Chinas Gesundheitsbehörde will Familienplanung weiterhin gesetzlich regeln

14.02.2019

China werde seine Familienplanungspolitik nicht sofort aufheben, weil Gesetze über Bevölkerung und Familienplanung in Übereinstimmung mit der Verfassung erlassen werden, sagte die nationale Gesundheitsbehörde.

In einer Antwort auf einen Vorschlag von Mitgliedern des 13. Nationalen Volkskongresses, Familienplanungsinhalte in allen Gesetzen zu streichen, sagte die Nationale Gesundheitskommission Chinas im Januar, dass die Familienplanung nach ihrer Änderung im März 2018 in der Verfassung bleibe und Gesetze zur Bevölkerung und Familienplanung in Übereinstimmung mit der Verfassung erlassen wurden.„Es ist folglich unangebracht, Inhalte im Zusammenhang mit der Familienplanung zu löschen“, teilte die Behörde mit.


Die chinesische Bevölkerung hat sich seit dem neuen Jahrtausend stark verändert. Die Familienplanung hat ihren Schwerpunkt auf die Regulierung der Bevölkerungszahl und die Steigerung der Qualität der Bevölkerung gelegt. So werde die nationale Gesundheitsbehörde mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten, um eine Lösung für das Bevölkerungsproblem vorzuschlagen und eine ausgewogene Bevölkerungsentwicklung zu fördern, sagte die Kommission. Zum dritten Vorschlag, die Funktionen von Familienplanungseinrichtungen auf allen Ebenen auf reproduktive Gesundheitsdienste umzustellen, sagte die Kommission, dass diese Einrichtungen schrittweise dem Gesundheitsmanagement zugewiesen wurden und die Verantwortung für die Dienste der reproduktiven Gesundheit übernommen haben.


Ende Januar teilte das nationale Statistikamt mit, dass die Zahl der Neugeborenen in China im Jahr 2018 auf 15,23 Millionen gesunken sei und damit auf dem niedrigsten Stand seit 1961 liege. Das Niveau lag um zwei Millionen niedriger als im Jahr 2017. Im Jahr 2016, dem Jahr, in dem China begann, allen Paaren zwei Kinder zu erlauben, hatte das Land 18,5 Millionen Neugeborene.


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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: Familienplanungspolitik,China,Verfassung,Gesundheitsbehörde