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       Das Staatliche Hauptamt für Rundfunk, Film und Fernsehen

Das Staatliche Hauptamt für Rundfunk, Film und Fernsehen ist für die Informationsarbeit in Rundfunk und Fernsehen sowie das Rundfunk-, Film- und Fernsehwesen selbst zuständig. Seine Aufgaben sind: Ausarbeitung der Richtlinien und der Politik für die Informationsarbeit in Rundfunk und Fernsehen und künstlerische Produktionen für Film und Fernsehen, Leitung des künstlerischen Schaffens in diesem Bereich, Koordination der Themen-Pläne, Leitung der Strukturreform im Rundfunk-, Film- und Fernsehwesen, Ausarbeitung der Gesetze und Bestimmungen, der Regeln und Vorschriften für die Verwaltung sowie des Entwicklungsplans, Kontrolle und Verwaltung der Aufzeichnungen der Rundfunk- und Fernsehprogramme, der Satellitenfernsehprogramme sowie der über das Internet übertragenen audiovisuellen Programme, Verwaltung und Prüfung des Inhalts der importierten Rundfunk- und Fernsehprogramme, Prüfung und Genehmigung der Einrichtung und Auflösung von Rundfunk- und Fernsehanstalten von der Kreisebene aufwärts sowie der Filmproduzenten und Produzenten der Rundfunk- und Fernsehprogramme sowie Fernsehfilme, Prüfung des Inhalts und der Qualität der über Rundfunk und Fernsehen übertragenen Hörprogramme, Filme und Fersehfilme, Vergabe und Zurücknahme von Lizenzen für Produktion, Aufführung und Vertrieb von Filmen und Fernsehfilmen, Leitung des Zentralen Volksrundfunks, des Chinesischen Internationalen Rundfunks und des Zentralen Fernsehens.

Das Staatliche Hauptamt für Rundfunk, Film und Fersehen umfaßt folgende neun Abteilungen: das Arbeitsbüro, die Abteilung für Redaktionsarbeit, das Verwaltungsamt für Filmwesen und die Abteilungen für gesellschaftliche Angelegenheiten, Personal und Ausbildung, Planung und Finanzverwaltung, Wissenschaft und Technik, auswärtige Angelegenheiten und Sicherheit.

(China.org.cn, 18. September 2003)


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