegenwärtig die oben genannten Regeln und andere mit dem Export verbundene Gesetze, um das "Catch-All" Prinzip zu integrieren und die Akzeptanz der Bestimmungen der IAEA zu einer Grundvoraussetzung für atomare Exporte zu machen.
  • Seit dem Beitritt Chinas zur IAEA hat China ein staatliches System zur Buchführung und Kontrolle atomares Materials und ein Sicherheitssystem für atomares Material eingeführt, dass den Anforderungen des "Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial" entspricht.
  • 1987 verkündete die chinesische Regierung die "Bestimmungen über die Kontrolle atomares Materials" und führte ein Linzensierungssystem für atomares Material ein. Sie schuf außerdem die Abteilung für Überwachung und Kontrolle von atomarem Material und legte deren Pflichten fest. Des Weiteren entwickelte sie Maßnahmen zur Kontrolle atomares Materials, Antrag, Maßnahmen zur Überprüfung und Vergabe von Lizenzen für atomares Material und den physischen Schutz von atomarem Material sowie entsprechende Anreize und Strafen.
  • In den Änderungen des Strafgesetzes der Volksrepublik China, die im Dezember 2001 eingeführt wurden, werden illegale Herstellung, Handel und Transport von radioaktiven Substanzen als kriminelle Akte definiert, für die entsprechende Strafen nach dem Strafgesetzbuch vorgesehen sind.
  • Im Februar 2002 veröffentlichte die chinesische Regierung "Bestimmungen über die Sicherheit und die Überwachung von atomaren Im- und Exporten und zu Kooperationen mit dem Ausland in dem Bereich".
  • Im Juni 2003 veröffentlichte die chinesische Regierung das "Gesetz über die Verhinderung von radioaktiver Verschmutzung". Das Gesetz legt die Methoden zur Verhinderung atomarer Verschmutzungen dar, die bei dem Betrieb von atomaren Anlagen, der Verwendung atomarer Technologien, der Ausbeutung von Uran-Minen und dem Umgang mit radioaktiven Abfällen auftreten können.
  • China unterstützt die internationalen Anstrengungen zur Verschärfung der Kontrolle von radioaktiven Strahlenquellen und hat aktiv an der Konferenz über die Sicherheit radioaktiver Strahlenquellen im März 2003 in Wien teilgenommen. China unterstützt außerdem den von der IAEA aufgestellten "Verhaltenskodex über die Sicherheit und den Schutz von radioaktiven Strahlenquellen" (Code of Conduct on the Safety and Security of Radioactive Sources). China ändert gemäß den Anforderungen und Prinzipien des Verhaltenskodex seine "Bestimmungen über die Sicherheit radioaktiver Isotope und radioaktiver Ausrüstungen". China formuliert außerdem "Maßnahmen zum Sicherheitsmanagement von radioaktiven Strahlenquellen" und "Bestimmungen über das Management eines radioaktiven Unfalls".
  • Aufbauend auf den Erfahrungen anderer Länder, hat China ein vollständigeres System für die Überwachung und Kontrolle der atomaren Sicherheit und ein System zum Umgang mit atomaren Zwischenfällen aufgebaut. China hat die "Bestimmungen über die Sicherheitsregelungen für zivile atomare Anlagen der Volksrepublik China" und die "Bestimmungen der Volksrepublik China über Notmaßnahmen bei Unfällen in Atomkraftwerken" veröffentlicht und in Kraft gesetzt und die Leistungsfähigkeit des chinesischen Nationalen Amtes für atomare Zwischenfälle zum Umgang mit Zwischenfällen gestärkt.
  • Im Oktober 2003 hat die chinesische Regierung außerdem das "Gesetz der Volksrepublik China über die Verhinderung von radioaktiver Verschmutzung" veröffentlicht und in Kraft gesetzt.
  • Im Dezember 2003 hat die chinesische Regierung ein Weißbuch mit dem Titel "Chinas Politik und Maßnahmen zur Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen" herausgegeben, das die chinesische Politik der Nichtweiterverbreitung, das Exportkontrollsystem, die Gesetze und Bestimmungen zur Exportkontrolle, die Aufteilung der Verantwortlichkeiten und die Koordination der betroffenen Abteilungen für Exportkontrolle sowie die Untersuchung und Behandlung von Verstößen etc. eingehend darstellt.
  • Im Dezember 2003 hat China ein Nationales System für Experten zur Unterstützung der Exportkontrolle eingerichtet, dass die Regierungsbehörden beim Prozess der Überprüfung und Genehmigung mit der notwendigen technischen Unterstützung versorgt.
  • Im Mai 2004 hat China einen interbehördlichen Mechanismus für Zwischenfälle bei der Exportkontrolle eingerichtet, um rechtzeitig und effektiv auf Fälle illegalen Exports reagieren zu können.
  • Gegenwärtig arbeitet China intensiv an einem Atomenergiegesetz, um die gesunde Entwicklung der Atomindustrie zu fördern und die Entwicklung der Atomkraft, der Atomtechnik und der rationellen Ausbeutung der Uranvorkommen rechtlich zu begleiten.

(China.org.cn, 28. Juni 2005)




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