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Staatsorgane


       Das Ministerium für Kultur

Als eine für Kultur und Kunst zuständige Abteilung des Staatsrats hat das Ministerium für Kultur die Aufgabe, die Richtlinien, die Politik und die gesetzlichen Bestimmungen für die Arbeit in diesem Bereich auszuarbeiten und deren Durchführung zu kontrollieren. Außerdem entwirft es die Entwicklungsstrategie und –planung für den Kulturbereich, leitet die Reform des Systems im Kulturbereich, verwaltet den Kultur- und Kunstbereich, leitet das Kunstschaffen und die Kunstproduktion, unterstützt die Kunstgattungen mit repräsentativer, beispielgebender und experimenteller Bedeutung. Des Weiteren verwaltet es die landesweit wichtigen Kulturaktivitäten, plant und leitet den Bau staatlicher Schwerpunkt-Kultureinrichtungen, verwaltet den Kulturmarkt, entwirft dessen Entwicklungsplan, verwaltet das Bibliothekswesen und nach den Bestimmungen des Staatsrats das Staatliche Amt für Kulturdenkmäler.

Dem Kulturministerium unterstehen die folgenden 10 Abteilungen: das Arbeitsbüro und die Abteilungen Politik und gesetzliche Bestimmungen, Plan und Finanzen, Personal, Kunst, Ausbildung, Wissenschaft und Technik, Kulturproduktion, Gesellschaftliche Kultur sowie das Büro für Kulturverbindungen mit dem Ausland.

(China.org.cn, 18. September 2003)


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