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    Das Verfahren zur Unterbreitung und Prüfung von Vorlagen in der     NVK-Tagung

Mit dem Begriff Vorlagen sind die Anträge gemeint, die die Abgeordneten und die betreffenden Abteilungen in die NVK-Tagung einbringen.

Das allgemeine Verfahren zur Unterbreitung von Vorlagen in der NVK-Tagung

Nach den Bestimmungen des „Organisationsgesetzes des Nationalen Volkskongresses“ und der „Geschäftsordnung des Nationalen Volkskongresses“ können das Präsidium, der Ständige Ausschuss und die Sonderkommissionen des Natioonalen Volkskongresses sowie der Staatsrat, die Zentrale Militärkommission, das Oberste Volksgericht und die oberste Volksanwaltschaft dem Nationalen Volkskongress Vorlagen unterbreiten, soweit sie inhaltlich seinem Kompetenzbereich unterstehen. Das Präsidium des NVK entscheidet, ob die Vorlagen auf die Tagesordnung gesetzt werden. Eine Delegation oder mehr als 30 Abgeordnete gemeinsam können dem NVK Vorlagen unterbreiten, die inhaltlich in dessen Kompetenzbereich liegen. Auch hier entscheidet das Präsidium, ob sie auf die Tagesordnung gesetzt werden. Vorlagen können zuerst den betreffenden Sonderkommissionen zur Prüfung und Diskussion vorgelegt werden. Diese entscheiden dann, ob sie auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Das allgemeine Verfahren zur Prüfung von Vorlagen in der NVK-Tagung

Die Antragsteller erläutern der NVK-Tagung ihre Anträge, daraufhin werden die Anträge auf den Plenarsitzungen verschiedener Delegationen und den Sitzungen der Abgeordnetengruppen geprüft und diskutiert. Das Präsidium des NVK legt die Anträge den betreffenen Sonderkommissionen zur Prüfung vor, die dann dem Präsidium Berichte erstatten. Nach Prüfung und Entscheidung legt das Präsidium die Anträge der Plenartagung des Volkskongresses zur Abstimmung vor. Ob die Abgeordneten durch Stimmzettel oder Handzeichen über die Anträge abstimmen, wird vom Präsidium bestimmt. Das Ergebnis wird durch den Vorsitzenden der Tagung gleich nach der Abstimmung verkündet. Ein Antrag muß von mehr als der Hälfte aller Abgeordneten angenommen werden. Abänderungen der Verfassung müssen vom Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses oder von mehr als einem Fünftel aller Abgeordneten vorgeschlagen und nach der Abstimmung durch Stimmzettel von einer Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten angenommen werden.

Wenn die Delegationen die Anträge und die betreffenden Berichte prüfen und diskutieren, müssen die Verantwortlichen der zuständigen Instanzen anwesend sein, um Stellungnahmen anzuhören und Fragen der Abgeordneten zu beantworten. Während der Tagung des Nationalen Volkskongresses können eine Delegation oder über 30 Abgeordnete gemeinsam eine schriftliche Anfrage an den Staatsrat, seine Abteilungen und Kommissionen sowie das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft richten. Das Präsidium des Nationalen Volkskongresses, mehr als drei Delegationen oder über ein Zehntel aller Abgeordneten können gemeinsam die Bildung von Kommissionen zur Untersuchung von speziellen Fragen vorschlagen. Das Präsidium bittet dann die Plenartagung, darüber zu entscheiden.

 

(China.org.cn, 16. September 2003)


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