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    Die Einheiten der bewaffneten Polizei des Chinesischen Volkes

Als Teil der chinesischen Streitkräfte wurden die Einheiten der bewaffneten Polizei im Juni 1982 nach einem Beschluß des Zentralkomitees der KP Chinas aufgebaut. Im April 1983 wurde das Hauptamt der bewaffneten Polizei in Beijing nach dem Stellenplan des Staatsrats eingerichtet. Die Einheiten der bewaffneten Polizei unterstehen der Führung des Staatsrates und der Zentralen Militärkommission. Sie werden durch ein System geführt, das einheitliche Führung mit der Führung auf verschiedenen Ebenen verbindet. Die Einheiten der bewaffneten Polizei unterstehen dem Wehrdienstgesetz und den Bestimmungen, Anordnungen und Vorschriften der Volksbefreiungsarmee und genießen die gleiche Behandlung wie Angehörige der Befreiungsarmee. Ihre Aufgabe ist es, die Souveränität und Würde des Staates zu verteidigen, die öffentliche Sicherheit zu wahren und die Führungsorgane von Partei und Regierung, die strategisch wichtigen Ziele des Staates sowie das Leben und den Besitz des Volkes zu schützen.

Die Struktur der bewaffneten Polizei ist dreistufig: Hauptamt, Haupttrupp und Kolonne. Die für die innere Sicherheit zuständigen Einheiten bilden den wichtigsten Teil der Einheiten der bewaffneten Polizei. Sie umfassen Grenzschutz-, Feuerwehr- und Wacheinheiten, die der Führung des Amtes für Öffentliche Sicherheit unterstehen, sowie die für Wasserkraftwerke, Verkehr, Gold und Forst zuständigen Einheiten, welche der Führung der betreffenden Fachabteilungen des Staatsrats und des Hauptamts der bewaffneten Polizei unterstehen.

 

(China.org.cn, 15. September 2003)


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