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       Das Staatliche Steuerhauptamt

Das Staatliche Steuerhauptamt ist für die Steuern im ganzen Land zuständig. Seine Hauptaufgabe besteht darin, Entwürfe von Steuergesetzen und der einschlägigen Verordnungen sowie ihre Ausführungsbestimmungen auszuarbeiten, Vorschläge zur Steuerpolitik des Staates zu machen, sie gemeinsam mit dem Finanzministerium zu überprüfen und dem Staatsrat vorzulegen und die Maßnahmen zu ihrer Durchführung festzulegen. Weitere Aufgaben sind: Ermittlung des Steuerniveaus, Unterbreitung von Vorschlägen zur makkroökonomischen Steuerung durch Steuermittel und Ausarbeitung von steuerlichen Bestimmungen und Regelungen sowie Überwachung von deren Durchführung.

Dem Steuerhauptamt unterstehen die folgenden 12 Abteilungen: das Arbeitsbüro und die Abteilungen für politische Richtlinien und gesetzliche Bestimmungen, Verwaltung der Umsatzsteuer, Verwaltung der Einkommensteuer, lokale Steuern, internationale Steuern, Verwaltung der Ein- und Ausfuhrsteuer, Verwaltung der Steuererhebung, Planung und Statistik, Personal sowie das Kontrollamt.

 

(China.org.cn, 18. September 2003)


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