Staatsrat

Ausnahmeverfahren bei Zollerhebungen beginnt

29.08.2019

Am Mittwoch wurde der baldige Beginn des Verfahrens zur Ausnahme von Zollerhebungen angekündigt. Unternehmen, Unternehmensverbände und Handelskammern können dann Anträge einreichen, um Importgüter aus den USA von der zweiten Runde der Erhebung von Strafzöllen auszunehmen.

 

 

 

 

Nach Angaben der Zolltarifkommission des Staatsrats können diese Anträge im Zeitraum vom 2. September bis 18. Oktober online auf den Weg gebracht werden.

 

Die Kommission werde bestimmte Produkte von der Erhebung von Strafzöllen ausnehmen und zeitweilige Befreiungen aussprechen oder bereits geleistete Zahlungen rückerstatten, wenn dies die Betreffenden wünschen.

 

Die zweite Runde der Erhebung von Strafzöllen auf US-Importe im Wert von 60 Mrd. US-Dollar trat am 24. September letzten Jahres in Kraft, nachdem die USA am gleichen Tag Strafzölle in Höhe von zehn Prozent auf Waren im Wert von 200 Mrd. US-Dollar erhoben hatte.

 

Die Kommission werde auch das Ausnahmeverfahren für Produktgruppen in der dritten Runde der Erhebung von Strafzöllen starten, von der Waren im Wert von 75 Mrd. US-Dollar betroffen sind.

 

Anträge für Waren aus der ersten Runde sind vom 3. Juni bis 5. Juli entgegengenommen worden. 

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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: Zollerhebung,Import,USA,Strafzölle