Eigentumsrecht
Chinas höchstes Gericht verbietet Nutzung berühmter Namen als Handelsmarken
Chinas höchster Gerichtshof hat eine Rechtsauslegung bezüglich Klagen über Handelsmarken herausgegeben, um unter anderem die Namen von Personen der Öffentlichkeit und geografische Orte zu schützen.
Das Oberste Volksgericht erklärte in einem Dokument, dass die Namen von Politikern, berühmten Personen, religiösen Persönlichkeiten und anderen Personen der Öffentlichkeit nicht als Handelsmarken anderer Entitäten registriert werden dürfen. Es spezifizierte die Umstände, unter denen eine Handelsmarke genehmigt werden kann, wobei ein Hauptelement bei der Überlegung bei jedem Urteil sein sollte, ob es negative Auswirkungen für öffentliche Interessen und die soziale Ordnung verursache. Um Gerichtshöfe auf allen Ebenen in ganz China besser zu informieren, was als Ursache für negative Auswirkungen angesehen werden könnte, betonte das Gericht fünf Fälle aus den vergangenen Jahren, die als Präzedenzfälle für künftige Urteile genutzt werden können.
Unter ihnen ist der Fall des US-Basketballspieler-Stars Michael Jordan, der seinen vierjährigen Gerichtsstreit über die Verwendung seines Namens auf Schuhen und Sportkleidung, die von einer chinesischen Firma vermarktet wurden, gewonnen hat. Zuvor hatte es Medienberichte über Unternehmen gegeben, die beantragt hatten, Handelsmarken wie "007", "James Bond", "Harry Potter" und "Kung Fu Panda" zu registrieren.
Song Xiaoming, oberster Richter des Strafgerichts für geistige Eigentumsrechte beim Höchsten Gericht, sagte, Fälle über Handelsmarken seien in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Allein in Beijing wurden 2014 insgesamt 7.951 Fälle am Mittleren Volksgericht Nr. 1 verhandelt, im Vergleich zu 2.161 im Vorjahr. Die Rechtsauslegung, die drei Jahre in Bearbeitung war, unterstreicht das Prinzip von Treu und Glauben bei der Beantragung von Handelsmarken und hat das Ziel, Prioritätsrechte zu schützen, so Song.