Organe der Regierungspartei
Militärorgane
Der Staatspräsident
Der NVK und sein Ständiger Ausschuss
Der Staatsrat und die Ministerien
Die Volksgerichte
Die Staatsanwaltschaften
Die Politische Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes (PKKCV)
Gesellschaftliche Organisationen
Staatsorgane


Die Rechtsstellung und die Funktionen des Staatsrats

Der Staatsrat ist die vollziehende Körperschaft des höchsten Organs der Staatsmacht und das höchste Organ der Staatsverwaltung.

Der Staatsrat übt folgende, ihm von der Verfassung verliehene Funktionen und Gewalten aus:

1. Festlegung von Verwaltungsmaßnahmen, Ausarbeitung von administrativen Verordnungen und Vorschriften sowie Verkündung von Entscheidungen und Anordnungen in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Gesetzen

2. Unterbreitung von Vorlagen vor dem Nationalen Volkskongress oder dessen Ständigem Ausschuss

3. Festlegung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Ministerien und Kommissionen des Staatsrats, einheitliche Leitung der Arbeit der Ministerien und Kommissionen und Leitung der das ganze Land betreffenden Verwaltungsarbeit, für die die Ministerien und Kommissionen nicht zuständig sind

4. Einheitliche Leitung der Arbeit der lokalen Organe der Staatsverwaltung aller Ebenen des Landes und Festlegung der Teilung von Funktionen und Gewalten zwischen der zentralen Regierung und den Organen der Staatsverwaltung, der Provinzen, der autonomen Gebiete und der regierungsunmittelbaren Städte

5. Ausarbeitung und Ausführung der Pläne für die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und des Staatshaushalts

6. Leitung und Verwaltung der wirtschaftlichen Arbeit und der städtischen und ländlichen Entwicklung

7. Leitung und Verwaltung der Arbeit in Erziehung, Wissenschaft, Kultur, Gesundheitswesen, Körperkultur und Familienplanung

8. Leitung und Verwaltung der zivilen Angelegenheiten, der Arbeit im Bereich der öffentlichen Sicherheit, der Justizverwaltung und Aufsichtsarbeit sowie anderer Angelegenheiten

9. Verwaltung der auswärtigen Angelegenheiten und Abschluß von Verträgen und Abkommen mit anderen Ländern

10. Leitung und Verwaltung des Aufbaus der Landesverteidigung

11. Leitung und Verwaltung der Angelegenheiten der Nationalitäten und Sicherstellung der Gleichberechtigung der nationalen Minderheiten sowie des Rechts auf Autonomie der Regionen mit nationaler Autonomie

12. Schutz der legitimen Rechte und Interessen der im Ausland ansässigen chinesischen Staatsbürger. Schutz der legitimen Rechte und Interessen der zurückgekehrten Auslandschinesen und der Familienangehörigen der im Ausland ansässigen chinesischen Staatsbürger

13. Änderung oder Annullierung von nicht angemessenen Anordnungen, Anweisungen und Vorschriften, die von Ministerien oder Kommissionen erlassen wurden

14. Änderung oder Annullierung von nicht angemessenen Entscheidungen und Anordnungen, die von lokalen Organen der Staatsverwaltung verschiedener Ebenen erlassen wurden

15. Genehmigung der geographischen Gliederung von Provinzen, autonomen Gebieten und regierungsunmittelbaren Städten und Genehmigung der Einrichtung und geographischen Gliederung von autonomen Bezirken, Kreisen, autonomen Kreisen und Städten

16. Entscheidung über die Verhängung des Standrechts in Teilen der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren Städte

17. Prüfung und Festlegung der Größe der Verwaltungsorgane und Ernennung, Abberufung, Ausbildung, Prüfung, Auszeichnung und Bestrafung der Verwaltungskader in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen

18. Alle anderen ihm vom Nationalen Volkskongress und dessen Ständigem Ausschuss übertragenen Funktionen und Gewalten.

(China.org.cn, 18. September 2003)


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