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    Die Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses

Der Nationale Volkskongress setzt sich aus Abgeordneten zusammen. Sie üben als Mitglieder des höchsten Organs der Staatsmacht die höchste Staatsmacht kollektiv aus. Nach der geltenden Verfassung und dem „Organisationsgesetz des Nationalen Volkskongresses“ werden die Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses für die Dauer von fünf Jahren gewählt, ihre Amtszeit dauert vom Beginn der ersten Sitzung des laufenden Volkskongresses bis zur ersten Sitzung des nächsten Volkskongresses. Die Amtszeit der nachgewählten Abgeordneten dauert von dem Tag ihrer Nachwahl bis zum Ablauf der Amtszeit des laufenden Nationalen Volkskongresses.

 

Die Rechte der Abgeordneten des NVK

Nach der geltenden Verfassung und dem „Organisationsgesetz des Nationalen Volkskongresses“ haben die Abgeordneten des NVK folgende Rechte:

1. das Recht, Vorlagen, Vorschläge, Stellungnahmen und Kritik zu unterbreiten,

2. das Recht, Anträge auf Abberufungen zu stellen,

3. das Recht, Anträge auf Anfragen zu stellen und Anfragen einzubringen,

4. sie dürfen für ihre Redebeiträge und Voten auf den Tagungen und Sitzungen des Nationalen Volkskongresses nicht gesetzlich zur Rechenschaft gezogen werden,

5. sie dürfen ohne Zustimmung des Präsidiums der laufenden Tagung oder in der Zeit zwischen den Tagungen des Nationalen Volkskongresses ohne Zustimmung seines Ständigen Ausschusses nicht verhaftet oder vor Gericht gestellt werden,

6. das Recht, im Zusammenhang mit den zu prüfenden Themen und deren Inhalt gegebenfalls Inspektionen vorzunehmen,

7. bei ihrer Teilnahme an den Tagungen des Nationalen Volkskongresses und der Ausübung ihrer anderen Funktionen leisten ihnen der Staat und die Gesellschaft, falls notwendig, Hilfestellung.

 

Die Pflichten der Abgeordneten des NVK:

1. Die Abgeordneten müssen die Verfassung und die Gesetze einhalten, ihre Funktionen gewissenhaft ausüben, Staatsgeheimnisse wahren und bei ihrer Teilnahme an der Produktion und anderen Arbeiten und gesellschaftlichen Aktivitäten die Einhaltung der Verfassung und der Gesetze unterstützen,

2. Die Abgeordneten müssen enge Verbindung mit den Einheiten, die sie gewählt haben, und mit der Bevölkerung halten, die Ansichten und Forderungen der Bevölkerung zur Kenntnis nehmen und weiterleiten und mit vollem Einsatz dem Volk dienen.

 

(China.org.cn, 16. September 2003)


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