China stellt neuen Gesetzesentwurf für Auslandsinvestitionen vor

31.01.2019

Chinas Ständiger Ausschuss des Nationalen Volkskongress stellte am Dienstag einen neuen Gesetzesentwurf vor, der die ungleiche Behandlung von inländischen, ausländischen und Joint Venture-Unternehmen mindern soll. Experten waren sich einig, dass ein solch einheitliches Gesetz notwendig für die weitere Öffnung sei.


 

Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses (NVK) hat am Dienstag damit begonnen, einen neuen Entwurf des Gesetzes über ausländische Investitionen zu überarbeiten, den jüngsten Schritt zur Förderung der Öffnungsinitiative des Landes.


Während der zweitägigen Sitzung sollen die Mitglieder der obersten Legislative über die neue Version des Gesetzentwurfs beraten, die gegenüber dem ersten Entwurf, der im letzten Monat bei der letzten Sitzung eingereicht worden war, aktualisiert wurde.


Nach der Verabschiedung wird das vereinheitlichte Gesetz drei geltende Gesetze über chinesische und ausländische Beteiligungsunternehmen, Nicht-Beteiligungsunternehmen (oder vertragliche Gemeinschaftsunternehmen) und vollständig in ausländischem Besitz befindliche Unternehmen ersetzen.

 

Bis Ende Oktober 2018 waren insgesamt fast 950.000 ausländisch finanzierte Unternehmen in China registriert, die eine Gesamtinvestitionssumme von über 2,1 Billionen US-Dollar eingebracht hatten und als wichtige Triebkräfte für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Chinas fungierten.


Li Zhanshu, Vorsitzender des Ständigen Ausschusses, leitete am Dienstag während der laufenden Sitzung eine Plenarsitzung, bei der die Gesetzgeber über die Änderungen informiert wurden.


Durch die explizite Formulierung von Regeln für die Transparenz, das öffentlichem Beschaffungswesen und den Kapitalmarkt habe der neue Gesetzesentwurf das Rechtssystem für außenpolitische Angelegenheiten ergänzt und auf Bedenken in Übersee reagiert, sagte Li Yuefeng, Mitglied des Ständigen Ausschusses, während der Podiumsdiskussion.

 

Besserer Schutz


Um den Bericht des 19. Parteitag der Kommunistischen Partei Chinas (KP Chinas) 2017 besser umsetzen zu können, sei in dem neuen Entwurf der Artikel über das System der nationalen Behandlung vor der Gründung sowie eine Negativliste weiter ausgebaut worden, erklärte Li Fei, Vorsitzender des NPC-Verfassungs- und Gesetzesausschuss. Im Bericht der KP Chinas heißt es: „China wird seine Tür zur Welt nicht schließen; wir werden immer offener."
Der Entwurf steht auch im Einklang mit der Verfassungsänderung, die vom NVK im März 2018 verabschiedet wurde und festlegt, dass China „eine für beide Seiten vorteilhafte Strategie der Öffnung" verfolge. Definitionen der Begriffe sind in dem Artikel enthalten, zusätzlich zu einer Klausel, die den Staat dazu verpflichtet, ausländische Investitionen außerhalb der Negativliste wie nationale Vorhaben zu behandeln. Sie legt außerdem fest, dass Unternehmen mit ausländischem Kapital gleichberechtigten Zugang zu günstigen Richtlinien für Unternehmen haben.


In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verfassung wird in dem neuen Entwurf vorgeschlagen, dass der Staat keine ausländischen Investitionen enteignet oder anfordert, es sei denn, es gebe besondere Umstände oder es sei im öffentlichen Interesse.


Wenn der Staat ausländische Investitionen enteignet oder anfordert, „müssen angemessene rechtliche Verfahren befolgt werden, während eine sofortige und angemessene Entschädigung vorgenommen werden muss", schreibt der Entwurf vor.


Der neue Entwurf enthält auch Bestimmungen zur kartellrechtlichen Prüfung von Fusionen und Übernahmen durch ausländische Unternehmen sowie Strafen bei der Nichtmitteilung von Investitionsinformationen an die zuständigen Behörden.

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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: China,Gesetzesentwurf,ausländische Investitionen