Vier unwahre Behauptungen und Fakten über das nationale Sicherheitsgesetz für Hongkong und die Menschenrechte in Xinjiang

04.07.2020

Seit Kurzem kursieren viele falsche Behauptungen und Gerüchte über Chinas Politik hinsichtlich dem nationalen Sicherheitsgesetz für Hongkong und der Menschenrechtssituation in Xinjiang. Die könnte zu größeren Missverständnissen führen. Daher hat das chinesische Außenministerium nun auf seiner offiziellen Webseite solche Desinformationen nacheinander anhand von Fakten geklärt und die Gerüchte widerlegt.


Unwahre Behauptung Nr. 1: Das nationale Sicherheitsgesetz für Hongkong verstößt gegen die von der chinesischen Seite in der Chinesisch-Britischen Gemeinsamen Erklärung gemachten Zusagen.

Fakt: Statt der Chinesisch-Britischen Gemeinsamen Erklärung ist die Verfassung der Volksrepublik China und das Basic Law der SVR Hongkong die Rechtsgrundlage zum Regieren in Hongkong. Mit der Rückkehr Hongkongs nach China wurden die in der gemeinsamen Erklärung festgelegten Rechte und Pflichten Großbritanniens vollständig erfüllt. Großbritannien hat nach der Rückkehr keine Souveränität, Regierungsführung oder Aufsicht über Hongkong.

Die von China in der gemeinsamen Erklärung dargelegten grundlegenden Richtlinien in Bezug auf Hongkong sind keine Verpflichtungen gegenüber dem Vereinigten Königreich, sondern Chinas Erklärung seiner Richtlinien, die seither vollständig im vom Nationalen Volkskongress (NVK) erlassenen Basic Law verankert sind. Diese Richtlinien haben sich nicht geändert. Sie werden weiterhin von China respektiert und aufrechterhalten. 


Unwahre Behauptung Nr. 2: Das nationale Sicherheitsgesetz für Hongkong wird den Grundsatz „Ein Land, zwei Systeme“ und Hongkongs hohes Maß an Autonomie untergraben.

Fakt: Nein. Im einleitenden Abschnitt des NVK-Beschlusses heißt es eindeutig, dass der Staat die Grundsätze „Ein Land, zwei Systeme“, „die Menschen in Hongkong verwalten Hongkong selbst“ und „ein hohes Maß an Autonomie“ standhaft, vollständig und buchstabengetreu umsetzen wird.

Die Gesetzgebung zum Schutz der nationalen Sicherheit der chinesischen Sonderverwaltungsregion Hongkong zielt darauf ab, die nationale Sicherheit der SVR Hongkong wirksam schützen, das Prinzip „ein Land“ zu festigen und sicherzustellen, dass Hongkong das Privileg „zwei Systeme“ besser nutzt.

Nach Inkrafttreten des Sicherheitsgesetztes für Hongkong bleiben die legitimen Rechte und Freiheiten aller Bürgerinnen und Bürger Hongkongs unangetastet. Die unabhängige Gerichtsbarkeit, einschließlich der letztinstanzlichen Entscheidung, die von der Justiz Hongkongs ausgeübt wird, werden auch nicht beeinträchtigt. Der Grundsatz „Ein Land zwei Systeme“, das kapitalistische System der SVR Hongkong, das hohe Maß an Autonomie und das Rechtssystem werden unverändert bleiben. 


Unwahre Behauptung Nr. 3: In Xinjiang wird die lokale ethnische Minderheit massenhaft überwacht.

Fakt:Es ist eine international gängige Praxis, moderne Technologie und Big-Data-Methoden zur Verbesserung der Sozialordnungspolitik einzusetzen. Beispielsweise gab es schon 2010 rund 4,2 Millionen Überwachungskameras in Großbritannien. Die 20 Großflughäfen in den USA setzen Gesichtserkennung für Passagiere ein. Die New Yorker Sicherheitskräfte haben ein videogestütztes Überwachungssystem in der Stadt aufgebaut. Den zwei genannten Ländern kann Xinjiang nicht das Wasser reichen.

Xinjiang hat in der Öffentlichkeit – beispielsweise in öffentlichen Gebäuden, an Verkehrsadern und -knotenpunkten - rechtskonform Überwachungskameras zur Verbesserung der Sozialordnungspolitik und zur Eindämmung der Verbrechen installiert. Diese Maßnahmen haben die Sicherheit in der Gesellschaft gesteigert, sie zielen jedoch nicht auf eine bestimmte ethnische Minderheit ab. Zudem können sich die Überwachungssysteme nicht automatisch gegen eine bestimmte ethnische Minderheit richten. Sie schrecken Terroristen und Straftäter ab und schützen die Bürgerinnen und Bürger. 


Unwahre Behauptung Nr. 4: Die chinesische Regierung hat in Xinjiang Uiguren und andere ethnische Minderheiten zu Sterilisation und Abtreibung gezwungen.

Fakt: Die chinesische Regierung schützt unbeirrbar die legitimen Rechte aller ethnischen Gruppen gleichermaßen. Die demographischen Maßnahmen wirken seit langem mehr zugunsten der ethnischen Minderheiten - einschließlich der Uiguren - als zugunsten des Han-Volkes. Im Zeitraum zwischen 1978 und 2018 ist die Anzahl der uighurischen Einwohner von 5,55 Millionen auf 11,68 Millionen angestiegen. Sie machen etwa 46,8% des Bevölkerungsanteils in der autonomen Region aus. 

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Quelle: People.cn

Schlagworte: Hongkong,Menschenrechte,Xinjiang,nationales Sicherheitsgesetz