Organe der Regierungspartei
Militärorgane
Der Staatspräsident
Der NVK und sein Ständiger Ausschuss
Der Staatsrat und die Ministerien
Die Volksgerichte
Die Staatsanwaltschaften
Die Politische Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes (PKKCV)
Gesellschaftliche Organisationen
Staatsorgane


       Das Ministerium für Arbeit und Sozialabsicherung

Diese Abteilung des Staatsrats ist für die Verwaltung des Arbeitsmarkts und die soziale Absicherung zuständig. Ihre wichtigsten Aufgaben sind Ausarbeitung der grundlegenden Richtlinien und der Politik für die Arbeit in diesem Bereich sowie des Gesamtplans für die Reform des Systems der Arbeit und der Sozialabsicherung, Formulierung und Durchführung des Entwicklungsplans und des Jahresarbeitsplans für diesen Bereich, Entwurf der Gesetze und Verordnungen über Arbeit und Sozialabsicherung, Ausarbeitung, Umsetzung und Kontrolle der administrativen Bestimmungen und der grundlegenden Regelungen, Festlegung der Prinzipien für die Verwaltung der Beratungsstellen über diesbezügliche Politik, Kontrolle und Überwachung der Arbeit und der Sozialabsicherung in Vertretung des Staates sowie Festlegung entsprechender Kriterien, Beaufsichtigung der lokalen Organe für Kontrolle und Überwachung des Arbeitsmarktes und der sozialen Absicherung, Ausarbeitung der grundlegenden Richtlinien und Maßnahmen für die Förderung der Beschäftigung in Stadt und Land, Planung der Arbeitsmarktentwicklung und Aufbau eines Systems von Arbeitsämtern, Festlegung der staatlichen Normen für die Klassifizierung von Berufsarten und für berufliche Qualifikationen, Ausarbeitung und Bekanntgabe der einschlägigen Branchennormen, Festlegung, Umsetzung und Kontrolle der grundlegenden Politik und der Normen für Alters-, Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall-, und Geburtenversicherungen sowie Ausarbeitung der Politik für die Zahlung von Versicherungsprämien und Versicherungssummen, für Verwaltung und Einsetzung des Sozialabsicherungsfonds.

 

Dem Ministerium unterstehen 12 Abteilungen: das Arbeitsbüro, die Abteilungen für Rechtsordnung, für Planung und Finanzen, für Ausbildung und Beschäftigung, für Arbeit, Löhne und Gehälter, für Altersversicherung, für Arbeitslosenversicherung, für Krankenversicherung, für soziale Absicherung in den ländlichen Gebieten, für Überwachung des Sozialabsicherungsfonds, für internationale Kooperation sowie die Personal- und Ausbildungsabteilung.

 

(China.org.cn, 18. September 2003)


| DRUCKVERSION | ARTIKEL VERSENDEN |