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01. 11. 2012 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Presseamt des Staatsrates der Volksrepublik China
Oktober 2012
Vorwort
Das Justizsystem ist ein wichtiger Bestandteil des politischen Systems und die Unparteilichkeit der Rechtsprechung stellt einen wichtigen Garanten für die soziale Gerechtigkeit dar.
Seit der Gründung des Neuen China, insbesondere seit der Einführung der Reform- und Öffnungspolitik, hält China daran fest, von seinen Gegebenheiten auszugehen, verbesserte auf der Grundlage vorzüglicher Errungenschaften der traditionellen chinesischen Rechtskultur und im Anschluss an die rechtsstaatliche Kultur der Menschheit das sozialistische Justizsystem chinesischer Prägung. Damit wird die soziale Gerechtigkeit gewahrt und ein wichtiger Beitrag für die rechtsstaatliche Kultur der Menschheit geleistet. Das chinesische Justizsystem entspricht generell den grundlegenden Gegebenheiten des Landes in der Anfangsphase des Sozialismus und steht in Übereinstimmung mit dem Staatssystem der volksdemokratischen Diktatur und dem Regierungssystem, das auf dem Volkskongresssystem beruht. Im Zuge der ständigen Vertiefung der Reform- und Öffnungspolitik, insbesondere der Entwicklung der sozialistischen Marktwirtschaft, bei der umfassenden Umsetzung der Grundkonzeption, die staatlichen Angelegenheiten gesetzlich zu regeln, und mit den gestiegenen Anforderungen der Öffentlichkeit an das Rechtswesen bedarf das chinesische Justizsystem dringend der Reform, Vervollkommnung und Weiterentwicklung. Seit einigen Jahren treibt China aktiv, sicheren Schrittes und pragmatisch die Reform des Justizsystems und der entsprechenden Arbeitsmechanismen voran. Dabei werden die Wahrung der juristischen Gerechtigkeit als Ziel und die Optimierung der Justizbefugnisse, die intensive Gewährleistung der Menschenrechte, die Steigerung der Leistungsfähigkeit zur Rechtsprechung und die Rechtsprechungspraxis für das Volk als Schwerpunkte definiert. Das Justizsystem chinesischer Prägung wird weiter vervollkommnet, die Demokratie im Rechtswesen erweitert, die Transparenz der Rechtsprechung gefördert und die Unparteilichkeit der Rechtsprechung gewahrt. Damit ist eine starke, justizbezogene Gewähr für die wirtschaftliche Entwicklung und die gesellschaftliche Harmonie in China gegeben.
I. Justizsystem und Reformprozess
Mit der Gründung der Volksrepublik China im Jahr 1949 begann eine neue Ära für den Aufbau des chinesischen Justizsystems. Im September 1949 wurden das Gemeinsame Programm der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes, das den Charakter einer provisorischen Verfassung hatte, und das Gesetz über die Organisation der Zentralen Volksregierung der Volksrepublik China verkündet. Damit war der Grundstein für das Rechtssystem im Neuen China gelegt. Durch die im Jahr 1954 ausgearbeitete Verfassung der Volksrepublik China, das Organisationsgesetz der Volksrepublik China für die Volksgerichte, das Organisationsgesetz der Volksrepublik China für die Volksstaatsanwaltschaften sowie andere Gesetze und Bestimmungen wurden die Organisationsstrukturen und die grundlegenden Befugnisse der Volksgerichte und der Volksstaatsanwaltschaften festgelegt. Zusammen mit der Etablierung von Systemen für Kollegialität, Verteidigung vor Gericht, öffentliche Verhandlung, Volksschöffen, gesetzliche Kontrolle sowie Schlichtung im Volk hatte sich das grundlegende System der chinesischen Justiz herausgebildet.
In den ausgehenden 1950er Jahren und danach, insbesondere in den chaotischen zehn Jahren der "Kulturrevolution" (1966–1976), ist Chinas Justizsystem stark zerstört worden. Nach der Einführung der Reform- und Öffnungspolitik im Jahr 1978 hat China die historischen Erfahrungen ausgewertet und Lehren daraus gezogen. Es wurden danach die grundlegende Richtlinie der Entwicklung der sozialistischen Demokratie und der Vervollständigung des sozialistischen Rechtssystems festgelegt, das Justizsystem wiederhergestellt und eine Reihe grundlegender Gesetze ausgearbeitet bzw. revidiert. In den 1990er Jahren etablierte China die Grundkonzeption, das Land gemäß dem Gesetz zu regieren, und beschleunigte den Aufbau eines sozialistischen Rechtsstaates. Im Prozess des gesellschaftlichen Fortschritts sowie des Aufbaus der sozialistischen Demokratie und eines Rechtsstaates wird das chinesische Justizsystem ständig vervollkommnet und weiterentwickelt.
1. Grundlegende Eigenschaften des Justizsystems
China ist ein sozialistisches Land, das die demokratische Diktatur des Volkes praktiziert, die von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis von Arbeitern und Bauern beruht. In China ist das Volkskongresssystem die Organisationsform der Macht. Das Staatssystem und das Regierungssystem schreiben vor, dass die Justizbefugnisse vom Volk ausgehen, diesem gehören und dienen. Die Volksgerichte und die Volksstaatsanwaltschaften werden durch die Volkskongresse auf verschiedenen Ebenen gebildet, sind diesen rechenschaftspflichtig und stehen unter deren Aufsicht.
Die Volksgerichte sind die Organe der Rechtsprechung des Staates. Neben dem Obersten Volksgericht, Chinas höchstem Organ der Rechtsprechung, gibt es noch lokale Volksgerichte auf verschiedenen Ebenen und spezielle Volksgerichte einschließlich der Militärgerichte, die im Rahmen des Gesetzes zivil-, straf- und verwaltungsrechtliche Streitigkeiten verhandeln sowie zivil- und verwaltungsrechtlicher Vollstreckung und anderen rechtlichen Akten wie staatlicher Entschädigung nachgehen. Das Oberste Volksgericht überwacht die Rechtsprechung der Volksgerichte auf verschiedenen Ebenen und der speziellen Volksgerichte. Ein Volksgericht auf einer höheren Ebene überwacht die Arbeit des Volksgerichts auf der unteren Ebene. Die Verhandlungen sind öffentlich; es werden das Kollegialprinzip, die Möglichkeit der Ablehnung wegen Befangenheit, das Volksschöffen- und das Verteidigersystem sowie das Zwei-Instanzen-System, nach dem in der zweiten Instanz das endgültige Urteil gefällt wird, praktiziert. Die Volksstaatsanwaltschaft ist das Staatsorgan für die gesetzliche Kontrolle. Der Staat richtete die Oberste Volksstaatsanwaltschaft, die lokalen Volksstaatsanwaltschaften auf verschiedenen Ebenen und spezielle Volksstaatsanwaltschaften einschließlich der Militärstaatsanwaltschaften ein. Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft leitet die lokalen Staatsanwaltschaften auf verschiedenen Ebenen und die speziellen Staatsanwaltschaften an. Eine Volksstaatsanwaltschaft auf einer höheren Ebene überwacht die Arbeit der Volksstaatsanwaltschaft auf der unteren Ebene. Die Volksstaatsanwaltschaften üben gesetzesgemäß die Aufsicht über Straf-, Zivil- und Verwaltungsprozesse aus. Die Volksgerichte und die Volksstaatsanwaltschaften üben nach dem Gesetz unabhängig und gerecht die Gerichtsbarkeit bzw. die Kontrollbefugnisse aus. Sie sind den Volkskongressen verantwortlich und rechenschaftspflichtig und unterziehen sich bewusst der demokratischen Kontrolle durch die Politische Konsultativkonferenz und der Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Bei der Behandlung von Straffällen wird sowohl Arbeitsteilung als auch Kooperation sowie gegenseitige Kontrolle zwischen dem Volksgericht, der Volksstaatsanwaltschaft und dem Organ für öffentliche Sicherheit praktiziert, um die genaue und effektive Durchführung von Gesetzen zu gewährleisten. In Straffällen ist das Organ für öffentliche Sicherheit für die Ermittlung, Ingewahrsamnahme, Durchführung der Verhaftung und das Vorverhör zuständig, die Volksstaatsanwaltschaft für die Überprüfung von Gerichtsverfahren, Genehmigung der Verhaftung, Ermittlung der von ihr für zulässig erklärten Fälle und Erhebung der öffentlichen Anklage und das Volksgericht für Verhandlung und Urteilsfindung.
2. Ziele, Prinzipien und Verlauf der Justizreform
Seit der Einführung der Reformen und der Öffnung erfahren Chinas Wirtschaft und Gesellschaft eine rasche Entwicklung. Das Rechtsbewusstsein der chinesischen Öffentlichkeit ist erheblich gestiegen. Das juristische Umfeld hat einen grundlegenden Wandel durchgemacht, die Justizarbeit ist mit vielen neuen Situationen und Problemen konfrontiert. Die Probleme im gegenwärtigen Justizsystem und in dessen Arbeitsstrukturen kommen immer deutlicher an den Tag. Im Verlauf der Reform steht eine schrittweise Vervollkommnung und Weiterentwicklung auf der Agenda.
Das grundlegende Ziel der Justizreform in China ist es, die gesetzesgemäße, unabhängige und gerechte Ausübung der Gerichtsbarkeit durch Volksgerichte und der Kontrollbefugnisse durch Volksstaatsanwaltschaften zu gewährleisten sowie ein gerechtes, hocheffizientes und angesehenes Justizsystem aufzubauen. Damit soll eine justizbezogene Gewähr für die Wahrung der legitimen Rechte und Interessen der Volksmassen, für die Wahrung der sozialen Fairness und Gerechtigkeit und für die Aufrechterhaltung der langfristigen Stabilität des Landes geboten werden. Man geht bei der Justizreform stets von den Gegebenheiten des Landes aus, übernimmt weitestgehend Vorteile anderer, aber kopiert nicht alles; man hält mit der Zeit Schritt, übereilt aber nichts; man folgt kontinuierlich der Massenlinie, verkörpert vollauf den Willen des Volkes, richtet das Augenmerk auf die Korrektur von Missständen, mit denen die Volksmassen nicht zufrieden sind, und unterzieht sich bewusst der Kontrolle und Prüfung durch das Volk; man strebt das beste Ergebnis an nach der Losung "Die Reform dient dem Volk, stützt sich auf dieses und bringt diesem Vorteile". Es gilt, die Reform gesetzeskonform voranzutreiben, wobei die Verfassung und die gesetzlichen Bestimmungen als Grundlage zu betrachten sind. Wann immer eine der vorgesehenen Maßnahmen gegen geltendes Gesetz verstößt, sollte sie erst dann umgesetzt werden, wenn eine entsprechende Gesetzesrevision vorgenommen wurde. Die Justizreform soll einheitlich geplant und koordiniert durchgeführt werden, wobei eine Gesamtplanung notwendig ist, die schritt- und etappenweise realisiert werden soll. Bereits in den 1980er Jahren wurde mit der Reform der Gerichtsverhandlungen sowie der Professionalisierung in der Justiz begonnen. Dabei handelt es sich inhaltlich hauptsächlich darum, dass der Funktion und der Transparenz der Gerichtsverhandlungen, der Verteidigung durch Rechtsanwälte sowie der Professionalisierung von Richtern und Staatsanwälten mehr Gewicht beigemessen wurde. Im Jahr 2004 wurde die groß angelegte Justizreform, einheitlich geplant und organisiert, in China in Angriff genommen. Ausgehend von den Problemen, welche die Volksmassen stark bewegen, und von hervorstechenden Aspekten, welche die Gerechtigkeit der Rechtsprechung beeinträchtigen könnten, wurden nach den Erfordernissen für eine gerechte Justiz und eine strenge Gesetzesdurchführung sowie gemäß der Gesetzmäßigkeit und Besonderheit der Justiz die Einrichtung des Apparats, die Befugnisverteilung und das Verwaltungssystem in den Justizorganen vervollkommnet und das Justizsystem konsolidiert, in dem Rechte und Pflichten deutlich umrissen sind, die Organe miteinander kooperieren und einander kontrollieren und effektiv funktionieren. Die Justizreform in China war in eine Phase der einheitlichen Planung und des geordneten Fortschritts eingetreten. 2008 setzte China eine neue Runde der Justizreform in Gang. Die Justizreform wurde schwerpunktmäßig vertieft und systematisch vorangetrieben. Bei der Reform, die den Anforderungen der Öffentlichkeit an das Rechtswesen entsprechend durchgeführt wird, wurden die Wahrung der Interessen des Volkes als die wesentliche Aufgabe, die Förderung der gesellschaftlichen Harmonie als Hauptlinie und die Verstärkung der Aufsicht und Kontrolle gegenüber der Macht als Schwerpunkt betrachtet; man befasste sich in erster Linie mit Kernproblemen, die die juristische Unparteilichkeit und die Ausübung der Justizbefugnisse beeinträchtigen, um die system- und mechanismusbedingten Hindernisse zu beseitigen und die juristische Garantie zu gewährleisten; vor allem in vier Aspekten wurden konkrete Aufgaben gestellt: Optimierung der Justizbefugnisse, Durchsetzung der Kriminalitätspolitik in Verbindung von Härte und Nachsicht, umfassende Verbesserung der Justizbeamtenschaft und die Gewährleistung des Budgets. Zurzeit ist diese Runde der Justizreform im Großen und Ganzen abgeschlossen, was in entsprechend revidierten und verbesserten Gesetzen zum Ausdruck kommt. Mit dem ständigen Fortschritt und der Entwicklung in der Wirtschaft und Gesellschaft wird die Justizreform in China weiter intensiviert.
II. Wahrung der sozialen Fairness und Gerechtigkeit
Die soziale Fairness und Gerechtigkeit sind die grundlegenden Wertorientierungen in der Justizreform. China optimiert die Struktur der Justizbehörden und die Justizbefugnisse, standardisiert die Amtshandlungen, verbessert das Prozessverfahren, intensiviert die Demokratie im Justizwesen und führt Reformen zugunsten der Gesetzesaufsicht durch, um mit allen Mitteln die Fähigkeit der Justizbehörden zur Wahrung der sozialen Fairness und Gerechtigkeit zu erhöhen.
1. Optimierung der Justizbefugnisse
Die Optimierung von und der vernunftgemäße Umgang mit Justizbefugnissen betreffen unmittelbar die Verwirklichung von Fairness und Gerechtigkeit in der Rechtsprechung. China ist dabei, ausgehend von der Beseitigung systembedingter Hindernisse, welche die juristische Gerechtigkeit beeinträchtigen, die gegenseitige Kontrolle innerhalb der Justizbehörden zu verstärken, die Amtsbeziehungen zwischen den über- und untergeordneten Gerichten und Staatsanwaltschaften in Bezug auf die Gerichtsverhandlung und Urteilsfindung sowie die staatsanwaltschaftliche Macht ins rechte Gleis zu bringen, das Wiederaufnahmeverfahren zu standardisieren und zu vervollkommnen, einheitliche gerichtsvollziehende Arbeitsstrukturen zu errichten und ein juristisches Begutachtungssystem zu etablieren. Im Ergebnis wurde die Fähigkeit der Justizorgane zur gerechten Ausübung ihrer Amtstätigkeiten erhöht. Die Reformbemühungen haben auch dazu beigetragen, die soziale Fairness und Gerechtigkeit zu fördern und den neuen Erwartungen und Forderungen der Bevölkerung in Bezug auf die Justizgerechtigkeit Rechnung zu tragen.
Trennung der Befugnisse zur Zulassung von Klagen, zur Verhandlung und Urteilsfindung sowie zur Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen. Neben den bereits bestehenden Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichten wurden zusätzlich noch Einrichtungen für die Zulassung von Klagen und für die Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen etabliert, so dass unterschiedliche Behörden für die Annahme von Klagen, die Verhandlung und die Vollstreckung verantwortlich sind, um die gegenseitige Kontrolle innerhalb der Justizbehörden zu intensivieren und die gerechte Judikative und Exekutive zu garantieren.
Verbesserung des Verfahrens für die von der zweiten Instanz angeordnete Wiederaufnahme des Gerichtsverfahrens, wenn nötig, an einer von ihr angegebenen Stelle. Um das Problem zu lösen, dass in der Justizpraxis der Wiederaufnahme des Gerichtsverfahrens keine Standards vorlagen, schreibt die im Jahr 2012 revidierte Zivilprozessordnung klar vor, dass das Volksgericht der zweiten Instanz nach der gefällten Entscheidung gegenüber einem wiederaufgerollten Gerichtsstreit die gerichtliche Entscheidung nicht verwerfen darf, auch wenn eine Prozesspartei Widerspruch einlegt. In der im Jahr 2012 revidierten Strafprozessordnung ist vorgesehen, dass die Verhandlung bei der Wiederaufnahme eines strafrechtlichen Rechtsfalls grundsätzlich vor einem anderen Gericht stattfinden soll.
Einheitliche gerichtsvollziehende Arbeitsstrukturen gemäß dem Zivil- und Verwaltungsgesetz. Die vollständige und effektive Vollstreckung von gültigen Urteilen und gerichtlichen Entscheidungen betrifft die wirksame Gewährleistung der legitimen Rechte und Interessen der Prozessparteien als auch die Autorität der Justiz. In den letzten Jahren haben die Gerichte vielerorts in enger Zusammenarbeit mit den Organen für öffentliche Sicherheit, Bodennutzung, Bauwesen, Industrie und Handel sowie mit den Staatsanwaltschaften, Finanzinstitutionen und dem Grenzschutz kooperative Vollstreckungsmechanismen etabliert. Die Gerichte trennen die Befugnisse für die Urteilsfindung und Vollstreckung. Das höhere Volksgericht und das Volksgericht mittlerer Ebene haben Leitungszentren für die Vollstreckungsarbeit eingerichtet, um diese einheitlich zu verwalten und zu koordinieren. Im Bedarfsfall kann die Vollstreckung auf einer höheren Ebene und gebietsüberschreitend durchgeführt werden. Durch die Reform der gerichtsvollziehenden Arbeitsstrukturen wird die interne Kontrolle bei der Ausübung von Vollstreckungsbefugnissen verstärkt, der Gerechtigkeit und Standardisierung der Vollstreckungsarbeit mehr Aufmerksamkeit geschenkt und die legitimen Rechte und Interessen der betreffenden Person effektiv geschützt.
Reform des Verfahrens zur Überprüfung und Verhaftung wegen Amtsmissbrauchs. Dieses Verfahren wurde reformiert, um wirkungsvoll Festnahmen aufgrund falscher Verdächtigungen zu vermeiden. Wenn eine Volksstaatsanwaltschaft unterhalb der Provinzebene wegen eines Verdachts auf Amtsmissbrauch Ermittlungen aufnimmt, die zur Verhaftung des Tatverdächtigen führen, muss die Entscheidung der übergeordneten Volksstaatsanwaltschaft zur Überprüfung vorgelegt werden. Durch diese Reform verstärkt die übergeordnete Staatsanwaltschaft ihre Kontrolle der untergeordneten Staatsanwaltschaft bei der Gesetzesdurchführung und Amtsausübung.
Verwaltung der juristischen Begutachtung. Bei einem juristischen Gutachten wendet ein Sachverständiger sein Fachwissen an, um bei einem Rechtsstreit über spezielle Fragen sein fachmännisches Gutachten und Urteil auszustellen. Vor der Reform war die betreffende Gesetzgebung unvollständig, die Verwaltung nicht genormt und die Kriterien uneinheitlich. Um diese Probleme zu lösen, hat das chinesische gesetzgebende Organ im Jahr 2005 den Beschluss über die Verwaltung der juristischen Begutachtung erlassen. Damit wurde eine einheitliche Verwaltungsstruktur der juristischen Begutachtung etabliert. Seitdem wird ein national einheitliches Registrierungs- und Verwaltungssystem praktiziert. Die Justizverwaltungsabteilung des Staatsrates verwaltet auf der Nationalebene die Registrierung der Gutachter und der Gutachten erstellenden Institutionen. Die Justizverwaltungsabteilung der Provinzvolksregierung ist für die Überprüfung, Registrierung und Erstellung von Namenslisten von Gutachtern und Gutachten erstellenden Institutionen sowie für die Bekanntmachung zuständig. Die Volksgerichte und die Justizverwaltungsorgane haben keine eigenen Gutachten erstellenden Institutionen mehr. Die Ermittlungsorgane errichten je nach Bedarf eigene Gutachten erstellende Institutionen, die keinen Dienst mehr für die Öffentlichkeit anbieten. Es werden Verwaltungsmechanismen durchgesetzt, die die administrative Verwaltung und die Selbstdisziplin der Wirtschaft verbinden. Die juristischen Gutachter üben ihre beruflichen Tätigkeiten im Rahmen der Gesetze unabhängig aus. Diese Praxis ist der Standardisierung und der Neutralität des Gutachtens dienlich. Bis Ende 2011 waren in China 5014 juristische Gutachten erstellende Institutionen und 52 812 Gutachter registriert.
2. Geregelte Amtsausübung
Die soziale Fairness und Gerechtigkeit sollen bei der Verhandlung eines jeden Rechtsfalls und bei der täglichen Amtsausübung Realität sein. Aufgrund der unausgewogenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung, der unterschiedlichen Qualifikation des Justizpersonals und einem noch einflussreichen lokalen Protektionismus gibt es partiell noch problematische Erscheinungen wie Undurchsichtigkeit der Strafbemessung und Ungereimtheiten bei der Amtsausübung. Seit einigen Jahren treiben die Justizorgane in China die Reform zur Standardisierung der Strafbemessung aktiv voran, haben das System der Anleitung durch Präzedenzfälle etabliert und die Verwaltung von Rechtsfällen verstärkt, was zur Standardisierung der Amtsausübung maßgeblich beigetragen hat.
Standardisierung der Strafbemessung. Das Oberste Volksgericht hat auf der Grundlage der Auswertung von Pilotprojekten die Anleitung zur Strafbemessung für die Volksgerichte (Provisorisch) und die Stellungnahme zur Verfahrensstandardisierung der Strafbemessung (Provisorisch) ausgearbeitet, welche den Ablauf und die Bandbreite der Strafbemessung genauer regeln und die Quantifikationsstandards für unterschiedliche Sachverhalte definieren. Bei Rechtsfällen mit öffentlicher Anklage unterbreitet die Volksstaatsanwaltschaft Vorschläge zur Strafbemessung, während die Prozessparteien, Verteidiger und Prozessvertreter im Gegenzug ihre Meinungen darüber äußern können. Für die Gerichtsverhandlung gelten relativ unabhängige Verfahren zur Strafbemessung, mit denen die für Schuldspruch und Strafbemessung relevanten Tatbestände und Beweise untersucht und diskutiert werden. Das Volksgericht soll in der Urteilsbegründung den Grund für die Strafbemessung erläutern. Durch diese Reformen werden die Befugnisse zur Strafbemessung und gerichtlichen Entscheidung weiter standardisiert und die Transparenz und Gerechtigkeit bei der Strafbemessung gewährleistet.
System der Anleitung durch Präzedenzfälle. Im Jahr 2010 haben die Justizbehörden relevante Bestimmungen für das System der Anleitung durch Präzedenzfälle in Kraft gesetzt und damit ein Fallrecht chinesischer Prägung etabliert. Im Unterschied zum Common Law (auf britischem Einzelfallrecht beruhende Orientierung an Präzedenzfällen) stützt sich das chinesische System in erster Linie auf geschriebene Gesetze, aber auch auf Urteile aus der Vergangenheit, die mit dem präzisen Verständnis der gesetzlichen Regelungen getroffen wurden. In den letzten Jahren haben die Justizbehörden Rechtsfälle von grundsätzlicher Bedeutung bekannt gemacht, welche die Justizbeamten als anleitende Beispiele für ähnliche Fälle in der Praxis anwenden können. Das System der Anleitung durch Präzedenzfälle trägt zur Regelung des richterlichen Ermessens im Strafrecht bei und fördert die einheitliche Gesetzesanwendung.
Verwaltung der Bearbeitung von Rechtsfällen. Volksgerichte und Volksstaatsanwaltschaften haben eigens ihre Institutionen zur Verwaltung von Rechtsfällen eingerichtet und das Ablauf- und Qualitätsmanagement für die Behandlung von Rechtsfällen verbessert. Bis Ende Mai 2012 hatten landesweit nahezu 1400 Gerichte und fast 1600 Staatsanwaltschaften spezielle Einrichtungen zur Verwaltung von Rechtsfällen gegründet. In Polizeirevieren sind im Allgemeinen Juristen bzw. ehrenamtliche Juristen eingesetzt, die für die Kontrolle und Überprüfung der Bearbeitung von Rechtsfällen verantwortlich sind. Justizorgane haben im Allgemeinen informationstechnisch gestützte Plattformen für die Verwaltung von Rechtsfällen eingerichtet und es ermöglicht, dass Rechtsfälle online bearbeitet, kontrolliert und überprüft werden können, wodurch die Behandlung von Rechtsfällen stärker standardisiert wurde.
3. Erweiterung der Transparenz in der Rechtsprechung
Angesichts der Situation, dass gesellschaftliche Widersprüche und Delikte vermehrt auftreten sowie neue Gegebenheiten und Probleme entstehen, treiben die Justizorgane in China bei ihrem intensiven Selbstaufbau die Transparenz in der Rechtsprechung allseitig voran, damit die Befugnisse der Rechtsprechung unter effektiver Kontrolle der verschiedenen Gesellschaftskreise offen, fair und gerecht ausgeübt werden.
Aspekte und Inhalte. Die Volksgerichte haben die Transparenz der Rechtsprechung auf alle Aspekte wie Zulassung von Klagen, Gerichtsverhandlung, Vollstreckung, Anhörung, Protokoll und Prozessverlauf ausgeweitet. Die Volksstaatsanwaltschaften machen gesetzesgemäß die Verfahren zur Bearbeitung von Rechtsfällen, die Arbeitsregelungen über die Nachprüfung von Rechtsfällen, Rechte und Pflichten der Prozessteilnehmer und die Ergebnisse der gesetzesgemäßen Kontrolle vollständig bekannt. Die Organe für öffentliche Sicherheit und die Justizverwaltungsorgane machen der Öffentlichkeit gegenüber die Hauptbefugnisse, die Rechtsgrundlage für die Amtsausübung, das Verfahren und die Ergebnisse der Vollstreckung sowie die Disziplin der Polizei bekannt.
Formen und Träger. Aus der früheren, eigenständigen Bekanntmachung durch verschiedene Justizabteilungen hat sich eine zentralisierte Bekanntmachung über einheitliche Plattformen entwickelt. Die Träger der öffentlichen Bekanntmachungen haben sich von den traditionellen Anschlagbrettern, Zeitungen und Zeitschriften sowie Informationsbroschüren nun auf Websites, Weblogs, Mikroblogs und neue internetgestützte Kommunikationsmethoden wie Instant Messaging ausgedehnt. Ein System aus Pressesprechern und regelmäßigen Pressekonferenzen wurde etabliert und laufend verbessert, so dass juristische Informationen rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Wirksamkeit und Garantien. Die Argumentation und Begründung in Gerichtsentscheidungen, staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Schriften wurden intensiviert. Bürger und Experten wurden zu öffentlichen Anhörungen und Diskussionen eingeladen, E-Mailadressen von Behörden sowie eine landesweit einheitliche Telefonnummer für die Annahme von Anzeigen bekannt gemacht und für Regierungsabteilungen Tage der offenen Tür, an denen Verantwortliche zu sprechen sind, eingerichtet. Die Aufstockung des Personalstands und der finanziellen Mittel hat die Transparenz der Rechtsprechung gefördert und gute Effekte bewirkt.
4. Demokratie in der Rechtsprechung
Die Volksgerichte als Rechtsprechungsorgane und die Volksstaatsanwaltschaften als Organe für die Gesetzesaufsicht müssen zur Wahrung der juristischen Unparteilichkeit ebenso einer Aufsicht unterliegen. China hat aktiv das System der Volksschöffen und der Volkskontrolleure praktiziert und vervollkommnet, was einen wichtigen Garanten für die Entwicklung der sozialistischen politischen Demokratie und für die gesetzesgemäße Mitwirkung der Volksmassen an der Verwaltung von Staatsangelegenheiten darstellt.
System der Volksschöffen. Volksschöffen sind eine wichtige Form, durch welche die Öffentlichkeit im Rahmen des Gesetzes direkt an der Rechtsprechung mitwirkt und diese kontrolliert. Im Jahr 2004 hat das chinesische Gesetzgebungsorgan den Beschluss über die Verbesserung des Volksschöffensystems erlassen, nach dem die Basis der Auswahl und Ernennung von Volksschöffen erweitert wird. Diese stammen aus allen Gesellschaftsschichten und Bereichen und werden computergestützt stochastisch aus einer Namenliste für die Teilnahme an der Verhandlung von Rechtsfällen bestimmt. Volksschöffen können im Kollegialgericht zwar nicht die Funktion eines Gerichtsvorsitzenden bekleiden, besitzen jedoch die gleichen Rechte wie Richter und üben bei der Bestätigung von Tatbeständen und Anwendung von Gesetzen unabhängig ihr Stimmrecht aus. Die Gerichte auf verschiedenen Ebenen veranstalten in Übereinstimmung mit den Pflichten der Volksschöffen Fortbildungen vorwiegend in Gerichtsverfahren, Fachkenntnissen und rechtsstaatlicher Kultur, damit die Volksschöffen ihrer Aufgabe gewachsen sein können.
Tabelle 1: Teilnahme von Volksschöffen an der Verhandlung
von Rechtsfällen (2006–2011)
Jahr |
Zahl der Rechtsfälle mit |
Anteil der vor Kollegialgerichten verhandelten Rechtsfälle an den allgemeinen verfahrensgemäß verhandelten Rechtsfällen erster Instanz (in %) |
2006 |
339 965 |
19,73 |
2007 |
377 040 |
19,31 |
2008 |
505 412 |
22,48 |
2009 |
632 006 |
26,51 |
2010 |
912 177 |
38,42 |
2011 |
1 116 428 |
46,50 |
System der Volkskontrolleure. Im Jahr 2003 setzte die Oberste Volksstaatsanwaltschaft das Pilotprojekt für das System der Volkskontrolleure in Gang, seit Oktober 2010 wird es in den Staatsanwaltschaften des ganzen Landes praktiziert. Die aus allen Gesellschaftskreisen ausgewählten und ernannten Volkskontrolleure überprüfen gemäß dem Kontrollverfahren folgende Situationen, die sich aus der Behandlung von Rechtsfällen wegen Amtsdelikten ergeben, und geben ihre Meinung dazu ab: Klagen, die zugelassen werden sollten, aber abgewiesen wurden oder umgekehrt sowie Vorhaben, zugelassene Rechtsfälle zu widerrufen oder eine Klage fallen zu lassen. Von Oktober 2003 bis Ende 2011 haben die Volkskontrolleure in verschiedenen Landesteilen insgesamt 35 514 Rechtsfälle kontrolliert und bei 1653 Rechtsfällen Widerspruch eingelegt, wobei ihre Vorschläge in 908 Rechtsfällen von den Volksstaatsanwaltschaften angenommen wurden. Das entspricht einem Anteil von 54,93 Prozent.
5. Gesetzliche Kontrolle durch die Staatsanwaltschaften
Als staatliche Organe für die Gesetzesaufsicht kontrollieren die Volksstaatsanwaltschaften Diensthandlungen der Justizorgane wie Ermittlungen, Verhandlungen und Vollstreckung. China wird die Kontrolle und Einschränkung der richterlichen Gewalt als Reformschwerpunkt intensivieren und im Zusammenhang damit betreffende Maßnahmen einleiten.
Kontrolle der Ermittlungsorgane in Bezug auf die Annahme von Anzeigen und die Ermittlung. Die Volksstaatsanwaltschaften und die Organe für öffentliche Sicherheit haben ein System und eine gemeinsame Plattform für den Austausch von Informationen über strafrechtliche Fälle aufgebaut. Durch die Überprüfung von Verhaftungsbescheiden, die Bearbeitung von Eingaben und Besuchen aus der Bevölkerung, Einsprüche von Prozessbeteiligten sowie die öffentliche Meinung und Berichterstattung in den Medien kommt man Fällen rechtzeitig auf die Spur, dass Ermittlungsorgane Anzeigen nicht angenommen haben, die hätten angenommen werden müssen, oder umgekehrt. Bei solchen Fällen werden die Vergehen gesetzesgemäß geahndet. Sollten die Volksstaatsanwaltschaften Anzeigen, Anschuldigungen oder Hinweise auf illegale Beweiserhebung durch Ermittler erhalten haben, dann haben sie auf der Grundlage von Untersuchungen und Überprüfungen ihre Vorschläge zur Korrektur vorzulegen. Gleichzeitig wird die Aufsicht über ausgestellte Haftbefehle sowie über die Verlängerung und erneute Berechnung der Frist für die Untersuchungshaft forciert. Im Jahr 2011 haben die Staatsanwaltschaften landesweit insgesamt 19 786 Fälle kontrolliert und 39 432 Vorschläge zur Korrektur gesetzwidriger Handlungen bei Ermittlungen unterbreitet.
Kontrolle der Gerichtsverhandlungen. Gegenüber rechtsgültigen gerichtlichen Entscheidungen, Urteilen und Schlichtungen in Straf-, Zivil- und Verwaltungsprozessen, in denen Fehler gefunden wurden oder die den staatlichen bzw. den gemeinschaftlichen Interessen Schaden zufügen, dem gesetzlichen Verfahren zuwiderhandeln und die juristische Gerechtigkeit beeinträchtigen können, haben die Staatsanwaltschaften das Recht, Widerspruch einzulegen oder Vorschläge zu machen. Die Volksgerichte haben diese Vorschläge innerhalb eines Monats zu bearbeiten und eine schriftliche Antwort zu geben.
Kontrolle der vollziehenden Gewalt und der Haftanstalten. Angesichts einiger bösartiger Ereignisse in Gefängnissen in den letzten Jahren haben die Staatsanwaltschaften in Zusammenarbeit mit den betreffenden Abteilungen landesweit eine spezielle Überprüfung in den Untersuchungsgefängnissen und eine Sonderaktion zum "Aufspüren latenter Gefahren und Förderung der Sicherheit im Gefängnis" durchgeführt, um eine gesetzesgemäße und kultivierte Gefängnisverwaltung herbeizuführen. Die Außenstellen der Staatsanwaltschaften in den Haftanstalten wurden geregelt und ausgebaut, Informationen über die Strafvollstreckung und Gefängnisverwaltung zu einem Netzwerk gebündelt und die Arbeitsmechanismen u. a. für Überprüfungen bei der Überstellung von Häftlingen und für Vor-Ort-Inspektionen umgesetzt und verbessert. Damit wurde die Überwachung der Haftanstalten verstärkt. Ferner wurden die Kontrollen bei Strafmilderung, Entlassung auf Bewährung und vorübergehender Strafvollstreckung außerhalb des Gefängnisses verschärft. Es wurde an der Einrichtung eines gekoppelten Kontrollmechanismus für die Änderungen im Strafvollzug gearbeitet. Staatsanwaltschaftliche Überprüfungen hinsichtlich der Haftunterbrechung zur ärztlichen Behandlung, der Verwendung von Vollzugshilfen und der Zwangsunterbringung wurden durchgeführt. Die 2012 revidierte Strafprozessordnung schreibt deutlich vor, dass Haftanstalten, Untersuchungsgefängnisse sowie andere Vollstreckungsbehörden der zuständigen Volksstaatsanwaltschaft eine Kopie der Vorschläge oder schriftlichen Stellungnahmen vorzulegen haben, wenn sie dem betreffenden Volksgericht Vorschläge über Strafmilderung, Entlassung auf Bewährung und vorübergehende Strafvollstreckung außerhalb des Gefängnisses unterbreiten oder schriftliche Stellungnahmen abgeben. Die Volksstaatsanwaltschaft kann eine diesbezügliche schriftliche Meinung an das Volksgericht richten.
Kontrolle von Justizbeamten hinsichtlich Amtspflichtverletzungen. Die Staatsanwaltschaften üben ihre Aufsichtsfunktion bei zwölf Arten von Amtspflichtverletzungen seitens Justizbeamter, darunter Rechtsbeugung aus finanziellen Motiven, aus, indem sie die vorgeblichen Verstöße untersuchen und nachprüfen sowie Korrektive wie die Ersetzung des Sachbearbeiters vorschlagen, um Amtsvergehen rechtmäßig zu bestrafen und die juristische Redlichkeit und Gerechtigkeit zu wahren.
III. Schutz der Menschenrechte
Die Menschenrechte verstärkt zu schützen ist ein wichtiges Ziel der Justizreform. Im Jahr 2004 wurde der Zusatz "Der Staat respektiert und schützt die Menschenrechte" in die Verfassung aufgenommen. In der 2012 revidierten Strafprozessordnung sind Respektierung und Schutz der Menschenrechte in den Grundregeln verankert. Die chinesischen Justizorgane haben in Übereinstimmung mit dem Gesetz wirksame Maßnahmen ergriffen, um den Schutz der Menschenrechte im Justizbereich in die Tat umzusetzen: Die Erpressung von Geständnissen durch Folter ist verboten bzw. wird verhütet; das Recht der Tatverdächtigen und Angeklagten auf Verteidigung wird geschützt, ebenso die rechtmäßige Tätigkeit von Rechtsanwälten; die Untersuchungshaft wird beschränkt verhängt und die legitimen Rechte und Interessen der Untersuchungshäftlinge gewahrt; die Rechte und Interessen minderjähriger Tatverdächtiger und Angeklagter werden intensiv geschützt; die Todesstrafe wird einer strengen Kontrolle unterzogen und umsichtig angewandt; das kommunale Wiedereingliederungsprogramm für Straftäter und Strafentlassene wird verbessert; das staatliche Entschädigungssystem wird vervollkommnet und u. a. ein System zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern errichtet.
1. Verhütung und Verbot von erpressten Geständnissen durch Folter
Das Ermittlungs- und Vernehmungssystem zu vervollkommnen ist eine natürliche Forderung einer rechtsstaatlichen Kultur und auch ein wichtiger Weg zur Verstärkung der effektiven Überwachung von Ermittlungen und Vernehmungen sowie zum Schutz der legitimen Rechte und Interessen der Tatverdächtigen. China vervollkommnet ständig seine Gesetze, um die illegale Beweiserhebung durch vereinzelte Justizbeamte, z. B. Erpressung von Geständnissen durch Folter, zu verhüten bzw. zu bekämpfen.
Verbot der Selbstbezichtigung. Die 2012 revidierte Strafprozessordnung schreibt deutlich vor, dass die Justizbeamten niemanden zum Geständnis zwingen dürfen. Die Freiwilligkeit der Aussage von Tatverdächtigen und Angeklagten wird geschützt.
Ausschluss illegaler Beweismittel. Die 2012 revidierte Strafprozessordnung schreibt ausdrücklich vor, dass man den durch illegale Methoden wie Folter erpressten Geständnissen von Tatverdächtigen und Angeklagten sowie den durch Gewalt bzw. Gewaltandrohung erlangten Aussagen von Zeugen und Geschädigten keinen Glauben schenken darf. Auf rechtswidrige Art erhobene Sachbeweise u. a. als Schriften, welche die juristische Gerechtigkeit aufs Schlimmste schädigen könnten, sind auszuschließen, sofern keine Abhilfe oder haltbare Rechtfertigung vorliegt. Das konkrete Ausschlussverfahren ist klar geregelt. Wenn das Organ für öffentliche Sicherheit, die Volksstaatsanwaltschaft oder das Volksgericht bei Ausübung ihrer Befugnisse illegale Beweismittel sichergestellt haben, sollen sie diese vollständig ausschließen.
Verbesserung des Einlieferungs- und Vernehmungssystems nach der Festnahme oder Verhaftung. Nach der Festnahme soll die festgenommene Person innerhalb von 24 Stunden ins Untersuchungsgefängnis eingeliefert werden, für Verhaftete ist eine sofortige Überstellung in U-Haft vorgeschrieben. Die Vernehmung durch Ermittler soll im Untersuchungsgefängnis stattfinden. Im Einklang mit der informationstechnischen Entwicklung des Gesetzesvollzugs werden in den Stätten der Vernehmung, der Untersuchungshaft und der Gerichtsverhandlung sowie in den Justizvollzugsanstalten Ton- und Videoaufnahmen gemacht. Das System zur Ton- und Videoaufnahme während der Ermittlung und Vernehmung wird umfassend verbreitet. Demnach muss die Vernehmung in Fällen, die mit lebenslänglicher Haft bzw. der Todesstrafe geahndet werden können, sowie bei anderen besonders schweren Verbrechen in Ton und Bild aufgezeichnet werden, wobei die Aufnahmen das ganze Verfahren abdecken und vollständig sein müssen.
2. Schutz des Rechts der Tatverdächtigen und Angeklagten auf Verteidigung
Das System der Anwaltschaft, das zur Umsetzung des in der chinesischen Verfassung verankerten Rechts auf Verteidigung ins Leben gerufen wurde, ist ein grundlegendes System im chinesischen Strafrecht. Es dokumentiert den Respekt des Staates gegenüber dem Leben, der Freiheit und anderen Menschenrechten. In den letzten Jahren reformierte und vervollkommnete China das System der Anwaltschaft und änderte die Ansicht, großen Wert der "Bekämpfung" beizumessen und den "Schutz" jedoch zu vernachlässigen, wie es in der früheren Justizpraxis üblich gewesen ist. Die Rolle des Systems der Anwaltschaft zum Schutz der Menschenrechte wurde weitgehend zur Geltung gebracht.
Frühzeitige Verteidigung von Tatverdächtigen und Angeklagten. Die 1979 erlassene Strafprozessordnung sah vor, dass die Beschuldigten erst bei der Gerichtsverhandlung das Recht haben, einen Verteidiger zu beauftragen. Laut der 1996 revidierten Strafprozessordnung können die Tatverdächtigen schon in der Ermittlungsphase einen Rechtsanwalt als Rechtsbeistand engagieren. Wenn nach der Ermittlung die Tatverdächtigen den staatsanwaltschaftlichen Organen überstellt werden, haben sie das Recht, sich einen Verteidiger zu nehmen. Die 2012 revidierte Strafprozessordnung geht in ihren Ausführungen noch weiter: Dem Tatverdächtigen steht schon mit der ersten Vernehmung durch Ermittlungsorgane oder der Einleitung von Zwangsmaßnahmen das Recht zu, einen Verteidiger zu beauftragen; die Beschuldigten können sich jederzeit an ihren Verteidiger wenden; wenn die Tatverdächtigen und Beschuldigten während der Haft Anspruch auf einen Verteidiger stellen, sollen das Volksgericht, die Volksstaatsanwaltschaft und das Organ für öffentliche Sicherheit diesen Anspruch rechtzeitig weiterleiten; auch Sachwalter oder nahe Verwandte der Tatverdächtigen und Beschuldigten können im Auftrag Verteidiger bestellen.
Erweiterte Rechtshilfe. Um das Recht auf Verteidigung und andere Rechte der Tatverdächtigen und Beschuldigten zu schützen, erweitert die 2012 revidierte Strafprozessordnung den Anwendungsbereich der Rechtshilfe im Strafprozess von der Gerichtsverhandlung auf die Ermittlung und die Überprüfung der Ermittlungsergebnisse für die Anklage. Blinden, gehörlosen, stummen, unmündigen bzw. geisteskranken Beschuldigten, die nur eingeschränkt in der Lage sind, einer Gerichtsverhandlung zu folgen, und Angeklagten, denen lebenslängliche Haft bzw. die Todesstrafe droht und die keinen Verteidiger beauftragt haben, sollen das Volksgericht, die Volksstaatsanwaltschaft oder das Organ für öffentliche Sicherheit Pflichtverteidiger durch Rechtshilfeorganisationen zur Seite stellen.
Zeugenpflicht. Zeugenaussagen vor Gericht sind wesentlich für die Qualitätsverbesserung der Gerichtsverhandlungen. Um die Aussagebereitschaft der Zeugen vor Gericht zu fördern, legt die 2012 revidierte Strafprozessordnung die Bedingungen fest, unter denen die Zeugen sich verpflichten, vor Gericht zu erscheinen; darüber hinaus wird ein Subventionssystem praktiziert. Nach der Regelung kann der Zeuge vom Gericht geladen werden, wenn Kläger und Verteidiger unterschiedlicher Meinung über eine Zeugenaussage sind, die von entscheidender Bedeutung für die Strafzumessung sein könnte. Die dem Zeugen dadurch entstehenden Auslagen wie Fahrkosten, Unterkunft und Verpflegung werden aus öffentlichen Mitteln bestritten. Dem Arbeitgeber des Zeugen ist es untersagt, diesem für seine Abwesenheit vom Arbeitsplatz Gehalt, Prämien oder andere Vergünstigungen zu kürzen.
Zeugenschutz. Bei manchen schweren Straftaten kann die persönliche Sicherheit von Zeugen, Gutachtern, Opfern oder sogar ihren nahen Verwandten gefährdet sein, wenn sie vor Gericht aussagen. In diesen Fällen können das Volksgericht, die Volksstaatsanwaltschaft oder das Organ für öffentliche Sicherheit anordnen, dass die Zeugen sich nicht vor Gericht zeigen, ihre Personalien nicht öffentlich werden und ihre Stimme unkenntlich wiedergegeben wird. Es kann bestimmten Personen untersagt werden, mit den Zeugen und ihren nahen Verwandten in Kontakt zu treten. Wenn notwendig, können Maßnahmen zum Schutz der Zeugen und ihrer Wohnungen eingeleitet werden.
3. Schutz der rechtmäßigen Tätigkeit von Rechtsanwälten
Der Schutz der rechtmäßigen Tätigkeit von Rechtsanwälten ist von großer Bedeutung für die Wahrung der legitimen Rechte und Interessen der Tatverdächtigen und Angeklagten sowie für die Gewährleistung unparteilicher Gerichtsverhandlungen. Um die Schwierigkeiten von Rechtsanwälten bei der Kontaktaufnahme mit Tatverdächtigen und Angeklagten, beim Zugriff auf fallbezogene Unterlagen und bei der Sammlung von Beweismaterial zu lösen, revidierte und verbesserte China in den letzten Jahren die betreffenden Gesetze und stellte der rechtmäßigen Tätigkeit von Rechtsanwälten rechtskräftige Garantien bereit.
Das 2007 revidierte Rechtsanwaltsgesetz ergänzt und betont die den Rechtsanwälten vorbehaltenen Rechte bei der Vertretung in Rechtsfällen, insbesondere in strafrechtlichen Fällen. Es schreibt vor, dass die Äußerungen der Rechtsanwälte bei der Vertretung und Verteidigung ihrer Mandanten vor Gericht juristisch unantastbar sind, solange sie nicht die Staatssicherheit bedrohen, verleumderisch sind oder die Gerichtsordnung ernsthaft stören. Diese Maßnahmen fördern die effektive Berufsausübung der Rechtsanwälte als Verteidiger. Von 2006 bis 2011 arbeiteten Rechtsanwälte landesweit in 2 454 222 Strafsachen als Verteidiger, das waren 54,16 Prozent mehr als im Zeitraum von 2001 bis 2005. Frühzeitige Besprechungen mit den verhafteten Tatverdächtigen und Angeklagten, Zugang zu Fallunterlagen und Sammlung von Beweismaterial gehören zum Rüstzeug der Rechtsanwälte im Strafprozess. Bis auf äußerst wenige Fälle können nach der 2012 revidierten Strafprozessordnung Rechtsanwälte mit ihrer Rechtanwaltszulassung, der Bestätigung ihrer Rechtsanwaltskanzlei und einer Vollmacht des Mandanten oder einer offiziellen Bestätigung der Rechtshilfe verhaftete Tatverdächtige und Angeklagte besuchen. Die Besprechung wird nicht überwacht. Mit Beginn der Überprüfung der Ermittlungsergebnisse für die Anklage haben Rechtsanwälte Akteneinsicht; ihnen steht auch das Recht zu, aus Akten herauszuschreiben bzw. zu kopieren. Verteidiger können an die Volksstaatsanwaltschaft und das Volksgericht Anträge stellen, in die vom Organ für öffentliche Sicherheit und der zuständigen Volksstaatsanwaltschaft sichergestellten Materialien Einsicht zu nehmen, wenn sie als Beweis dienen können, dass die von ihnen vertretenen Tatverdächtigen und Angeklagten unschuldig oder nur geringfügig schuldig sind. Es ist auch vorgeschrieben, dass ein Verteidiger bei der Volksstaatsanwaltschaft der gleichen oder der nächsthöheren Ebene Beschwerden oder Beschuldigungen vorbringen kann, wenn er sich in seiner Berufsausübung durch das Organ für öffentliche Sicherheit, die Volksstaatsanwaltschaft oder das Volksgericht sowie deren Mitarbeiter behindert glaubt. Die Volksstaatsanwaltschaft soll die Beschwerden oder Beschuldigungen rasch überprüfen und gegebenenfalls veranlassen, dass die betreffenden Organe Korrekturen vornehmen.
4. Beschränkung der Untersuchungshaft
Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der reibungslosen Ermittlung in Straffällen sehen die Gesetze Chinas Zwangsmaßnahmen gegen Tatverdächtige und Angeklagte vor, für die strenge Auflagen gelten. Um die Anwendung von Zwangsmaßnahmen weiter zu standardisieren und die Rechte der Bevölkerung intensiv zu schützen, werden die Zwangsmaßnahmen in der 2012 revidierten Strafprozessordnung näher geregelt.
Strenge Überprüfung und Genehmigung. Die Strafprozessordnung enthält konkrete Kriterien über gesellschaftliche Gefährdungen als Voraussetzung von Haft. Es ist geregelt, dass die Volksstaatsanwaltschaft bei der Überprüfung und Genehmigung der Haftbefehle die Tatverdächtigen vernehmen kann; besteht Zweifel an einem Haftbefehl, wollen Tatverdächtige sich unter vier Augen äußern oder sind in Ermittlungen schwerwiegende Rechtswidrigkeiten festzustellen, müssen die Tatverdächtigen vernommen werden. Einer Bitte des Verteidigers um Gehör ist stattzugeben. Diese Vorkehrungen ermöglichen umfassende Informationen, die richtige Erfassung der Umstände und die Verhütung falscher Festnahmen.
Überprüfung der Notwendigkeit einer Ordnungshaft. Nachdem die Tatverdächtigen oder Beschuldigten festgenommen wurden, soll die Volksstaatsanwaltschaft die Notwendigkeit für eine Ordnungshaft untersuchen. Liegt kein ausreichender Grund mehr vor, soll sie den betreffenden Justizorganen vorschlagen, die Inhaftierten freizulassen oder die Zwangsmaßnahmen zu ändern.
Aufhebungs- und Änderungsverfahren von Zwangsmaßnahmen. Haben das Volksgericht, die Volksstaatsanwaltschaft oder das Organ für öffentliche Sicherheit festgestellt, dass die Haft für Tatverdächtige oder Beschuldigte nicht angemessen ist oder die gesetzliche Haftfrist abläuft, sollen sie umgehend die Zwangsmaßnahmen aufheben, ändern bzw. die Häftlinge freilassen. Die Tatverdächtigen und Beschuldigten sowie deren gesetzliche Vertreter, nahe Verwandte und Verteidiger haben das Recht, einen Antrag zur Änderung der Zwangsmaßnahmen zu stellen. Die zuständigen Organe sollen eine Entscheidung innerhalb von drei Tagen treffen.
Mehr Hausarreste und weniger Untersuchungshaft. Die 2012 revidierte Strafprozessordung sieht den Hausarrest als eine Maßnahme zur Reduzierung der Untersuchungshaft an. In diesem Sinne werden diejenigen Tatverdächtigen und Beschuldigten unter Hausarrest gestellt, die zwar die Maßstäbe für eine Haftunterbringung erfüllen, aber als Schwerkranke nicht für sich selbst sorgen können. Diese Regelung betrifft auch schwangere und stillende Frauen sowie Personen, die der einzige Ernährer von pflegebedürftigen Angehörigen sind.
5. Wahrung der legitimen Rechte und Interessen von Untersuchungshäftlingen
Untersuchungsgefängnisse dienen in China als Anstalten für die Haftunterbringung von Tatverdächtigen und Beschuldigten. Die legitimen Rechte und Interessen dieser Personen zu wahren, ist nicht nur ein wichtiger Aspekt zur Standardisierung der Vollstreckung in den Untersuchungsgefängnissen, sondern auch ein praktisches Erfordernis zum Schutz der Menschenrechte.
China legt großen Wert auf die Verbesserung der Arbeit in den Untersuchungsgefängnissen, trifft strikte Maßnahmen gegen Erpressung von Geständnissen durch Folter und widerrechtliche Zurückhaltung von Inhaftierten und setzt sich für die Verbesserung der Haft- und Lebensbedingungen ein, um die legitimen Rechte und Interessen der inhaftierten Personen zu schützen. In der ersten Woche müssen sich die Inhaftierten jeden Tag einer Körperuntersuchung unterziehen, ebenso vor und nach einer Vernehmung oder einem Transport. Einfache Schlafplätze werden Schritt für Schritt durch Betten ersetzt und die Vergesellschaftung der medizinischen Versorgung vorangetrieben, so dass inhaftierten Personen der Zugang zur öffentlichen medizinischen Versorgung erleichtert wird. Die Struktur für die Beschwerdeführung der Inhaftierten und die entsprechende Ermittlung wird verbessert und ein System, in dessen Rahmen die Inhaftierten Volkspolizisten, Verantwortliche des Gefängnisses und Staatsanwälte der Außenstelle sprechen dürfen, praktiziert, damit die Beschwerden der Inhaftierten fristgerecht angenommen, untersucht und erledigt werden können. Gegen Ende der Untersuchungshaft eines Inhaftierten hat das Untersuchungsgefängnis der Außenstelle der Staatsanwaltschaft im Gefängnis schriftlich Bericht zu erstatten, die im Gegenzug überwacht, ob die Ermittlungsbehörden diesen Inhaftierten beizeiten entlassen oder die Zwangsmaßnahmen modifizieren. Von 2008 bis 2011 kamen die Staatsanwaltschaften Fällen auf die Spur, bei denen 5473 Personen widerrechtlich in Untersuchungsgefängnissen zurückgehalten wurden.
Gegen Mobbing in Gefängniszellen wird hart vorgegangen. Alle Gefängniszellen sind mit einer Alarmanlage ausgestattet, damit Inhaftierte bei Übergriffen von Mitinsassen die Wärter alarmieren können. Mit Inhaftierten werden Gespräche vor deren Entlassung geführt und ihnen nachher Besuche abgestattet, um herauszufinden, ob es in den Untersuchungshaftanstalten Zellenbosse oder eine Hackordnung gibt. Hinsichtlich des Zellenmanagements wird von den zuständigen und assistierenden Polizisten ein Verantwortlichkeitssystem praktiziert. Die Zuständigen werden nach den entsprechenden Gesetzen und Dienstvorschriften für den Tod oder eine schwere Verletzung von Gefangenen zur Rechenschaft gezogen, wenn dies aufgrund grober Fahrlässigkeit geschehen ist. Sonderinspekteure werden für die Kontrolle der Untersuchungsgefängnisse eingesetzt. Sie sind berechtigt, ohne vorherige Mitteilung die Untersuchungsgefängnisse zu besuchen, um deren Arbeitsmoral, Vollstreckung und Verwaltung zu kontrollieren. 2010 ist die Zahl der Vorkommnisse in Untersuchungsgefängnissen im Vergleich zum Vorjahr um 31,6 Prozent zurückgegangen.
Videomeetings mit Inhaftierten werden landesweit in Untersuchungsgefängnissen eingeführt, was die Besuche der Familienangehörigen erleichtert. Ein Einschätzungssystem für Sicherheitsrisiken und ein System der separaten Verwaltung der Inhaftierten werden errichtet und die psychologische Betreuung der Insassen intensiviert. Gemäß der Richtlinie "Erziehung, Überzeugung und Resozialisierung" wird die Erziehung durch Verwaltungsmaßnahmen gefördert und die Verwaltung mit der Erziehung kombiniert, um mit einer menschenwürdigen Fürsorge die Inhaftierten zur positiven Lebenseinstellung und zu einem gesunden und kultivierten Leben zu verhelfen.
6. Schutz der Rechte und Interessen minderjähriger Tatverdächtiger und Beschuldigter
China trifft gegenüber minderjährigen Straftätern sowohl strafende als auch schützende Maßnahmen und nimmt ihre Resozialisierung sehr ernst.
Die Legislative hat festgelegt, dass gegenüber Straftätern unter 18 Jahren die Richtlinie "Erziehung, Überzeugung und Resozialisierung" sowie das Prinzip "Der Erziehung gebührt der Vorrang und die Bestrafung wird hintangestellt" praktiziert werden. Die Judikative beauftragt in diesen Fällen speziell ausgebildete Fachleute mit Kenntnissen der physischen und psychologischen Besonderheiten von Minderjährigen. Minderjährigen Tatverdächtigen und Beschuldigten ohne Verteidiger soll die Judikative über Rechtshilfeorganisationen Pflichtverteidiger zur Seite stellen.
Die Inhaftierung von Straftätern unter 18 Jahren ist nur mit strengen Auflagen zu billigen. Vor der Genehmigung einer Festnahme durch die Staatsanwaltschaft und der gerichtlichen Entscheidung darüber sollen die minderjährigen Tatverdächtigen und Beschuldigten sowie ihre Verteidiger befragt werden. Die inhaftierten Minderjährigen werden von den Erwachsenen getrennt verwahrt, verwaltet und erzogen. Bei der Vernehmung von minderjährigen Tatverdächtigen sowie der Verhandlung gegen minderjährige Angeklagte müssen gesetzliche Vertreter anwesend sein. Auch ihre erwachsenen Familienangehörigen, Vertreter ihrer Schulen, Arbeitsstätten, Wohnorte oder von Jugendschutzorganisationen können sich einfinden. Die rechtlichen Vertreter oder andere Personen, die bei der Vernehmung oder Verhandlung anwesend sind, können Beschwerden erheben, wenn sie feststellen, dass die Sachbearbeiter die legitimen Rechte oder Interessen Minderjähriger verletzt haben. Die Vernehmungs- und Verhandlungsprotokolle sind ihnen zur Überprüfung vorzulegen oder vorzulesen. Bei der Vernehmung weiblicher Tatverdächtiger unter 18 Jahren ist die Anwesenheit einer Beamtin erforderlich.
Die Staatsanwaltschaften dürfen minderjährige Straftäter wegen Vergehen, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden können, mit Auflagen nicht vor Gericht bringen, vorausgesetzt, dass sie ihre Tat bereuen. Die Justizbehörden sollen den Werdegang, die Beweggründe der Straftat, die Vormundschaft und die Erziehung der minderjährigen Tatverdächtigen und Beschuldigten analysieren und bei der Strafzumessung in Erwägung ziehen. Gegen Beschuldigte unter 18 Jahren wird nicht öffentlich verhandelt. Prozessdokumente über diejenigen, die zur Tatzeit das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zu einer Haftstrafe von weniger als fünf Jahren verurteilt wurden, werden unter Verschluss gehalten und stehen keinen Organisationen oder Individuen zur Verfügung, ausgenommen wenn Justizbehörden sie zur Behandlung von Fällen benötigen oder einschlägige Institutionen nach bestimmten Vorschriften um Auskunft darüber bitten. Der im Jahr 2011 erlassene Zusatz Acht des Strafgesetzes schreibt klare Auflagen für die Strafaussetzung gegenüber Minderjährigen vor, für die die Gesetzesparagrafen über Rückfalltäter nicht gelten.
Bis Juli 2011 wurden landesweit 2331 Jugendkammern ins Leben gerufen. Dank allseitiger Anstrengungen lag die Rückfallquote von Minderjährigen im Zeitraum von 2002 bis 2011 zwischen 1 und 2 Prozent. In den letzten Jahren wies die Jugendkriminalität (bis zum 18. Lebensjahr) einen sinkenden Trend auf und der Anteil der Minderjährigen an den gesamten Straftätern nahm allmählich ab.
Tabelle 2: Verurteilte minderjährige Straftäter (2009–2011)
Jahr |
Zahl |
Rückgang gegenüber |
Anteil an der Gesamtzahl |
2009 |
77 604 |
12,69 |
7,78 |
2010 |
68 193 |
12,13 |
6,77 |
2011 |
67 280 |
1,33 |
6,40 |
7. Strikte Kontrolle und restriktive Anwendung der Todesstrafe
China behält zwar die Todesstrafe bei, aber kontrolliert sie streng und wendet sie restriktiv an. Das chinesische Strafgesetz schreibt vor, dass die Todesstrafe nur bei besonders schweren Straftaten angewandt werden darf, und legt strikte Anwendungsmaßregeln fest. Nach dem 2011 erlassenen Zusatz Acht des Strafgesetzes darf für 13 gewaltfreie Wirtschaftsdelikte keine Todesstrafe verhängt werden, das macht 19,1 Prozent aller mit einer Todesstrafe geahndeten Verbrechen aus. Außerdem droht denjenigen, die bei der Gerichtsverhandlung das 75. Lebensjahr vollendet haben, grundsätzlich keine Todesstrafe. Darüber hinaus soll ein System für die Aussetzung, Einschränkung und Milderung von Todesstrafen errichtet werden, um rechtliche und strukturelle Voraussetzungen für die schrittweise Reduzierung von Todesstrafen zu schaffen.
Mit der Verhängung der Todesstrafe werden Menschen ihres Rechts auf Leben beraubt, daher darf sie nur mit äußerster Umsicht angewandt werden. Seit 2007 dürfen Todesstrafen nur nach Zustimmung des Obersten Volksgerichtes vollstreckt werden. Revisionen gegen Todesurteile, die bei Gerichten zweiter Instanz eingelegt wurden, werden ausnahmslos öffentlich verhandelt. Das Verfahren zur Überprüfung von Todesurteilen wurde verbessert und die Kontrolle darüber verstärkt. So soll das Oberste Volksgericht bei der Überprüfung der Todesurteile die Beschuldigten befragen und ihre Verteidiger anhören. Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft darf dem Obersten Volksgericht ihre Meinung zum Ausdruck bringen. Die Reform des Verfahrens zur Überprüfung der Todesstrafen hat dazu beigetragen, Fehlurteile zu minimieren. Nachdem alle Todesurteile seit 2007 die Zustimmung durch das Oberste Volksgericht erfordern, sind die Anwendungsregelungen über die Todesstrafe noch einheitlicher geworden und die Zahl der Todesurteile Schritt für Schritt zurückgegangen.
8. Kommunale Wiedereingliederung von Häftlingen und Strafentlassenen
Verbesserung der Bedingungen für den Vollzug in den Gefängnissen. China setzt sich für ein gerechtes, integeres, kultiviertes und effektives Haftsystem ein und verfolgt die folgenden Reformziele: Die vollständige staatliche Förderung, die Trennung der Kompetenzen der Gefängnisse von denen der Unternehmen, die Trennung der Einnahmen und der Ausgaben sowie ein standardisierter Betrieb der Gefängnisse. Die Verwaltungskosten, der Lebensunterhalt der Häftlinge sowie die Kosten für die Resozialisierung und die entsprechenden Einrichtungen werden sämtlich in den öffentlichen Haushaltsplan aufgenommen. Die Häftlinge arbeiten wöchentlich fünf Tage gegen Bezahlung, haben einen Tag Unterricht und einen Tag frei. Die moralische und technische Bildung, die Vermittlung von Kenntnissen sowie die Berufsausbildung werden gefördert, um die Wiedereingliederung der Strafentlassenen zu erleichtern. Seit 2008 haben 1,26 Millionen Personen im Gefängnis die Alphabetisierungskurse bzw. die neunjährige Schulpflicht durchlaufen und mehr als 5800 haben ein staatlich anerkanntes Hochschulstudium abgeschlossen. Landesweit wurden mehr als 30 000 technische Ausbildungskurse in den Gefängnissen angeboten und über 75 Prozent der Teilnehmer haben ein Zeugnis erhalten. Etwa 14 000 technische Innovationen wurden realisiert und über 500 Erfindungen wurde ein Patent erteilt.
Resozialisierung in der Nachbarschaft. China hat sich in der letzten Zeit für die Reform und die Verbesserung des Vollzugssystems eingesetzt. Im Jahr 2003 wurden Pilotprojekte für die Resozialisierung von Straftätern in der Nachbarschaft in Angriff genommen, und seit 2009 wird diese Maßnahme flächendeckend im ganzen Land eingeführt. Straftäter, die zur Polizeiaufsicht, Strafaussetzung, Entlassung auf Bewährung oder vorübergehenden Strafvollstreckung außerhalb des Gefängnisses verurteilt sind, werden kommunalen Resozialisierungsanstalten überlassen, wo sie ihre Anfälligkeit für kriminelle Handlungen und schädliches Verhalten berichtigen und sich auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorbereiten. Die Resozialisierung in der Nachbarschaft ist im Strafgesetz und in der Strafprozessordnung verankert. Bis Juni 2012 wurden insgesamt 1,054 Millionen Verurteilte auf diese Weise einem Resozialisierungsprogramm unterzogen, wovon 587 000 die Strafverbüßung erlassen wurde. Die Rückfallquote der Verurteilten während des Programms betrug etwa 0,2 Prozent.
Nachbetreuung von Strafentlassenen. Die chinesische Regierung legt großen Wert auf die Hilfe für Strafentlassene, die im Leben oder bei der Arbeitssuche Schwierigkeiten haben. Diejenigen, die unter dem Existenzminimum leben, werden ins Absicherungssystem des Existenzminimums aufgenommen; anderen, die sich ebenfalls in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, aber keinen Anspruch auf Aufnahme haben, wird befristete Hilfe gewährt. Strafentlassene, die sich selbstständig gemacht haben, und Unternehmen, die Strafentlassene einstellen, erhalten Steuererleichterungen und Gebührenermäßigungen. Statistiken zufolge hat die Zahl der Strafentlassenen, die Sozialhilfe beziehen, zwischen 2008 und 2011 um 270 Prozent zugenommen. Die Rückfallquote von Strafentlassenen blieb auf einem niedrigen Niveau.
9. Staatliche Entschädigung
China praktiziert ein System der staatlichen Entschädigung, um Bürger, juristische Personen und andere Organisationen zu entschädigen, wenn ihre legitimen Rechte und Interessen durch Staatsorgane bzw. deren Mitarbeiter im Zuge ihrer Amtsausübung verletzt wurden. Nach dem 2010 revidierten Gesetz für staatliche Entschädigungen werden notwendige Arbeitsbüros eingerichtet, Wege für Entschädigungsansprüche freigemacht, der Umfang der Entschädigungstatbestände erweitert und die Beweislast präzisiert; bei psychischen Schäden erhält man nun auch einen Ausgleich, die Entschädigungssummen werden aufgestockt und die Auszahlung erfolgt rechtzeitig. Die Regelungen über die Verwaltungsentschädigung, die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und Justizirrtümer wurden damit verbessert. In den letzten Jahren stieg die Entschädigungssumme für Strafverfolgungsmaßnahmen im Zuge der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung kontinuierlich. Der Entschädigungssatz pro Tag für die Verletzung der persönlichen Freiheit hat sich von 17,16 (1995) auf 162,65 Yuan (2012) erhöht. 2011 haben Gerichte aller Ebenen insgesamt 6786 Rechtsfälle für Verwaltungsentschädigung (erste Instanz), Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und bei Fehlurteilen verhandelt, davon 868 Klagen gegen Strafverfolgungsmaßnahmen mit 30,67 Millionen Yuan Schadenersatz. Das bedeutet eine Zunahme von 16,04 bzw. 42,9 Prozent gegenüber 2009.
10. Hilfe für Opfer von Straftaten
Seit einigen Jahren bemüht sich China um ein Hilfssystem für Opfer von Straftaten. Geschädigten von Straftaten, die nicht rechtzeitig eine effektive Entschädigung erhalten können und deshalb in Not geraten sind, wird eine angemessene Beihilfe aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt, insbesondere denjenigen, die sich infolge von Gewalttaten schwere Verletzungen oder Behinderungen zugezogen haben, und nahen Verwandten von Todesopfern. Höhe und Anwendungsbereich der finanziellen Beihilfe variieren aufgrund des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungsstandes von Ort zu Ort. Die Verknüpfung der Hilfeleistung für die Opfer von Straftaten mit Maßnahmen der Rechtshilfe und der Sozialabsicherung trägt zum besseren Schutz ihrer legitimen Rechte und Interessen bei. Die chinesischen Justizbehörden haben zwischen 2009 und 2011 25 996 Opfern von Straftaten finanzielle Unterstützung von mehr als 350 Millionen Yuan und in 11 593 Fällen Rechtshilfe gewährt.
IV. Fortschritte in der Leistungsfähigkeit der Justizarbeit
Die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Justizarbeit ist ein wesentliches Ziel der Justizreform Chinas. In den letzten Jahren hat China Schritt für Schritt die Auflagen für die Berufszulassung im Justizsystem verbessert, die berufliche und berufsethische Ausbildung verstärkt sowie das System für die Finanzierungsgarantie reformiert, um die Leistungsfähigkeit seiner Justizorgane effektiv zu steigern und ein solides Fundament für die Erhöhung der öffentlichen Glaubwürdigkeit der Justiz zu legen.
National einheitliches juristisches Prüfungssystem. China hat ein juristisches Prüfungssystem auf Staatsebene eingerichtet und ständig verbessert, welches die Qualifikationsprüfungen für neue Richter und Staatsanwälte sowie Rechtsanwälte und Notare umfasst. Dieses Prüfungssystem ermöglicht den Zugang zu Rechtsberufen und spielt eine wichtige Rolle bei der Qualifizierung, umfassenden Qualitätsverbesserung und Professionalisierung der Justizmitarbeiter und -bediensteten. Seit 2002 werden die staatlichen Prüfungen jährlich abgehalten, und damit ist der Zugang zu Rechtsberufen landesweit einheitlich geregelt. Bis Ende 2011 haben fast 500 000 Personen die Prüfungen bestanden und sich damit für Berufe im juristischen Bereich qualifiziert.
Gestaffeltes Qualifikationsprüfungssystem für Polizeibeamte. Um die Fähigkeit der Polizeibeamten zu erhöhen, verpflichtet China alle bediensteten Polizeibeamten, an Qualifikationsprüfungen teilzunehmen. Wer durchfällt, ist nicht zum Gesetzesvollzug berechtigt. 2011 unterzogen sich 1,73 Millionen Polizeibeamte der ersten dieser Prüfungen, wovon 1,69 Millionen bestanden.
Berufliche Fortbildung für Justizbedienstete. Um mit der Zeit Schritt zu halten und den gestiegenen Anforderungen der Öffentlichkeit an das Rechtswesen gerecht zu werden, widmet China der Berufsfortbildung seiner Justizbediensteten erhöhte Aufmerksamkeit. Die zentralen und die lokalen Justizorgane auf Provinzebene haben Schulungsagenturen eingerichtet, detaillierte Schulungspläne ausgearbeitet und erweiterte Schulungsmaßnahmen für das gesamte Justizpersonal eingeleitet sowie verschiedene spezifische Schulungssysteme einschließlich Schulungen für den Beamtennachwuchs und Beamte, die vor ihrer Beförderung stehen, ins Leben gerufen.
Der Schulungsmodus wurde geändert. Der Fokus liegt nicht mehr wie früher üblich auf höheren akademischen Titeln und der Vermittlung theoretischen Wissens. Heute unterrichten Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte, die über reichhaltige praktische Erfahrungen und ein vergleichsweise hohes theoretisches Wissen verfügen. Die Kurse werden mit Rücksicht auf wichtige Punkte und Schwierigkeiten in der Praxis sowie auf neu auftauchende Bedingungen und Probleme gestaltet. In den vergangenen fünf Jahren wurden auf diese Weise 1,5 Millionen Richter, 750 000 Staatsanwälte und sechs Millionen Polizeibeamte geschult.
Verbesserung der Berufsethik von Justizbediensteten. Aufgrund ihrer Arbeitsanforderungen haben die Justizorgane grundlegende Arbeitsethiken formuliert, die spezifische Anforderungen an moralische Werte und Verhaltenskodizes darlegen. Seit 2011 wird unter Justizbediensteten eine Aktion zur Verbreitung der Grundwerte "Pflichttreue, Gerechtigkeit, Unbestechlichkeit und Dienst am Volk" durchgeführt.
Verbesserung der Berufsethik von Rechtsanwälten. Bei der Verbesserung der Berufsethik von Rechtsanwälten stehen die Prinzipien "Gesetzes- und Pflichttreue, Ehrlichkeit und Gerechtigkeit" im Zentrum. Es wird daran gearbeitet, die Selbstdisziplin der Rechtsanwaltsvereinigung zu festigen und ihre Vertrauenswürdigkeit zu erhöhen. Dazu dient die Verfeinerung des Evaluierungs- und Aufsichtsverfahrens, wodurch der integere Rechtsanwalt belohnt und der unredliche bestraft wird. Die Rechtsanwälte werden dazu angehalten, die Rechte und Interessen ihrer Mandanten zu schützen, die ordnungsgemäße Anwendung der Gesetze sicherzustellen sowie die soziale Fairness und Gerechtigkeit zu wahren und letztlich im Interesse der Vertrauenswürdigkeit hohen berufsethischen Standards zu genügen.
Ausweitung der Rolle von Rechtsanwälten. China hat internationale Erfahrungen im Aufbau eines Verwaltungssystems von Rechtsanwälten in amtlicher Eigenschaft und Unternehmensanwälten übernommen, indem es 2002 dementsprechende Pilotversuche einleitete, wobei Rechtsanwälte jeweils der Regierung oder Unternehmen zur juristischen Beratung bei wichtigen Entscheidungen beistehen. Dies hat zu einer ausgewogenen Struktur von privaten Rechtsanwälten (einschließlich haupt- und nebenberuflicher Rechtsanwälte), Unternehmensanwälten und Rechtsanwälten in amtlicher Eigenschaft beigetragen. Das 2007 revidierte Rechtsanwaltsgesetz verbessert die Organisationsform von Kanzleien und gestattet Einzelpersonen die Eröffnung von Anwaltskanzleien. So ist ein Gefüge entstanden, in dem sich mit staatlichen Mitteln, von mehreren oder von einzelnen Rechtsanwälten gegründete Kanzleien gemeinsam entwickeln.
Bis Ende 2011 gab es in China 18 200 Anwaltskanzleien, 31,6 Prozent mehr als 2008. Darunter waren 13 500 gesellschaftergeführt, 1325 staatlich finanziert und 3369 von einzelnen Rechtsanwälten betrieben. 89,6 Prozent aller 215 000 Rechtsanwälte waren hauptberuflich tätig, 4,5 Prozent nebenberuflich. Der Rest von 5,9 Prozent setzte sich zusammen aus Unternehmens-, Rechtshilfe- und Militäranwälten sowie Rechtsanwälten in amtlicher Eigenschaft. 2011 waren chinesische Rechtsanwälte als ständige Rechtsberater für 392 000 Mandanten tätig, verhandelten 2,315 Millionen Rechtsfälle, arbeiteten in 625 000 Fällen für den außergerichtlichen Vergleich und leisteten in 845 000 Fällen Rechtshilfe, das ist eine Zunahme jeweils um 24,6, 17,7, 17 und 54,5 Prozent gegenüber 2008.
Reform des Finanzierungssystems für Justizorgane. Im Zuge der 2008 in Gang gesetzten neuen Runde der strukturellen Justizreform wurde beschlossen, das Finanzierungssystem für Justizorgane gemäß der Richtlinie "Haushaltsplan nach den Anwendungsbereichen, getrennte Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben und Gewährleistung des Haushaltsplans in vollem Umfang" aufzubauen. Die Zentral- und Provinzregierungen haben ihre Finanzmittel für die Justizorgane aufgestockt, um ihnen Haushaltsmittel in vollem Umfang sicherzustellen. Damit wurde die Leistungsfähigkeit der Basisorgane massiv vorangebracht. Die von Justizorganen erhobenen Prozessgebühren sowie Einnahmen aus Geldstrafen und Beschlagnahmen werden an den Fiskus abgeführt. So werden Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des Haushalts getrennt verwaltet, der Vollzug und die Abführung von Geldstrafen erfolgen separat, was zur Eindämmung der willkürlichen Eintreibung von Gebühren und Geldstrafen zum persönlichen Vorteil beiträgt. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Informations- und Technologieniveaus hat China Standards für die Grundausstattung von Immobilien und Ausrüstung formuliert und konkrete Garantien für die Weiterentwicklung einer effektiven Justizarbeit abgegeben.
V. Justiz für das Volk
Die Maximen "Der Mensch steht im Mittelpunkt" und "Die Justiz dient dem Volk" sind Ausgangspunkt und Ziel der Justiz Chinas. China trägt der neuen Situation und den neuen Erfordernissen, die die schnelle Entwicklung der Wirtschaft und der Gesellschaft mit sich gebracht hat, Rechnung, und ist ständig dabei, den Aufbau der Justizorgane an der Basis zu fördern, das Dienstleistungsbewusstsein der Justizorgane zu schärfen, die Arbeitsplattformen zu erweitern und die Arbeitsabläufe zu verbessern sowie dem Volk die Ausübung seiner Rechte tatkräftig zu erleichtern.
1. Aufbau der Justizbehörden an der Basis
Die meisten Fälle, welche die Justiz zu untersuchen hat, ereignen sich an der Basis. Die Justizbehörden an der Basis stellen die erste Ebene der rechtlichen Dienstleistungen für das Volk dar. Die Rechtsprechungsorgane, die Staatsanwaltschaften, die Organe für öffentliche Sicherheit und die Justizverwaltungsorgane aller Orte verstärken den Aufbau der Volksgerichte, Staatsanwaltschaften, Polizeireviere und Justizverwaltungsämter an der Basis, so dass die rechtlichen Dienstleistungen der Bevölkerung besser zugänglich gemacht werden.
Volksgerichte an der Basis. Die Volksgerichte an der Basis verhandeln jährlich im Durchschnitt 2,4 Millionen Rechtsfälle unterschiedlicher Art, ein Drittel der landesweit in erster Instanz verhandelten Rechtssachen. Um die Prozessführung zu erleichtern, haben in den letzten Jahren die lokalen Volksgerichte Zweigstellen wiederhergestellt, neu eingerichtet bzw. reorganisiert. Diese Zweigstellen sind berechtigt, Prozesse anzunehmen, wobei ein vereinfachtes Verfahren eingeleitet wird. Derzeit gibt es landesweit an die zehntausend Zweigstellen der Volksgerichte, welche die meisten Gemeinden und Kommunen abdecken. In abgelegenen Dörfern sind Anlaufstellen eingerichtet und spezielle Sachbearbeiter angestellt, in relativ dicht besiedelten Regionen sind mobile Gerichte tätig. Mit dieser Anordnung werden Anklagen entgegengenommen oder vor Ort verhandelt, um dem Volk nach besten Kräften zu dienen.
Staatsanwaltschaften an der Basis. Die lokalen Volksstaatsanwaltschaften haben in zentralen Gemeinden Dienststellen eingerichtet, die Anzeigen, Anschuldigungen und Berufungen entgegennehmen, Hinweise auf Amtsmissbräuche aufdecken und Rechtswidrigkeiten bei der Behandlung von Rechtssachen gemäß dem Gesetz überwachen, Verbrechen verhüten und Rechtskenntnisse verbreiten, an Maßnahmen zur umfassenden Konsolidierung der öffentlichen Sicherheit und zur Gewährleistung des Friedens mitwirken sowie die Durchführung des kommunalen Wiedereingliederungsprogramms kontrollieren und helfend unterstützen. Bis jetzt haben die Staatsanwaltschaften landesweit 2758 Außenstellen, 9622 Verbindungsbüros und Arbeitsstellen eingerichtet.
Polizeireviere. Die Organe für öffentliche Sicherheit verstärken den Aufbau von Polizeirevieren und fördern ihre Arbeit in Stadt und Land. Landesweit gibt es über 50 000 Polizeireviere und mehr als 170 000 Dienststellen, die alle Gemeinden und Kommunen erfassen. Die Polizeikräfte und ihre Dienstleistungen sind stärker auf die Bedürfnisse an der Basis ausgerichtet. Die Fähigkeit der Organe für öffentliche Sicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung von Verbrechen, zur Kontrolle der öffentlichen Sicherheitslage und zum Dienst am Volk wurde bemerkenswert erhöht. Seit 2006 ist die Schwerkriminalität in acht Kategorien kontinuierlich gesunken, darunter Mord, Raubüberfall, Vergewaltigung, Geiselnahme und Körperverletzung. Die Zahl dieser Verbrechen sank im Jahr 2010 um 9 Prozent gegenüber 2009 und 2011 um 10 Prozent gegenüber 2010.
Justizverwaltungsämter. In den letzten Jahren sind neue Befugnisse wie Resozialisierung, Unterbringung, Hilfeleistung und Erziehung von Strafentlassenen in der Nachbarschaft zu den bisherigen Aufgaben der Justizverwaltungsämter wie rechtliche Aufklärung, Rechtsberatung, Anleitung bei der Schlichtung im Volk und Rechtshilfe an der Basis hinzugekommen. Derzeit gibt es landesweit über 40 000 Justizverwaltungsämter, welche die meisten Gemeinden und Kommunen erfassen. Zwischen 2004 und 2011 haben die Justizverwaltungsämter im ganzen Land 2,84 Millionen Ermittlungen bei Streitigkeiten durchgeführt, sich an der Schlichtung von 46,77 Millionen Streitfällen und an der Nachbetreuung von 2,69 Millionen Strafentlassenen beteiligt sowie Rechtsberatung in 1,12 Millionen Rechtsfällen erteilt.
2. Verfahrensvereinfachung
Um die in den letzten Jahren stark angestiegene Zahl der Rechtsfälle sachgerecht zu bewältigen, ordnen die Volksgerichte nach allgemeiner Erwägung in Bezug auf den Charakter und Schweregrad die Fälle dem vereinfachten oder dem normalen Verfahren zu, so dass die Ressourcenallokation optimiert und die Effizienz der Verhandlungen gesteigert wurde.
Vergrößerter Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens. In der 2012 revidierten Strafprozessordnung ist festgehalten, dass das vereinfachte Verfahren nicht nur in Rechtsfällen zur Anwendung kommt, die mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden können, sondern auch für alle strafrechtlichen Fälle gilt, die vor Volksgerichten an der Basis verhandelt werden.
Reform der Prozessordnung bei geringem Streitwert. Um die legitimen Rechte und Interessen der Prozessparteien rechtzeitig und unparteiisch zu gewährleisten, werden in Volksgerichten an der Basis Pilotversuche für Rechtsfälle mit geringem Streitwert durchgeführt. Unter der Voraussetzung der Freiwilligkeit der beiden Prozessparteien wird das endgültige Urteil für einfache zivile Streitigkeiten in der ersten Instanz gefällt, wenn der Tatbestand zweifelsfrei erwiesen ist, die Rechte und Pflichten klar definiert sind und der Streitwert geringfügig ist. Aufgrund der Erfahrungen aus den Pilotversuchen ist in der 2012 revidierten Strafprozessordnung vorgeschrieben, dass die Volksgerichte an der Basis in einfachen zivilen Streitigkeiten, deren Streitwert unterhalb von 30 Prozent des durchschnittlichen Jahresgehalts der Beschäftigten der jeweiligen Provinz im letzten Jahr liegt, das vereinfachte Verfahren anwenden und in der ersten Instanz die endgültigen Urteile fällen sollen.
Vereinfachtes Verfahren für Verwaltungsstreitigkeiten. Unter der Voraussetzung der Freiwilligkeit der beiden Prozessparteien sind die Volksgerichte berechtigt, einem einzigen Richter diese Rechtsfälle anzuvertrauen und das vereinfachte Verfahren gelten zu lassen, falls die Tatbestände eindeutig und unstreitig sind und der Eigentumsstreitwert gering ist. Die Verhandlung dieser Rechtsfälle muss innerhalb von 45 Tagen beendet werden.
3. Multipolare Strukturen für die Lösung von Streitigkeiten
Um der Situation entgegenzuwirken, dass in der schnellen gesellschaftlichen Entwicklung Widersprüche und Streitigkeiten häufiger auftreten, hat das Gesetzgebungsorgan Chinas 2010 das Gesetz für die Schlichtung im Volk erlassen. Die zuständigen Behörden haben Strukturen für die Lösung von Widersprüchen und Streitigkeiten in Verbindung mit Prozess- und Außerstreitverfahren eingerichtet und die umfassende Schlichtung von Widersprüchen und Streitigkeiten intensiv gefördert, um den nationalen Gegebenheiten Chinas entsprechende multipolare Strukturen zur Lösung von Streitigkeiten auszugestalten. Der 2012 revidierten Zivilprozessordnung wurden Inhalte wie die vorausgehende Schlichtung und die rechtliche Bestätigung der Schlichtungsvereinbarung hinzugefügt.
Schlichtung im Volk. Die Schlichtung im Volk ist eine Methode chinesischer Prägung zur Lösung von Rechtsfällen durch außergerichtlichen Vergleich. China hat landesweit Kommissionen für die Schlichtung im Volk gegründet, die Dorf- und Straßenkomitees, Gemeinden und Kommunen, Institutionen und Unternehmen, vor allem in widerspruchsträchtigen Branchen, erfassen. Bis Ende 2011 gab es in ganz China rund 811 000 Organisationen für die Schlichtung im Volk mit 4,336 Millionen Schlichtern, die allein 2011 8,935 Millionen Rechtsfälle schlichteten mit einer Erfolgsquote von 96,9 Prozent.
Schlichtung durch Verwaltungsbehörden. Unter der Voraussetzung, dass die Streitparteien freiwillig am Verfahren teilnehmen, dürfen die Verwaltungsbehörden im Rahmen der Gesetze Verwaltungsstreitigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich und Zivilrechtsfälle gemäß ihrer Befugnisse aktiv schlichten. Das Ziel ist, dass sich die Streitparteien auf der Grundlage der gleichberechtigten Beratung einigen und die Widersprüche und Streitigkeiten schnell und vernünftig beigelegt werden.
Schlichtung unter Vorsitz der Justiz. Die Volksgerichte schlichten im Rahmen ihrer Befugnisse oder auf Antrag der Prozessparteien unter Vorsitz eines Richters die von ihnen angenommenen Zivilsachen. 2011 wurden im ganzen Land 2,665 Millionen Zivilrechtsfälle auf diese Weise geschlichtet, von denen 1,746 Millionen Klagen danach zurückgezogen wurden. Die Volksstaatsanwaltschaften vervollständigen die Arbeitsstrukturen für die anschließende Kontrolle und Untersuchung. So werden leichte Strafrechtsfälle und Berufungen in Zivilsachen zuerst von Organisationen für die Schlichtung im Volk geschlichtet, dann von den Volksstaatsanwaltschaften gemäß der Schlichtungsergebnisse rechtliche Beschlüsse gefasst.
Strukturen für die Lösung von Widersprüchen und Streitigkeiten in Verbindung mit Prozess- und Außerstreitverfahren. Großer Wert wird darauf gelegt, die Rolle von Organisationen für die Schlichtung im Volk, von sozialen Gruppen, Rechtsanwälten, Gutachtern und Schiedsorganen zu entfalten und eine umfassende Schlichtungsstruktur zu schaffen, welche die Schlichtung im Volk sowie durch Verwaltungs- und Justizbehörden in sich vereint und ihre Verfahrensanbindung, Gültigkeitsbestätigung und rechtliche Orientierungshilfe aufeinander abstimmt. Die Volksgerichte respektieren die Gesetzmäßigkeiten der Strukturen wie Schiedsverfahren zur Lösung von Rechtsfällen durch außergerichtlichen Vergleich und unterstützen sie bei der Beweissicherung, Eigentumssicherung und Zwangsvollstreckung.
Das Prozessverfahren öffentlicher Klagen mit gütlicher Einigung. In Fällen leichter Vergehen und bei Fahrlässigkeitsdelikten, die mit bis zu sieben Jahren Haft geahndet werden, ausgenommen Amtsmissbrauch, kann entschieden werden, keine Anklage zu erheben, sofern die Tatverdächtigen oder Angeklagten ihre Vergehen aufrichtig bereuen, die Verluste der Geschädigten kompensieren und sich dafür entschuldigen oder auf eine andere Weise die Vergebung der Geschädigten erlangen, so dass die beiden Prozessparteien bereit sind, auf einen Vergleich einzugehen, und die Volksstaatsanwaltschaft beim Volksgericht einen Antrag auf Strafmilderung stellt. Bei geringfügigen Vergehen, für die keine Strafen für nötig erachtet werden, ist das Volksgericht berechtigt, im Rahmen der Strafgesetze die Angeklagten milde zu behandeln.
4. Niedrighaltung der Prozesskosten
Der Staat beschleunigt die Reform zur Entrichtung der Prozessgebühren. Im Jahr 2006 wurden Vorschriften wie die Methoden für die Entrichtung der Prozessgebühren und die Verwaltungsmethoden für Honorare von Rechtsanwälten veröffentlicht, um die juristische Ordnung zu gewährleisten und den Missbrauch des Anklagerechts zu bekämpfen. Gleichzeitig wurden die Prozesskosten wesentlich gesenkt, was die Klageerhebung und Anwaltsbeauftragung merklich erleichterte.
Ermäßigte Prozessgebühren. Die Posten der Prozessgebühren wurden deutlich umrissen. Bei Volksgerichten sind nur Annahmen von Klagen und Gesuchen gebührenpflichtig. In häufig vorkommenden Verfahren wie Eigentums-, Scheidungs- und arbeitsrechtlichen Streitfällen wurde die Gebührenerhebung in Hinsicht auf die Bemessungsgrundlage, das Verhältnis zum Streitwert und die Kriterien umfassend reguliert, so dass die tatsächlich anfallenden Kosten wesentlich reduziert werden konnten. Für Rechtsfälle mit behördlichem Schadensersatz werden keine gerichtlichen Gebühren erhoben. Bei Verwaltungsstreitigkeiten orientieren sich die Gebühren an der Zahl der Anklagen, unabhängig davon, ob sie einen Sachwert betreffen.
Gebührennachlass bzw. -befreiung. Wenn eine Prozesspartei Schwierigkeiten hat, Prozessgebühren zu entrichten, kann sie beim Volksgericht um Rechtshilfe nachsuchen. Für Gebührennachlass bzw. -befreiung und Stundung gibt es klare Bestimmungen über Verfahren, Nachlassbetrag usw., so dass auch Prozessparteien in finanziellen Schwierigkeiten ihr Klagerecht ausüben können.
Standardisierte Honorare für Rechtsanwälte. Bei der Erweiterung des Umfangs von marktgerechten Honorarsätzen gelten für Rechtsanwälte in Prozessen vor Gericht, die staatliche Entschädigungen oder anderweitige Beschwerden zum Gegenstand haben, weiterhin die von der Regierung angegebenen Richthonorare. Darüber hinaus wurden die Posten und die Verfahren der Gebührenerhebung streng geregelt, um einerseits die gesunde Entwicklung der Rechtsanwaltschaft zu fördern und andererseits die legitimen Rechte und Interessen der Mandanten und die Interessen des Staates wirksam zu wahren.
Erleichterungen für die Prozessführenden. Die Justizbehörden haben im Allgemeinen Servicestellen für die Prozessparteien und Zentren für die Annahme von Klagen eingerichtet. Alle Gerichte werden aufgefordert, die Verantwortung gegenüber den Anklägern ernst zu nehmen und sie so lange zu betreuen, bis ihre Rechtsfälle erledigt worden sind. Darüber hinaus sind ein hoher Dienstleistungsstandard, Transparenz und ein höflicher Empfang verpflichtend; Dienstleistungen wie Anleitung zum Prozessverfahren, Auskunft und Beratung, Schlichtung vor dem eigentlichen Prozessverfahren und Annahme von Anklagen wurden verbessert; neben dem Einsatz von entsprechenden Informationstechnologien und Service-Hotlines wurde es realisiert, dass über das Internet Klagen angenommen, die Anklageschrift dem Angeklagten zugestellt, gerichtliche Verhandlungen öffentlich gezeigt und Informationen zugänglich gemacht werden. Die Prozesserhebung wurde dadurch erheblich erleichtert.
5. Rechtshilfe
China misst der Rechtshilfe großen Wert bei. Nachdem die Rechtshilfevorschriften im Jahr 2003 erlassen worden sind, erfasst die Rechtshilfe immer mehr Menschen. Eine Struktur für die Bereitstellung von Finanzmitteln wurde errichtet, um Bürgern in finanziellen Schwierigkeiten oder Betroffenen in speziellen Rechtsfällen kostenfreie juristische Dienstleistungen anzubieten. Immer mehr bedürftige Menschen haben davon profitiert. In den letzten Jahren hat sich die Rechtshilfe von der einst ausschließlichen Verteidigung vor Gericht auf andere Lebensbereiche der Bevölkerung wie medizinische Betreuung, Arbeitssuche und Bildungsangebote ausgeweitet. Die finanzielle Bedürftigkeit orientiert sich an der Absicherung des Existenzminimums vor Ort. Die Zuschüsse für Leistungen der Rechtshilfe wurden weiter erhöht und ein mit Sondermitteln finanziertes Absicherungssystem für Wanderarbeiter vom Land, Behinderte, alte Menschen, Minderjährige und Frauen gegründet. Ende 2011 gab es über 3600 Rechtshilfeorganisationen mit 14 000 Vollzeit-Juristen, 215 000 Rechtsanwälten und 73 000 rechtskundigen Mitarbeitern an der Basis. In 28 Provinzen, autonomen Gebieten und regierungsunmittelbaren Städten wurden Gesetze und Vorschriften für die Rechtshilfe erlassen. Seit 2009 hat das entsprechende Budget jährlich um 26,8 Prozent zugenommen und betrug 2011 1,28 Milliarden Yuan. Die Rechtshilfe hat sich mit dem Fortschritt in Wirtschaft und Gesellschaft ständig verbessert.
Tabelle 3: Rechtshilfe in China: Rechtsfälle, Beratungen
und beanspruchte Geldmittel
Jahr |
Rechtsfälle |
Beratungen |
Geldmittel (Mio. Yuan) |
2004 |
190 187 |
1 919 448 |
245,7744 |
2005 |
253 665 |
2 663 458 |
280,5230 |
2006 |
318 514 |
3 193 801 |
370,2978 |
2007 |
420 104 |
4 069 972 |
532,3179 |
2008 |
546 859 |
4 322 329 |
682,4986 |
2009 |
641 065 |
4 849 849 |
757,6037 |
2010 |
727 401 |
4 874 083 |
1022,8970 |
2011 |
844 624 |
5 036 814 |
1277,2803 |
6. Offener Meinungsaustausch zwischen den Justizorganen und der Öffentlichkeit
Die Justiz schenkt den Anliegen des Volkes große Aufmerksamkeit und gewährleistet seine Rechte auf Information, Beteiligung, Äußerung und Aufsicht. Den Justizorganen sind spezielle Abteilungen untergeordnet, die für die Kommunikation mit Mitgliedern der Volkskongresse und der Komitees der Politischen Konsultativkonferenz zuständig sind und Anträge sowie Vorschläge in Bezug auf rechtliche Angelegenheiten behandeln. Mitglieder der demokratischen Parteien, parteilose Persönlichkeiten und Vertreter der Volksmassen werden als Sonderinspekteure, Sonderstaatsanwälte, Volkskontrolleure oder Sonderberater engagiert, deren Aufgaben darin liegen, die Arbeit der Justizorgane zu überwachen und ihnen kritische Meinungen und Vorschläge zu unterbreiten. Es wurden Websites und Mikroblogs als Plattformen eingerichtet, um eine Struktur für Online-Meinungsumfragen und -äußerung ins Leben zu rufen und den Meinungsaustausch mit der Öffentlichkeit zu erleichtern. Durch Kontakte und Korrespondenz mit den Volksmassen sowie durch Tage der offenen Tür suchen die Justizorgane die Nähe zur Öffentlichkeit.
Schlusswort
Die Justizreform ermöglicht China, sein sozialistisches Justizsystem chinesischer Prägung ständig zu verbessern und die strenge, gerechte, zivilisierte und rechtschaffene Arbeit der Justizorgane effektiv zu fördern. Dies hat die wissenschaftliche Entwicklung der Justizarbeit und des Justizpersonals vorangetrieben sowie Anerkennung und Unterstützung bei der Öffentlichkeit gefunden.
Da sich die Gegebenheiten ständig wandeln, ist kein Ende des Innovationsprozesses abzusehen. Die Justizreform ist ein wichtiger Bestandteil sowohl der politischen Reformen Chinas als auch der eigenständigen Verbesserung und Entwicklung des sozialistischen Justizsystems chinesischer Prägung. Mit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung wird sich diese Reform schrittweise vertiefen. Der Aufbau eines gerechten, leistungsfähigen und autoritativen Justizsystems chinesischer Prägung ist das angestrebte Reformziel – eine langwierige und beschwerliche Aufgabe, für dessen Gelingen China sich unablässig einsetzt.
Quelle: german.china.org.cn
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