Richtlinien

Steuererleichterungen zur Epidemie-Bekämpfung

12.02.2020



Die chinesischen Steuerbehörden haben am Dienstag ein Dokument veröffentlicht, das eine Reihe von Richtlinien zur Entlastung von Steuern der Einzelpersonen und Unternehmen zur Minderung der Auswirkungen des Coronavirus enthält, darunter Befreiungen von der Einkommensteuer und der Mehrwertsteuer für bestimmte Steuerpflichtige.


Die staatliche Steuerverwaltung veröffentlichte einen Leitfaden zu 12 Steuervergünstigungen zur Unterstützung der Coronavirus-Präventionsarbeit in Bezug auf die Epidemiekontrolle, Materialversorgung, öffentliche Spenden und die Unterstützung von Unternehmen bei der Wiederaufnahme ihrer Produktion.


Für die individuelle Einkommenssteuer werden vorübergehend erhaltene Subventionen und Prämien für die Arbeit zur Prävention von Epidemien steuerlich freigestellt, und auch die individuelle Einkommenssteuer auf medizinische Schutzausrüstungen, die das Personal von seinen Unternehmen erhalten hat, wird Null betragen, teilte die Behörde mit.


Unternehmen, die für die Bekämpfung der Epidemie wichtige Güter bereitstellen, erhalten eine vollständige Rückerstattung der Steuergutschriften für die Mehrwertsteuern. Auf Einnahmen aus dem Transport und der Express-Lieferung von Materialen zur Epidemie-Kontrolle wird ebenfalls keine Mehrwertsteuer erhoben.


Um den Unternehmen die Wiederaufnahme der Produktion nach den verlängerten Feiertagen zu erleichtern, wird in dem Dokument für Unternehmen in Schwierigkeiten die maximale Übertragungsdauer ihrer im Jahr 2020 entstandenen Verluste auf acht Jahre verlängert.


Die Behörde bestätigte zudem, dass für importierte Lieferungen zur direkten Seuchenbekämpfung keine Zölle erhoben werden, um das Ausmaß der zollfreien Spendeneinfuhren aus dem Ausland zu erhöhen.

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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: Richtlinien,Steuererleichterungen,Epidemie,Bekämpfung