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       Das Finanzministerium

Das Finanzministerium ist als eine Abteilung zur makroökonomischen Steuerung unter dem Staatsrat, zuständig für Staatseinnahmen und -ausgaben, Finanz- und Steuerpolitik und das staatliche Grundkapital. Seine wichtigsten Funktionen und Befugnisse sind: Ausarbeitung und Durchführung der Strategien, Richtlinien und der Politik, der langfristigen und mittelfristigen Planung und des Reformplans für das Finanz- und Steuerwesen sowie der entsprechenden Bestimmungen, Teilnahme an der Formulierung makroökonomischer Richtlinien, Unterbreitung von Vorschlägen zur Makrosteuerung und Herstellung von Ausgewogenheit zwischen den gesellschaftlichen Finanzkräften unter Anwendung der Finanz- und Steuerpolitik, Ausarbeitung und Durchführung der Politik der Einnahmenverteilung zwischen der zentralen Behörde und den lokalen Behörden und zwischen dem Staat und den Unternehmen, Ausarbeitung der Entwürfe der Gesetze und Verordnungen über die Verwaltung der Finanzen und des staatlichen Grundkapitals und über die Verwaltung des Rechnungswesens und der Buchhaltung. Des Weiteren ist das Finanzministerium verantwortlich für die Ausarbeitung und Umsetzung der Regeln und Vorschriften für die Verwaltung der Finanzen, des Rechnungswesens und der Buchhaltung, die Organisation internationaler Verhandlungen über auswärtige Finanzangelegenheiten und Schulden sowie die Paraphierung einschlägiger Vereinbarungen und Abkommen, die Ausarbeitung und Durchführung des zentralen Jahreshaushalts- und –bilanzplans, Berichterstattung an den Nationalen Volkskongreß im Auftrag des Staatsrats über die zentralen und lokalen Haushaltspläne und deren Durchführung sowie an den Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses über die Staatsbilanz, Verwaltung der verschiedenen Finanzeinnahmen, der außeretatmäßigen Geldmittel und der Spezialkonten der zentralen Behörde sowie der Fonds der Regierung. Außerdem ist das Ministerium zuständig für die Ausarbeitung des Plans für die Steuereinnahmen in Übereinstimmung mit dem Staatshaushaltsplan, Unterbreitung von Vorschlägen zur Vergrößerung bzw. Reduzierung der Steuerarten, zur Regulierung der zu versteuernden Gegenstände und der Steuersätze, Steuerherabsetzung und –befreiung sowie der zeitweiligen, den zentralen Haushalt stark beeinflußenden Steuerherabsetzungen bzw. –befreiungen in Sonderfällen, Teilnahme an den Verhandlungen über auswärtige Steuereinnahmen und internationale Zölle, Unterzeichnung der Entwürfe der Vereinbarungen und Abkommen über auswärtige Steuereinnahmen, Formulierung der Vorlagen der internationalen Steuervereinbarungen und –abkommen, Bewältigung der laufenden Arbeit der Kommission des Staatsrats für Zollbestimmungen, Verwaltung der öffentlichen Ausgaben im zentralen Haushalt, Festlegung und Realisierung der Ankaufspolitik der Regierung, Verwaltung der Devisen im Staatshaushalt, die Verwaltungsorgane, Institutionen und gesellschaftliche Organisationen nicht durch Handel erwirtschaftet haben sowie der internationalen Zahlungsbilanz im Staatshaushalt. Das Finanzministerium ist zuständig für die Formulierung der Richtlinien und der Politik, des Reformplans, der Regeln, Vorschriften und Bestimmungen für die Verwaltung des staatlichen Grundkapitals, Organisation der Inventur des Vermögens und der Überprüfung der Geldmittel der staatlichen Betriebe sowie der Feststellung der Zugehörigkeit des Kapitals und dessen Registrierung, Leitung der statistischen Erfassung und Analyse des staatlichen Kapitals sowie der Bewertung des Vermögens, Festlegung und Umsetzung der Richtlinien und der Politik sowie der Regelungen, Bestimmungen und Maßnahmen für die Verwaltung der inländischen Schulden der Regierung, Ausarbeitung des Plans für die Ausgabe von Staatsobligationen, der Richtlinien und der Politik sowie der Regelungen, Bestimmungen und Maßnahmen für die Verwaltung der Auslandsschulden der Regierung, Überwachung der Ausführung der Finanz- und Steuerpolitik und der einschlägigen Gesetze und Verordnungen, Ermittlung von Problemen bei der Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben, Information der zentralen Behörde über diese Probleme sowie Ausarbeitung einer Politik zur Stärkung der Finanzverwaltung.

Dem Finanzministerium unterstehen die folgenden 20 Abteilungen: das Arbeitsbüro, die allgemeine Abteilung, die Abteilungen für den Haushalt, für Rechtsverordnungen und Bestimmungen, für Steuerordnung und –bestimmung, für Wirtschaft und Handel, für Staatsschulden und Geldmarkt, für öffentliche Ausgaben, für Sozialabsicherung, für Landwirtschaft, für auswärtige Angelegenheiten, für Infrastruktur, für Buchhaltung, für Verwaltung des staatlichen Grundkapitals, für statistische Erfassung und Bewertung des Staatskapitals, für Bewertung des Vermögens, für Überwachung der Finanzen sowie die internationale Abteilung, die Personal- und Ausbildungsabteilung und die Sektion für die Erschließung der Landwirtschaft.

 

(China.org.cn, 18. September 2003)


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