China verschärft Regeln für ausländische NGOs

30.04.2016

Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres müssen ausländische Nichtregierungsorganisationen eine polizeiliche Genehmigung einholen, bevor sie auf dem chinesischen Festland tätig werden. Dies sieht ein am Donnerstag verabschiedetes Gesetz vor.

 

Die neue Regelung gilt unabhängig davon, ob die NGO eine ständige Vertretung einrichten oder nur temporär operieren will. Das Ministerium für Öffentliche Sicherheit und die provinziellen Polizei-Departemente sind für die Registrierung und Genehmigung zuständig.

 

NGOs (auch solche, die nur vorübergehend in China bleiben wollen) müssen mit lokalen Partnern zusammenarbeiten und genaue Programme vorlegen. Um ein Büro auf dem chinesischen Festland einzurichten, haben die NGOs eine Reihe von Kriterien zu erfüllen. So müssen sie beispielsweise außerhalb Chinas auf legale Weise finanziert werden, sie müssen rechtliche Verantwortung übernehmen können und mindestens zwei Jahre lang den Betrieb aufrechterhalten können.

 

Stiftungen und soziale Einrichtungen, die von bereits registrierten ausländischen NGOs betrieben werden, können weiterhin tätig bleiben, sagte Xu Xianming, stellvertretender Leiter des Rechtskomitees beim Nationalen Volkskongress.

 

Das neue Gesetz verlangt, dass ausländische NGOs weder die Einheit, Sicherheit noch die ethnische Solidarität unterminieren. Sie dürfen weder den Interessen des Staats und der Öffentlichkeit schaden noch die Rechte der Bürger und anderen Gruppen verletzen. Die Teilnahme und Beteiligung an kommerziellen, politischen und religiösen Aktivitäten ist ihnen untersagt.

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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: ausländische NGOs,China, Gesetz