China plant Einholung der öffentlichen Meinung für gerichtliche Auslegungen

15.05.2019

Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft (SPP) in China wird die öffentliche Meinung in Medien zwecks gerichtlicher Auslegung in Bezug auf wesentliche Interessen des Volkes einholen, wie es in einer überarbeiteten Verordnung über gerichtliche Auslegungen heißt. Die Verordnung, die am Montag von der SPP herausgegeben wurde, fordert die Konsultation der örtlichen und Sonderstaatsanwaltschaften sowie der zuständigen Abteilungen bei der Ausarbeitung von Entwürfen für gerichtliche Auslegungen.

 

Meinungen von Mitgliedern des Volkskongresses, politischen Beratern und Wissenschaftlern sollten bei Bedarf in Entwürfen, wenn nötig, berücksichtigt werden, heißt es in der Verordnung. Es bedarf der Zustimmung des Generalstaatsanwalts, bevor die öffentliche Meinung in den Medien eingeholt werden kann. Örtliche und Sonderstaatsanwälte dürfen keine gerichtlichen Auslegungen, oder Dokumente in Form von gerichtlichen Auslegungen, vornehmen, heißt es in der Verordnung. Die Verordnung besteht aus 28 Artikeln mit sechs Kapiteln.

 

 

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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: öffentliche Meinung,Oberste Volksstaatsanwaltschaft,gerichtliche Auslegungen