Die PKKCV richtet das Landeskomitee
und die örtlichen Komitees ein. Alle Parteien und Organisationen
können dem Landeskomitee und den örtlichen Komitees der PKKCV
beitreten, wenn sie deren Statut anerkennen und vom Ständigen
Ausschuss des Landeskomitees oder des jeweiligen örtlichen Komitees
gebilligt werden. Einzelpersonen können dem Landeskomitee oder
einem örtlichen Komitee beitreten, wenn sie von dessen Ständigem
Ausschuss dazu eingeladen werden. Sowohl die Organisationen als
auch die Einzelpersonen, die der PKKCV angehören, sind
verpflichtet, ihr Statut einzuhalten und durchzuführen. Ihnen steht
es frei, aus der PKKCV auszutreten.
Die örtlichen Komitees sind
verpflichtet, die landesweit gültigen Beschlüsse des Landeskomitees
durchzuführen und einzuhalten, ebenso muß ein untergeordnetes
örtliches Komitee die regionalen Beschlüsse des ihm übergeordneten
örtlichen Komitees durchführen und einhalten.
Die Amtszeit des Landeskomitees
beträgt fünf Jahre. Es hält einmal jährlich eine Vollversammlung
ab. Das Landeskomitee besteht unter anderem aus seinem
Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und einem
Generalsekretär. Es richtet einen ständigen Ausschuss ein, der
seine Versammlungen einberuft. Der Ständige Ausschuss setzt sich
aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Generalsekretär des Landeskomitees sowie aus Mitgliedern zusammen,
die von den Vertretern aller dem Landeskomitee zugehörigen
Parteien, Organisationen, Nationalitäten und Gesellschaftskreise
nominiert und von der Vollversammlung des Landeskomitees gewählt
werden. Der Vorsitzende des Landeskomitees leitet die Arbeit des
Ständigen Ausschusses, die stellvertretenden Vorsitzenden und der
Generalsekretär unterstützen ihn bei der Arbeit. Der Vorsitzende,
die stellvertretenden Vorsitzenden und der Generalsekretär bilden
eine Vorsitzendenkonferenz, die die laufende Arbeit des Ständigen
Ausschusses leitet.
Das Landeskomitee richtet ein Büro,
das unter der Leitung des Generalsekretärs arbeitet, und einige
Sonderkommissionen sowie andere Arbeitsorgane ein. Jede der
Sonderkommissionen besteht aus dem Leiter, den stellvertretenden
Leitern und Mitgliedern. Zur Zeit bestehen neun Sonderkommissionen.
Das Organ des Landeskomitees, die „Zeitung der PKKCV“ , wurde im
Jahre 1983 gegründet, erscheint samstags und hat eine Auflagenhöhe
von 200 000. Die PKKCV ist bestrebt, den Austausch mit dem Ausland
zu entwickeln und freundschaftliche Kontakte mit allen Völkern zu
stärken. Sie unterhält freundschaftliche Beziehungen mit 105
ausländischen Einrichtungen und 4 internationalen
Organisationen.
Die Amtszeit der örtlichen Komitees
aller Ebenen der PKKCV beträgt fünf Jahre. Die Zusammensetzung und
das Wahlverfahren, die Funktionen und Befugnisse sowie die
Einrichtung der wichtigen Arbeitsorgane der örtlichen Komitees
aller Ebenen sind denen des Landeskomitees vergleichbar.
(China.org.cn, 19. September
2003)
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