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Der Staatspräsident
Der NVK und sein Ständiger Ausschuss
Der Staatsrat und die Ministerien
Die Volksgerichte
Die Staatsanwaltschaften
Die Politische Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes (PKKCV)
Gesellschaftliche Organisationen
Staatsorgane


Die Stellung des Staatspräsidenten

Der Staatspräsident bzw. der Vorsitzende der Volksrepublik China ist eine unabhängige Instanz des Staates. Der Staatspräsident kann aber über keine Staatsangelegenheit allein entscheiden, sondern übt seine Funktionen und Befugnisse in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Nationalen Volkskongresses und dessen ständigen Ausschusses aus. Aus diesem Grunde ist der Staatspräsident der Volksrepublik China als Individum nicht im Besitz von Staatsmacht, sondern er ist als Vertreter seines Amtes ein wichtiges Teilorgan der Staatsmacht.

Das Amt des Staatspräsidenten der Volksrepublik China ist ein wichtiger Bestandteil der Staatsorgane und als Organ eigenständig. In Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Nationalen Volkskongresses und seines ständigen Ausschusses übt der Staatspräsident der VR China die Funktionen und Befugnisse des Staatsoberhauptes aus. In den auswärtigen Angelegenheiten vertritt er die Volksrepublik China und genießt das Recht der Repräsentation des Staates. Verfahrensmäßig, protokollarisch und symbolisch hat er bezüglich der Staatsgeschäfte die höchste Stellung, er kann aber im wesentlichen nicht alleine über Staatsgeschäfte entscheiden, sondern übt seine Funktionen und Befugnisse entsprechend den Beschlüssen des Nationalen Volkskongresses und dessen ständigen Ausschusses aus. Das heißt, er ist dem Nationalen Volkskongress untergeordnet.

(China.org.cn, 15. September 2003)


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