Mann wegen Mordes am Coronavirus-Kontrollpunkt hingerichtet

10.07.2020

Ma Jianguo, der bei einer Straßensperre zur Verhinderung der Verbreitung des neuartigen Coronavirus zwei Kontrolleure tötete, ist in der Provinz Yunnan hingerichtet worden. Chinas oberstes Gericht hatte der Todesstrafe zugestimmt.

 

Das mittlere Volksgericht in der Präfektur Honghe, Provinz Yunnan, gab Ma am Donnerstag die Entscheidung des obersten Volksgerichts bekannt und erlaubte ihm, sich vor der Hinrichtung mit seinen Familienangehörigen zu treffen.

 

Ma, der aus dem Dorf Luomeng in der Gemeinde Azhahe der Präfektur Honghe stammt, wurde am 1. März vom mittleren Volksgericht in der Präfektur zum Tode verurteilt. Am 6. Februar war er für die Tötung von zwei Arbeitern, die im Bereich Vorbeugung und Kontrolle des Coronavirus-Ausbruchs tätig waren, schuldig gesprochen worden.

 

Ma fuhr mit einem anderen Bewohner in einem Kleinbus zur Straßensperre. Dieser versuchte, die Barrikaden zu verlegen, und weigerte sich, den verantwortlichen Arbeitern zu gehorchen.

 

Ma war wütend, als Zhang Guizhou, einer der Arbeiter, sein Mobiltelefon benutzte, um die Szene aufzuzeichnen und stach Zhang mit einem Messer in Brust und Bauch. Als der andere Arbeiter, Li Guomin, zu Hilfe eilte, stach Ma Li in den Unterleib. Beide Arbeiter starben.

 

Ma war mit dem Urteil nicht einverstanden und legte bei einem höheren Gericht Berufung ein. Seine Berufung wurde jedoch am 30. März vom hohen Volksgericht von Yunnan abgelehnt, und die Todesstrafe gleichzeitig dem obersten Gericht der Nation zur Überprüfung nach dem chinesischen Strafprozessrecht vorgelegt.

 

Nach der Überprüfung entschied das oberste Gericht in einer am Donnerstag abgegebenen Erklärung, dass das Verhalten von Ma den Tatbestand des vorsätzlichen Mordes erfülle, und die Tötung „äußerst schwerwiegend“ gewesen sei, mit sehr negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft.

 

Das oberste Gericht bezeichnete Ma zudem als Rückfalltäter. Er solle härter bestraft werden, weil er innerhalb von fünf Jahren nach Verbüßung einer Gefängnisstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung erneut straffällig geworden sei.

 

Obwohl Ma sich nach der Ermordung der beiden Arbeiter selbst stellte, „ist dies nicht ausreichend, um milde bestraft zu werden“, entschied das oberste Gericht.

 

Das von den unteren Gerichten verhängte Todesurteil basiere auf klaren Fakten und ausreichenden Beweisen, und die Rechtsanwendung sowie die Vorgehensweise bei dem Fall seien korrekt und legitim, hieß es.


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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: Straßensperre,Verhinderung,Coronavirus,Todesstrafe