Der Nationale Volkskongress setzt
sich aus Abgeordneten zusammen. Sie üben als Mitglieder des
höchsten Organs der Staatsmacht die höchste Staatsmacht kollektiv
aus. Nach der geltenden Verfassung und dem „Organisationsgesetz des
Nationalen Volkskongresses“ werden die Abgeordneten des Nationalen
Volkskongresses für die Dauer von fünf Jahren gewählt, ihre
Amtszeit dauert vom Beginn der ersten Sitzung des laufenden
Volkskongresses bis zur ersten Sitzung des nächsten
Volkskongresses. Die Amtszeit der nachgewählten Abgeordneten dauert
von dem Tag ihrer Nachwahl bis zum Ablauf der Amtszeit des
laufenden Nationalen Volkskongresses.
Die Rechte der Abgeordneten
des NVK
Nach der geltenden Verfassung und
dem „Organisationsgesetz des Nationalen Volkskongresses“ haben die
Abgeordneten des NVK folgende Rechte:
1. das Recht, Vorlagen, Vorschläge,
Stellungnahmen und Kritik zu unterbreiten,
2. das Recht, Anträge auf
Abberufungen zu stellen,
3. das Recht, Anträge auf Anfragen
zu stellen und Anfragen einzubringen,
4. sie dürfen für ihre Redebeiträge
und Voten auf den Tagungen und Sitzungen des Nationalen
Volkskongresses nicht gesetzlich zur Rechenschaft gezogen
werden,
5. sie dürfen ohne Zustimmung des
Präsidiums der laufenden Tagung oder in der Zeit zwischen den
Tagungen des Nationalen Volkskongresses ohne Zustimmung seines
Ständigen Ausschusses nicht verhaftet oder vor Gericht gestellt
werden,
6. das Recht, im Zusammenhang mit
den zu prüfenden Themen und deren Inhalt gegebenfalls Inspektionen
vorzunehmen,
7. bei ihrer Teilnahme an den
Tagungen des Nationalen Volkskongresses und der Ausübung ihrer
anderen Funktionen leisten ihnen der Staat und die Gesellschaft,
falls notwendig, Hilfestellung.
Die Pflichten der
Abgeordneten des NVK:
1. Die Abgeordneten müssen die
Verfassung und die Gesetze einhalten, ihre Funktionen gewissenhaft
ausüben, Staatsgeheimnisse wahren und bei ihrer Teilnahme an der
Produktion und anderen Arbeiten und gesellschaftlichen Aktivitäten
die Einhaltung der Verfassung und der Gesetze unterstützen,
2. Die Abgeordneten müssen enge
Verbindung mit den Einheiten, die sie gewählt haben, und mit der
Bevölkerung halten, die Ansichten und Forderungen der Bevölkerung
zur Kenntnis nehmen und weiterleiten und mit vollem Einsatz dem
Volk dienen.
(China.org.cn, 16. September
2003)
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