Prozessmissbrauch

Fall Meng Wanzhou: Huawei gibt Erklärung ab

09.06.2019

Das kanadische Gericht hat am 6. Juni um 9:30 Uhr Ortszeit technische Fragen in Zusammenhang mit dem Auslieferungsverfahren gegen die Finanzchefin von Huawei, Meng Wanzhou, erörtert. Huawei hat dazu am Freitag eine Video-Erklärung veröffentlicht, in der es heißt, dass die Vorwürfe gegen Meng nach kanadischem Recht kein Verbrechen darstellen würden.

Meng Wanzhou, Finanzchefin von Huawei, verlässt ihr Haus in Vancouver, British Columbia, Kanada, am 8. Mai 2019. (Foto: VCG)

 

"Das Auslieferungs-Ersuchen verstößt gegen einen Kerngrundsatz des kanadischen Auslieferungsrechts“, sagte Benjamin Howes, Vizepräsident für Medienangelegenheiten bei Huawei, in der Videoerklärung und fügte hinzu, dass das mutmaßliche Verhalten von Meng in Kanada nicht strafbar sei. Daher solle sie unverzüglich freigelassen werden.

 

„Die Anwälte von Frau Meng werden im Januar 2020 einen Antrag einreichen, in dem sie die Auslieferungs-Forderung der Vereinigten Staaten von Frau Meng wegen Betrugs anfechten“, erklärte Howes weiter. In der Erklärung beanstandete Huawei zudem, dass Kanadas Strafverfolgungsbehörden in einen „schwerwiegenden Prozessmissbrauch“ verwickelt seien und gegen die Verfassung Kanadas verstoßen hätten.

 

„Bei ihrer Festnahme am Flughafen wurde Frau Meng von den kanadischen Behörden unter dem Vorwand einer routinemäßigen Grenzkontrolle einer rechtswidrigen Durchsuchung unterzogen“, sagte Howes. Mengs Anwälte würden im September einen Offenlegungs-Antrag einreichen, um mehr Aufzeichnungen darüber zu erhalten, "wie sie am 1. Dezember 2018 auf dem Flughafen misshandelt wurde“, hieß es.

 

„Die Anwälte von Frau Meng glauben, dass die US-Kampagne gegen Huawei und die Kommentare des Präsidenten der Vereinigten Staaten auch zeigen, dass dieser Fall von politischen und finanziellen Interessen geleitet wurde, und nicht von Rechtsstaatlichkeit“, fügte Howes hinzu.

 

Auf dieser Grundlage eines Prozessmissbrauchs würden Meng und ihre Anwälte beim Gerichtshof die Aussetzung des Auslieferungsverfahrens beantragen, teilte Huawei mit.


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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: Auslieferungsverfahren,Meng Wanzhou,Huawei,Rechtsstaatlichkeit