In Hongkong galt nie das westliche Konzept der „Gewaltenteilung“

08.09.2020

Jüngst kamen Diskussionen über das politische System der Sonderverwaltungszone Hongkong und die angeblich nun abgeschaffte „Gewaltenteilung“ auf. In Wahrheit wurde dieses Konzept in Hongkong jedoch nie angewandt – die Sonderverwaltungszone stand stets unangefochten unter der Zuständigkeit der Zentralregierung.


Die Behauptung, dass die Sonderverwaltungszone Hongkong (HKSAR) früher das Konzept der „Gewaltenteilung" angewandt hätte sei falsch und müsse korrigiert werden. Eine solche Machtstruktur habe es in der Stadt noch nie gegeben, stellte das Büro des Staatsrates für Angelegenheiten in Hongkong und Macao klar, nachdem kürzlich durch einige kontroverse Lehrbücher entsprechende Diskussionen angefacht worden waren.

 

Nach der chinesischen Verfassung und dem Grundgesetz der HKSAR sei Hongkong eine lokale Verwaltungsregion, die direkt der Zuständigkeit der Zentralregierung unterstehe. Hinsichtlich des politischen Systems handele es sich um ein lokales politisches System, machte das Amt über einen Sprecher klar und betonte, dass der hohe Grad an Autonomie, den die Stadt genieße - einschließlich der Exekutive, Legislative und Judikative – lediglich von der Zentralregierung gewährt werde. Bestimmte Befugnisse, die die nationale Souveränität widerspiegeln, würden nach wie vor bei der Zentralregierung verbleiben.

 

Das Büro stellte weiterhin fest, selbst wenn die Hongkong gewährten Befugnisse ausgeübt werden, würden diese weiterhin den Zwängen und der Aufsicht der Zentralregierung unterliegen. So müssten zum Beispiel Gesetze, die vom Legislativrat erlassen werden, dem Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses zur Einreichung und Überprüfung vorgelegt werden.

 

„Gewaltenteilung" als Modell eines politischen Systems hat eine besondere Bedeutung. Der verfassungsrechtliche Status der Sonderverwaltungszone Hongkong legt fest, dass ihr politisches System nicht einfach mit dem eines souveränen Landes verglichen werden kann und dass sie die „Gewaltenteilung" nicht auf der Grundlage der vollständigen Macht eines souveränen Landes umsetzen kann. Folglich hat es dem Büro des Staatsrates zufolge in Hongkong auch nie eine „Gewaltenteilung" gegeben.

 

Die Antwort des Büros erfolgte, nachdem das Hongkonger Bildungsbüro im August dazu aufgefordert hatte, die lokalen Schulbücher zu überarbeiten und dabei auch klarzustellen, dass Hongkongs politisches System nicht auf der so genannten „Gewaltenteilung" basiere. Diese Entscheidung löste schnell eine Kontroverse aus, da einige in Frage stellten, ob das Konzept von der Zentralregierung missverstanden worden sei.

 

Doch auch Carrie Lam, Regierungschefin (Chief Executive) von Hongkong, stellte Ende August klar, dass Hongkongs hoher Grad an Autonomie auf der Genehmigung der Zentralregierung beruhe und dass der Chief Executive sowohl der Zentralregierung als auch der Sonderverwaltungsregion gegenüber verantwortlich sei. Hongkong habe keine „Gewaltenteilung", und überdies sei ein hohes Maß an Autonomie nicht gleichbedeutend mit vollständiger Autonomie, so Lam.

 

Der Sprecher des Büros betonte, dass es ein wichtiges Leitkonzept bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes gewesen sei, nicht das Konzept der „Gewaltenteilung" anzuwenden.

 

Als sich der verstorbene ehemalige Parteiführer Deng Xiaoping im April 1987 mit den Mitgliedern traf, die das Grundgesetz von Hongkong entwarfen, stellte er klar: „Hongkongs System kann weder vollständig verwestlicht werden, noch kann es vom Westen kopiert werden. Hongkong setzt weder das britische noch das amerikanische System um... Wir müssen realistisch sein und es auf unseren eigenen Besonderheiten gründen. Legen Sie Ihr eigenes System und Ihren eigenen Führungsstil fest.“

 

Daraus werde deutlich, dass die Frage, ob Hongkongs politisches System das Prinzip der „Gewaltenteilung" umsetzt oder nicht, eigentlich schon lange beantwortet sei, sagte der Sprecher des Büros.

 

Er wies auch darauf hin, dass das politische System der Sonderverwaltungszone Hongkong durch eine exekutive Führung mit dem Chief Executive im Zentrum gekennzeichnet sei. Dieser Chief Executive (Regierungschef) berichtet im Namen der Sonderverwaltungszone Hongkong an die Zentralregierung.

 

Die Umsetzung der exekutiven Führung in Hongkong verleugne weder die Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative noch die Existenz von sogenannten Checks and Balances [ein System zur Aufrechterhaltung der Gewaltenteilung] zwischen Exekutive und Legislative. Auch die Unabhängigkeit der Justiz sei stets gewährleistet.

 

Einige Leute in Hongkong würden die Öffentlichkeit jedoch absichtlich verwirren und seien darauf erpicht, weiterhin das Argument der „Gewaltenteilung" zu vertreten. Ihre wahre Absicht würden aber darin bestehen, die legislativen und rechtlichen Befugnisse auszuweiten, die Regierungsgewalt des Chief Executive zu schwächen und sich der Verwaltung Hongkongs durch die Zentralregierung zu widersetzen, um anschließend die verfassungsmäßige Ordnung der Sonderverwaltungszone Hongkong in Frage zu stellen und Hongkong in eine unabhängige politische Einheit zu verwandeln, die von der Zentralregierung getrennt ist. 


Daher gelte jetzt, den Ursprung dieser Versuche zu bereinigen, die Dinge in Ordnung zu bringen und Richtig und Falsch wieder eindeutig herzustellen, forderte der Sprecher.

Diesen Artikel DruckenMerkenSendenFeedback

Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: Gewaltenteilung,Hongkong,Souveränität,Zentralregierung,