Organe der Regierungspartei
Militärorgane
Der Staatspräsident
Der NVK und sein Ständiger Ausschuss
Der Staatsrat und die Ministerien
Die Volksgerichte
Die Staatsanwaltschaften
Die Politische Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes (PKKCV)
Gesellschaftliche Organisationen
Staatsorgane


    Befugnisse in der Außenpolitik

Der Staatspräsident der VR China empfängt in Vertretung der Volksrepublik China diplomatische Vertreter anderer Länder, entsendet in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses bevollmächtigte Vertreter ins Ausland oder beruft sie zurück und ratifiziert die mit anderen Ländern abgeschlossenen Verträge und wichtigen Abkommen oder hebt sie auf. Die Verfassung von 1982 sieht vor, dass der stellvertretende Staatspräsident der VR China bei der Arbeit des Vorsitzenden mitwirkt und in seinem Auftrag seine Funktionen und Befugnisse teilweise ausüben kann.

Die Funktionen und Befugnisse des Staatspräsidenten kann man folgendermassen zusammenfassen:

(1) Erlassung von Gesetzen. Die vom Nationalen Volkskongress und seinem ständigen Ausschuss verabschiedeten Gesetze treten in Kraft, wenn sie vom Staatspräsidenten der VR China erlassen worden sind. Der Präsident der VR China ist damit das letzte Glied im legislativen Verfahren.

(2) Verfügung von Erlassen. Die Erlasse über die Ernennung bzw. Abberufung des Ministerpräsidenten, die Erlasse über Sonderamnestien, die Erlasse über die Verhängung des Standrechts, die Erlasse über die Mobilmachung sowie der Kriegszustand können nur vom Staatsoberhaupt verkündet werden. Seit 1959 hat der Staatspräsident der VR China 6 Erlasse über Sonderamnestien verkündet.

(3) Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Staatsrats.

(4) Verleihung von höchsten Würden des Staates.

(China.org.cn, 15. September 2003)


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