Medienpolitik Chinas

Ab März ausländische Beteiligung bei Onlineveröffentlichungen verboten

25.02.2016

Vor kurzem hat das chinesische Industrie- und Informationsministerium (MIT) eine neue Regelung für Online-Veröffentlichungen auf seiner Webseite veröffentlicht. Die Neuordnung wurde von der Hauptverwaltung für Medien angenommen, auch das MIT hatte zugestimmt. In der Regelung ist festgelegt, dass für Online-Veröffentlichungen künftig eine „Erlaubnis für Internetveröffentlichungen“ eingeholt werden muss und sich entsprechende Verlagsabteilungen jährlichen Kontrollen unterziehen werden müssen. Desweiteren ist dort geregelt, dass Auslandsinvestitionen nur mit entsprechender Erlaubnis an den Internetveröffentlichungen beteiligt sein dürfen. Online-Veröffentlichungen umfassten demnach die Literatur, Kunst und Wissenschaft oder jegliche Texte, Bilder, Landkarten, Spiele, Comics, Videos, Hörbücher oder andere digitale Ressourcen aus dem Wissens- oder Ideologiebereich.

Die Neuordnung, die vom Leiter der Medienhauptverwaltung und dem Minister für Industrie und Information unterschrieben wurde.

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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: Medienpolitik, China, ausländische Beteiligung, Verbot