Hongkong: Unterlassungsanspruch für Schutz des Sicherheitspersonals gebilligt

16.10.2019

Zum Schutz des Hongkonger Sicherheitspersonals hat der Gerichtshof der chinesischen Sonderverwaltungszone am Montag einen vorläufigen Unterlassungsanspruch der Hongkonger Polizei gebilligt.

 

Demnach wird verboten, Straßen in den speziellen Wohnheimvierteln, in denen disziplinierte Kräfte und verheiratete Polizisten leben, zu sperren bzw. zu besetzen, die Nutzung der Wohnheime zu stören und andere Leute bei solchen Handlungen zu unterstützen oder sie dazu anzustiften.

 

Am frühen Morgen des fünften Oktobers wurden Wohnheime der verheirateten Polizisten im Hongkonger Stadtviertel Sheung Shui von Gewalttätern gesperrt und mit sechs Brandsätzen angegriffen. Die Randale führte dazu, dass sich die darin lebenden Polizisten und ihre Familienangehörigen um ihre persönliche Sicherheit sorgen. Um das Sicherheitspersonal zu schützen, hat die Hongkonger Polizei der Justizbehörde den Unterlassungsantrag eingereicht.


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Quelle: CRI

Schlagworte: Hongkong,Sicherheitspersonal,Unterlassungsanspruch