China plant Anhebung des Grundfreibetrages

19.06.2018


China plant eine Änderung seines Einkommensteuerrechts. Nach einem Änderungsentwurf, der am Dienstag eingebracht wurde, soll der steuerliche Freibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 3500 Yuan (ca. 468 Euro) auf 5000 Yuan (669 Euro) pro Monat angehoben werden. Die Änderung ist die siebente seit Einführung des Einkommensteuergesetzes im Jahr 1980. Erstmals deckt die Steuer das gesamte persönliche Einkommen ab, darunter Einkünfte aus selbständiger Arbeit und aus Lizenzgebühren. Gleichzeitig können die Kosten für die Kindererziehung und Ausbildung, Krankheitskosten, Zinsen für Immobiliendarlehen und Mietausgaben von der Steuer abgesetzt werden.


Der Entwurf wurde am Dienstag dem Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses zu ersten Beratungen vorgelegt. Auch der bisher gültige Einkommensteuertarif steht zur Diskussion, ebenso wie das Schließen von Schlupflöchern.


Chinas Steuereinnahmen sind im vergangenen Jahr um 10,7 Prozent auf 14,4 Billionen Yuan gestiegen, wie aus Daten des Finanzministeriums hervorgeht. Steuerzuflüsse von natürlichen Personen stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 18,6 Prozent auf 1,2 Billionen Yuan.


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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: China,Einkommensteuer,Änderung