Mit dem Begriff Vorlagen sind die
Anträge gemeint, die die Abgeordneten und die betreffenden
Abteilungen in die NVK-Tagung einbringen.
Das allgemeine Verfahren zur
Unterbreitung von Vorlagen in der NVK-Tagung
Nach den Bestimmungen des
„Organisationsgesetzes des Nationalen Volkskongresses“ und der
„Geschäftsordnung des Nationalen Volkskongresses“ können das
Präsidium, der Ständige Ausschuss und die Sonderkommissionen des
Natioonalen Volkskongresses sowie der Staatsrat, die Zentrale
Militärkommission, das Oberste Volksgericht und die oberste
Volksanwaltschaft dem Nationalen Volkskongress Vorlagen
unterbreiten, soweit sie inhaltlich seinem Kompetenzbereich
unterstehen. Das Präsidium des NVK entscheidet, ob die Vorlagen auf
die Tagesordnung gesetzt werden. Eine Delegation oder mehr als 30
Abgeordnete gemeinsam können dem NVK Vorlagen unterbreiten, die
inhaltlich in dessen Kompetenzbereich liegen. Auch hier entscheidet
das Präsidium, ob sie auf die Tagesordnung gesetzt werden. Vorlagen
können zuerst den betreffenden Sonderkommissionen zur Prüfung und
Diskussion vorgelegt werden. Diese entscheiden dann, ob sie auf die
Tagesordnung gesetzt werden.
Das allgemeine Verfahren zur
Prüfung von Vorlagen in der NVK-Tagung
Die Antragsteller erläutern der
NVK-Tagung ihre Anträge, daraufhin werden die Anträge auf den
Plenarsitzungen verschiedener Delegationen und den Sitzungen der
Abgeordnetengruppen geprüft und diskutiert. Das Präsidium des NVK
legt die Anträge den betreffenen Sonderkommissionen zur Prüfung
vor, die dann dem Präsidium Berichte erstatten. Nach Prüfung und
Entscheidung legt das Präsidium die Anträge der Plenartagung des
Volkskongresses zur Abstimmung vor. Ob die Abgeordneten durch
Stimmzettel oder Handzeichen über die Anträge abstimmen, wird vom
Präsidium bestimmt. Das Ergebnis wird durch den Vorsitzenden der
Tagung gleich nach der Abstimmung verkündet. Ein Antrag muß von
mehr als der Hälfte aller Abgeordneten angenommen werden.
Abänderungen der Verfassung müssen vom Ständigen Ausschuss des
Nationalen Volkskongresses oder von mehr als einem Fünftel aller
Abgeordneten vorgeschlagen und nach der Abstimmung durch
Stimmzettel von einer Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten
angenommen werden.
Wenn die Delegationen die Anträge
und die betreffenden Berichte prüfen und diskutieren, müssen die
Verantwortlichen der zuständigen Instanzen anwesend sein, um
Stellungnahmen anzuhören und Fragen der Abgeordneten zu
beantworten. Während der Tagung des Nationalen Volkskongresses
können eine Delegation oder über 30 Abgeordnete gemeinsam eine
schriftliche Anfrage an den Staatsrat, seine Abteilungen und
Kommissionen sowie das Oberste Volksgericht und die Oberste
Volksstaatsanwaltschaft richten. Das Präsidium des Nationalen
Volkskongresses, mehr als drei Delegationen oder über ein Zehntel
aller Abgeordneten können gemeinsam die Bildung von Kommissionen
zur Untersuchung von speziellen Fragen vorschlagen. Das Präsidium
bittet dann die Plenartagung, darüber zu entscheiden.
(China.org.cn, 16. September
2003)
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