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       Staatsanwaltschaft für Gefängnisse

Die Staatsanwaltschaft für Gefängnisse ist für die staatsanwaltschaftliche Kontrolle darüber zuständig, ob der Strafvollzug durch die vollziehende Behörde, Strafmilderungen, bedingte Haftentlassungen, Haftverschonungen gegen Kaution wegen einer ärztlichen Behandlung und andere besondere Strafvollzugsformen dem Gesetz entsprechen. Außerdem überwacht sie, ob die Verwaltung der Gefängnisse, der Haftzellen und der Lager für die Umerziehung durch körperliche Arbeit dem Gesetz entspricht. Sie leitet die Aufsicht darüber, ob die Untersuchungshaft die gesetzlich vorgeschriebene Frist überschreitet. Sie leitet Ermittelungen bei Fällen der Mißhandlung von Häftlingen während des Strafvollzugs und der Umerziehung sowie bei willkürlichen Entlassungen von Häftlingen, bei der Flucht von Häftlingen auf Grund von Pflichtversäumnissen, bei Strafmilderung, bedingter Haftentlassung und Strafverbüßung außerhalb der Gefängnismauern wegen der Korruption des Justizpersonals und die Voruntersuchungen vor dem Aktenanlegen über Fälle, bei denen sie selbst die Ermittlungen leitet. Sie gibt ferner den für die Gefängnisse zuständigen Abteilungen der untergeordneten Staatsanwaltschaften Anweisungen zu Problemen und arbeitet die ausführlichen Bestimmungen und Regelungen über die staatsanwaltschaftliche Arbeit für die Gefängnisse aus.

(China.org.cn, 18. September 2003)


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