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       Die Staatliche Kommission für Ethnische Angelegenheiten

Als eine Abteilung des Staatsrats für die Verwaltung der ethnischen Angelegenheiten hat die Kommission folgende Aufgaben: Durchführung der Richtlinien und der Politik des Zentralkomitees der Partei und des Staatsrats zu Nationalitätenfragen, Ausarbeitung des Kurses, der Richtlinien und Entwicklungsstrategien für diese Arbeit, Ausarbeitung von Gesetzen und Verordnungen über ethnische Angelegenheiten, Vervollständigung der Gesetzgebung zu Nationalitätenfragen, Durchführung von Untersuchungen und Studien zur Theorie und Politik der Nationalitäten und über andere Nationalitätenfragen, Durchführung der Aufklärung und Erziehung in der Politik und in den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Nationalitätenfragen und Kontrolle ihrer Durchführung, Überwachung und Vervollständigung des Systems regionaler Autonomie der Nationalitäten, Kontrolle der Arbeit zur Gewährleistung der Rechte und Interessen der nationalen Minderheiten, Ausarbeitung von Prinzipien und Grundsätzen über die richtige Behandlung der Beziehungen zwischen ethnischen Gruppen, Förderung der Gleichberechtigung, des Zusammenschlusses, der gegenseitigen Unterstützung und Zusammenarbeit zwischen den Nationalitäten, Regelung der Beziehungen zwischen den ethnischen Gruppen zur Wahrung der Stabilität der Gesellschaft und der Einheit des Staates.

Der Kommission unterstehen die folgenden acht Abteilungen: das Arbeitsbüro und die Abteilungen für politische Richtlinien und gesetzliche Verordnungen, für Wirtschaftsentwicklung, für Kultur und Propaganda, für Bildung, für internationale Beziehungen, für Planung und Finanzen sowie die Personalabteilung.

(China.org.cn, 18. September 2003)


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