Das Verteidigungsministerium ist
eine Abteilung des Staatsrats für die militärische Arbeit. Auf der
1. Plenartagung des I. Nationalen Volkskongresses 1954 wurde die
Gründung des Verteidigungsministeriums unter dem Staatsrats
beschlossen.
Die Aufgabe des
Verteidigungsministeriums ist, den Aufbau der Streitkräft Chinas
einheitlich zu leiten. Das Verteidigungsministerium soll z. B. für
die Rekrutierung, den Aufbau, die Ausrüstung und die Ausbildung der
Volksstreitkräfte sowie die militärische Forschung, die
militärischen Dienstgrade und die Besoldung sorgen. Seine Arbeit
wird vom Generalstab, der Obersten Politischen Abteilung, der
Obersten Versorgungsabteilung und der Obersten Rüstungsabteilung
der Volksbefreiungsarmee gemeinsam getragen.
Das Verteidigungsministerium ist
nicht für Kommando und Befehl der Streitkräfte des Landes
zuständig. Der Austausch mit dem Ausland im militärischen Bereich
findet im Namen des Verteidigungsministeriums statt.
(China.org.cn, 15. September
2003)
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