Bringt China mit Charterflugzeugen im Ausland bleibende Chinesen zurück?

31.03.2020

Mit der weiteren Ausbreitung der COVID-19-Pandemie weltweit erfahre die Sicherheit der Chinesen im Ausland immer mehr Aufmerksamkeit. Jin Junhao, ein Beamter der Zivilluftfahrtbehörde Chinas, erklärte, dass die Behörde wegen der rapiden Ausbreitung der Pandemie seit dem 29. März die sogenannte „5x1-Politik“ eingeführt habe – das heißt, dass eine Luftfahrtgesellschaft nur eine Verbindung nach China aufrechterhalten sollte und nicht mehr als einen Flug wöchentlich anbieten darf.

Chinas Zivilluftfahrtbehörde werde die Bedürfnisse der Chinesen im Ausland berücksichtigen, die tatsächlich nach China zurückfliegen müssen. China kümmert sich stetig um seine Landsleute im Ausland. Die Behörde werde unter Berücksichtigung der Anforderungen zur Vorbeugung und Kontrolle der eingeschleppten Epidemie aus dem Ausland das System zur Gewährleistung des wichtigen Lufttransports in Gang setzen, solange die Bedürfnisse nach einem Flug auf ein bestimmtes Gebiet konzentriert und die Zielorte fähig seien, eingereiste Passagiere aus dem Ausland zu empfangen. Jin betonte, die Chinesische Zivilluftfahrtbehörde sei in der Lage, zeitweilige Sonderflüge sowie Charterflugzeuge rechtzeitig zu organisieren.


 




Diesen Artikel DruckenMerkenSendenFeedback

Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: Charterflugzeug,COVID-19,Zivilluftfahrtbehörde