Organe der Regierungspartei
Militärorgane
Der Staatspräsident
Der NVK und sein Ständiger Ausschuss
Der Staatsrat und die Ministerien
Die Volksgerichte
Die Staatsanwaltschaften
Die Politische Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes (PKKCV)
Gesellschaftliche Organisationen
Staatsorgane


       Die Funktionen und Befugnisse des Obersten Volksgerichts

Das Oberste Volksgericht hat folgende Funktionen und Befugnisse:

1. Das Oberste Volksgericht verhandelt die Rechtsfälle, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu seiner Jurisdiktion gehören und die Rechtsfälle erster Instanz, die zu verhandeln es für seine Aufgabe erachtet. Es behandelt Rechtsfälle, bei denen Berufung oder Protest gegen das Urteil und den Entscheid der höheren Volksgerichte oder der speziellen Volksgerichte eingelegt wurde und Rechtsfälle, bei denen die Oberste Volksstaatsanwaltschaft Einspruch erhebt.

2. Das Oberste Volksgericht bestätigt Todesstrafen, die wegen Mord, Vergewaltigung, Raub, Anschlägen mit Explosivstoffen sowie anderer Verbrechen, die zu einer schweren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und der gesellschaftlichen Ordnung führen, verhängt wurden. Wenn notwendig, kann es die höheren Volksgerichte zur Genehmigung der Todesurteile ermächtigen.

3. Überwachung der Arbeit der lokalen Volksgerichte aller Ebenen und der speziellen Volksgerichte.

4. Wenn das oberste Volksgericht ein gültiges Urteil oder einen gültigen Entscheid der lokalen Volksgerichte aller Ebenen für fehlerhaft hält, steht ihm das Recht zu, den entsprechenden Rechtsfall zu verhandeln oder die Gerichte niedriger Ebene anzuweisen, den entsprechenden Fall erneut zu verhandeln.

5. Das Oberste Volksgericht hat das Recht, eine Straftat, die in den Bestimmungen des zweiten Teils des Strafgesetzbuchs nicht ausdrücklich geregelt ist, nach denjenigen Paragraphen des Gesetzes, die der Straftat am nächsten kommen, zu beurteilen und zu bestrafen.

6. Das Oberste Gericht legt die Gesetze in der Verhandlung eines Rechtsfalls aus.

(China.org.cn, 18. September 2003)


| DRUCKVERSION | ARTIKEL VERSENDEN |