Tibetische Sprache im Autonomen Gebiet Tibet als zweite Amtssprache |
Mit einer Bestimmung über das Erlernen sowie die Verwendung und Förderung der tibetischen Sprache im Autonomen Gebiet Tibet ist vor kurzem erstmals die Sprache einer nationalen Minderheit als zweite Amtssprache rechtlich anerkannt worden. Die neue Bestimmung legt fest, daß Tibeter sowie Angehörige der Han-Nationalität und anderer nationalen Minderheiten in Tibet während der neunjährigen Schulpflicht sowohl die Schrift der staatlichen Verkehrssprache als auch die tibetische Schrift erlernen. Zudem muß in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Hinweistafeln in Tibet sowie auf den in Tibet hergestellten und verkauften Produkten die staatliche Verkehrssprache wie auch die tibetische Sprache gleichrangig verwendet werden. Die tibetische Sprache hat eine Geschichte von über 1300 Jahren und gehört zu den ältesten Sprachen der Welt. (CRI, 23. Mai 2002)
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