Internationaler Kriminalgerichtshof: Palästina erhebt erneut Anklage gegen Israel

12.09.2018

Palästina hat am Dienstag erneut Anklage am Internationalen Kriminalgerichtshof gegen Israel erhoben. Die Palästinenser werfen dem jüdischen Staat vor, ein Wohnviertel der palästinensischen Beduinen abzubauen.

Das Dorf Khan al-Ahmar befindet sich östlich von Jerusalem und besteht aus sechs Wohnvierteln mit zirka 1.400 Bewohnern, hauptsächlich Beduinen. Das Dorf liegt zwischen zwei jüdischen Siedlungen und hat so eine sehr wichtige geographische Position. Am 5. September hatte das Israelische Oberste Gericht entschieden, dass ein Wohnviertel des Dorfs illegal erbaut worden sei und in einer Woche abgebaut werde. Palästina ist der Ansicht, Israel werde das palästinensische Wohnviertel abbauen und es mit einer jüdischen Siedlung ersetzen, mit dem Ziel, kontinuierlich Ostjerusalem zu einer rein jüdischen Region zu machen. Diese Handlungsweise sei inakzeptabel.

Der Generalsekretär des Exekutivkomitees der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO), Saeb Erekat, kündigte am Dienstag vor der Presse in Ramallah, im Westjordanland, an, dass Palästina bereits bei der Chefstaatsanwältin des Internationalen Kriminalgerichtshofes, Fatou Bensouda, Anklage erhoben habe:

„Vor einer halben Stunde hat Palästina an die Chefstaatsanwältin des Internationalen Kriminalgerichtshofes, Fatou Bensouda, eine Klage eingereicht, die als ein Anhang der im Mai 2018 erhobenen Anklage gilt. Die Chefstaatsanwältin soll so bald wie möglich eine Untersuchung auf jegliche Straftaten der israelischen Behörden auf dem palästinensischen Territorium, darunter auch Ostjerusalem, in die Wege leiten. In der Anklage hat Palästina betont, dass die Chefstaatsanwältin eine Warnung an Israel senden und den zwanghaften Abbau des Wohnviertels im Dorf Khan al-Ahmar verhindern soll, um eine Flucht der dortigen Bewohner aus ihrer Heimat zu vermeiden. Israels Taten sind gemäß den Römer Regeln des Internationalen Kriminalgerichthofes Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Israel ist dabei, mit großangelegten politischen Aktionen auf dem besetzten palästinensischen Territorium palästinensische Bewohner zu verjagen, Genozid zu verüben und Palästinenserwohnviertel durch jüdische Siedlungen zu ersetzen. In der am 15. Juni 2015 erhobenen ersten Anklage gehört das Vorgehen gegen das Dorf Khan al-Ahmar zu den Hauptverbrechen Israels gegen die palästinensische Bevölkerung."

Palästina hatte im Januar 2015 die Römer Regeln des Internationalen Kriminalgerichtshofes unterzeichnet. Seit dem 1. April des gleichen Jahres folgt Palästina diesen Regeln, somit steht ihm auch die Klage am Internationalen Kriminalgerichtshof zu. Der Gerichtshof hat seit 2015 eine grundlegende Untersuchung von möglichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Israel auf dem besetzten palästinensischen Territorium in Gang gesetzt. Am 22. Mai 2018 hatte der palästinensische Außenminister Riyad al-Malki im Hauptquartier des Internationalen Kriminalgerichtshofes in Den Haag an Fatou Bensouda die Anklage vorgelegt, der zufolge umgehend Israels Verbrechen und Siedlungsbau auf dem besetzten palästinensischen Territorium untersucht werden müssten.


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Quelle: CRI

Schlagworte: Palästina,Kriminalgerichtshof,Israel,Anklage