Private Berufsschulen dürfen „China“ nicht mehr im Namen tragen

25.04.2018

Private Berufsschulen und Trainingsinstitute in China dürfen die Wörter China, National, Nation, Zentral, International und Welt künftig nicht mehr im Namen führen, wie aus einer gemeinsamen Verordnung der Staatlichen Behörde für Marktregulierung und dem Ministerium für Humanressourcen und Soziale Sicherheit hervorgeht.

 

Die Verordnung bestimmt, dass alle privat betriebenen Berufsschulen und Trainingsinstitute Informationen über ihren Verwaltungsbezirk, ihre Branche und Art der Organisation im Namen tragen müssen. Schulen mit besonderem Status sind von der Verordnung ausgenommen. Die Namen sollten künftig an den Standort und die Besonderheiten der Schule anknüpfen. 


Privatschulen sollten zudem keine Namen von bereits registrierten Schulen verwenden, ebenso wie Abkürzungen oder bestimmte Begriffe. Unternehmen, deren wesentliche Tätigkeit nicht im Zusammenhang mit fachlicher Ausbildung steht, dürfen ohne Zustimmung der Behörden künftig nicht mehr die Bezeichnung „Technische Fachhochschule“, „Technische Ausbildungsschule“, „Berufliche Ausbildungsschule“ oder „Trainingszentrum für berufliche Qualifikation“ haben.

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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: Privat,Berufsschulen,Trainingsinstitute,Namen