1. Das Erste Strafgericht befaßt
sich mit schweren Straftaten.
2. Das Zweite Strafgericht überprüft
und behandelt Einsprüche, die eine Prozesspartei, ein Angeklagter,
dessen Familienangehörige oder andere Bürger gegen ein
rechtskräftiges Urteil oder einen gültigen Gerichtsentscheid beim
Obersten Volksgericht eingelegt haben. Gegebenfalls berichtigt es
eventuelle Prozessfehler.
3. Das Zivilgericht verhandelt
Zivilfälle von landesweiter Bedeutung.
4. Das Wirtschaftsgericht ist für
große Wirtschaftsstreitigkeiten zuständig.
5. Das Verwaltungsgericht
beschäftigt sich mit administrativen Delikten, die die zentralen
Staatsorgane betreffen.
(China.org.cn, 18. September
2003)
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