In Übereinstimmung mit den
Entscheidungen des Nationalen Volkskongresses und seines ständigen
Ausschusses erläßt der Staatspräsident der VR China die Gesetze,
ernennt bzw. entläßt den Ministerpräsidenten, die stellvertretenden
Ministerpräsidenten, die Staatskommissare, die Minister, die
Vorsitzenden der Kommissionen, den Präsidenten der
Oberrechnungskammer und den Generalsekretär des Staatsrates.
Außerdem verleiht er staatliche Orden, Medaillen und Ehrentitel,
verkündet die Erlasse über Sonderamnestien, verkündet die Erlasse
über die Verhängung des Standrechts, erklärt den Kriegszustand und
erteilt die Erlasse zur Mobilmachung.
(China.org.cn, 15. September
2003)
|