Als Teil der chinesischen
Streitkräfte wurden die Einheiten der bewaffneten Polizei im Juni
1982 nach einem Beschluß des Zentralkomitees der KP Chinas
aufgebaut. Im April 1983 wurde das Hauptamt der bewaffneten Polizei
in Beijing nach dem Stellenplan des Staatsrats eingerichtet. Die
Einheiten der bewaffneten Polizei unterstehen der Führung des
Staatsrates und der Zentralen Militärkommission. Sie werden durch
ein System geführt, das einheitliche Führung mit der Führung auf
verschiedenen Ebenen verbindet. Die Einheiten der bewaffneten
Polizei unterstehen dem Wehrdienstgesetz und den Bestimmungen,
Anordnungen und Vorschriften der Volksbefreiungsarmee und genießen
die gleiche Behandlung wie Angehörige der Befreiungsarmee. Ihre
Aufgabe ist es, die Souveränität und Würde des Staates zu
verteidigen, die öffentliche Sicherheit zu wahren und die
Führungsorgane von Partei und Regierung, die strategisch wichtigen
Ziele des Staates sowie das Leben und den Besitz des Volkes zu
schützen.
Die Struktur der bewaffneten Polizei
ist dreistufig: Hauptamt, Haupttrupp und Kolonne. Die für die
innere Sicherheit zuständigen Einheiten bilden den wichtigsten Teil
der Einheiten der bewaffneten Polizei. Sie umfassen Grenzschutz-,
Feuerwehr- und Wacheinheiten, die der Führung des Amtes für
Öffentliche Sicherheit unterstehen, sowie die für Wasserkraftwerke,
Verkehr, Gold und Forst zuständigen Einheiten, welche der Führung
der betreffenden Fachabteilungen des Staatsrats und des Hauptamts
der bewaffneten Polizei unterstehen.
(China.org.cn, 15. September
2003)
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