China lockert Einschränkungen für ausländische Versicherungsgesellschaften und Banken

16.10.2019

China lockert die Einschränkungen für ausländische Versicherungsgesellschaften und Banken. 

Ein entsprechender Befehl des chinesischen Staatsrates, wonach die revidierten Verwaltungsbestimmungen für Versicherungsgesellschaften und Banken mit auswärtiger Kapitalbeteiligung ab sofort in Kraft treten, wurde vor kurzem von Chinas Ministerpräsident Li Keqiang unterzeichnet. Demnach ist ausländischen Versicherungsgesellschaften erlaubt, Tochtergesellschaften mit Kapitalbeteiligung ausländischer Finanzinstitutionen in China zu gründen. 

Zudem werden die Einschränkungen für die China-Geschäfte ausländischer Banken gelockert. Sie werden bei der Emittierung, Aus- und Einzahlung sowie dem Verkauf von Staatspapieren zugelassen. Auch die Grenze für Termineinlagen chinesischer Staatsbürger wird von mindestens einer Million Yuan auf 500.000 Yuan gesenkt.


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Quelle: CRI

Schlagworte: Einschränkung,ausländische Versicherungsgesellschaften,Banken