Der Staatsrat ist die vollziehende
Körperschaft des höchsten Organs der Staatsmacht und das höchste
Organ der Staatsverwaltung.
Der Staatsrat übt folgende, ihm von
der Verfassung verliehene Funktionen und Gewalten aus:
1. Festlegung von
Verwaltungsmaßnahmen, Ausarbeitung von administrativen Verordnungen
und Vorschriften sowie Verkündung von Entscheidungen und
Anordnungen in Übereinstimmung mit der Verfassung und den
Gesetzen
2. Unterbreitung von Vorlagen vor
dem Nationalen Volkskongress oder dessen Ständigem Ausschuss
3. Festlegung der Aufgaben und
Verantwortlichkeiten der Ministerien und Kommissionen des
Staatsrats, einheitliche Leitung der Arbeit der Ministerien und
Kommissionen und Leitung der das ganze Land betreffenden
Verwaltungsarbeit, für die die Ministerien und Kommissionen nicht
zuständig sind
4. Einheitliche Leitung der Arbeit
der lokalen Organe der Staatsverwaltung aller Ebenen des Landes und
Festlegung der Teilung von Funktionen und Gewalten zwischen der
zentralen Regierung und den Organen der Staatsverwaltung, der
Provinzen, der autonomen Gebiete und der regierungsunmittelbaren
Städte
5. Ausarbeitung und Ausführung der
Pläne für die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche
Entwicklung und des Staatshaushalts
6. Leitung und Verwaltung der
wirtschaftlichen Arbeit und der städtischen und ländlichen
Entwicklung
7. Leitung und Verwaltung der Arbeit
in Erziehung, Wissenschaft, Kultur, Gesundheitswesen, Körperkultur
und Familienplanung
8. Leitung und Verwaltung der
zivilen Angelegenheiten, der Arbeit im Bereich der öffentlichen
Sicherheit, der Justizverwaltung und Aufsichtsarbeit sowie anderer
Angelegenheiten
9. Verwaltung der auswärtigen
Angelegenheiten und Abschluß von Verträgen und Abkommen mit anderen
Ländern
10. Leitung und Verwaltung des
Aufbaus der Landesverteidigung
11. Leitung und Verwaltung der
Angelegenheiten der Nationalitäten und Sicherstellung der
Gleichberechtigung der nationalen Minderheiten sowie des Rechts auf
Autonomie der Regionen mit nationaler Autonomie
12. Schutz der legitimen Rechte und
Interessen der im Ausland ansässigen chinesischen Staatsbürger.
Schutz der legitimen Rechte und Interessen der zurückgekehrten
Auslandschinesen und der Familienangehörigen der im Ausland
ansässigen chinesischen Staatsbürger
13. Änderung oder Annullierung von
nicht angemessenen Anordnungen, Anweisungen und Vorschriften, die
von Ministerien oder Kommissionen erlassen wurden
14. Änderung oder Annullierung von
nicht angemessenen Entscheidungen und Anordnungen, die von lokalen
Organen der Staatsverwaltung verschiedener Ebenen erlassen
wurden
15. Genehmigung der geographischen
Gliederung von Provinzen, autonomen Gebieten und
regierungsunmittelbaren Städten und Genehmigung der Einrichtung und
geographischen Gliederung von autonomen Bezirken, Kreisen,
autonomen Kreisen und Städten
16. Entscheidung über die Verhängung
des Standrechts in Teilen der Provinzen, autonomen Gebiete und
regierungsunmittelbaren Städte
17. Prüfung und Festlegung der Größe
der Verwaltungsorgane und Ernennung, Abberufung, Ausbildung,
Prüfung, Auszeichnung und Bestrafung der Verwaltungskader in
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen
18. Alle anderen ihm vom Nationalen
Volkskongress und dessen Ständigem Ausschuss übertragenen
Funktionen und Gewalten.
(China.org.cn, 18. September
2003)
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