Gesetz über Auslandsinvestitionen

China plant System zur strafrechtlichen Entschädigung von Verstößen gegen geistiges Eigentum

04.11.2019

China plant die Einrichtung eines Systems zur strafrechtlichen Entschädigung für Verstöße gegen geistiges Eigentum, wie es in einem Entwurf einer Regierungsverordnung heißt. Der vom chinesischen Justizministerium und einer Reihe anderer Ministerien des Staatsrates ausgearbeitete Entwurf zur Umsetzung des Gesetzes über Auslandsinvestitionen wurde online veröffentlicht, um öffentliche Meinungen einzuholen.



Dem Entwurf zufolge wird China auch die Einrichtung eines beschleunigten Schutzmechanismus für geistiges Eigentum vorantreiben, die Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten über geistiges Eigentum auf vielfältige Weise verbessern und Hilfestellung leisten sowie den Schutz geistigen Eigentums für ausländische Investoren und Unternehmen erhöhen. Der Entwurf enthält detaillierte Bestimmungen zum Verbot der Anwendung von Verwaltungsmaßnahmen, um ausländische Investoren oder Unternehmen zum Technologietransfer zu zwingen. Die Verwaltungsbehörden und ihre Mitarbeiter sind gemäß dem Entwurf außerdem verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse von ausländisch investierten Unternehmen, über die sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Bescheid wissen, strikt zu wahren.


Die Öffentlichkeit kann ihre Meinungen per Brief, E-Mail oder auf der Website des Justizministeriums bis zum 1. Dezember 2019 übersenden. Das Gesetz über Auslandsinvestitionen soll am 1.1. 2020 in Kraft treten.

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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: geistiges Eigentum,strafrechtliche Entschädigung,Gesetz,Auslandsinvestitionen